Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 04 Aug 2023

Kassel. Transparent und immer im Sinn der Betroffenen – so will Pfarrerin Sabine Kresse ihre neue Aufgabe in der landeskirchlichen Fachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt angehen. Die 55-Jährige übernimmt die Leitung kommissarisch mit einem Stellenanteil, bis die neu ausgeschriebene Stelle besetzt ist.    

Für die neue Funktion bringt die Gemeindepfarrerin aus Kassel-Harleshausen viel Erfahrung mit. Schon im Studium habe sie ehrenamtlich für den Verein Wildwasser gearbeitet, der sich gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen engagiert. Der Blick aus der Sicht von Betroffenen habe sie auch weiter begleitet. So hat sie zusätzlich zum Theologiestudium eine gesprächstherapeutische Ausbildung absolviert und sich in der Fachberatung Psychotraumatologie fortgebildet. Zudem hat sie sich mit der speziellen Stressbelastung befasst, der Einsatzkräfte zum Beispiel von Polizei und Feuerwehr, unterliegen. 

Pfarrerin Sabine Kresse

Fachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Pfarrerin Sabine Kresse
Leiterin
Haus der Kirche, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
+495619378404

Zu den Hauptaufgaben in der Fachstelle gehört es, Ansprechpartnerin zu sein. So können sich Betroffene sexualisierter Gewalt bei ihr melden, egal wie lange das Ereignis vielleicht schon zurückliegt, wie sie betont. Es können sich aber auch Menschen melden, die sexualisierte Gewalt beobachtet haben. Und das gilt auch, wenn sie sich unsicher sind und sich denken: «Da stimmt etwas nicht.» Dann könne man im gemeinsamen Gespräch ausloten, ob ein Verdacht gerechtfertigt sei oder nicht, sagt Sabine Kresse. Ein Anruf bei ihr oder eine Mail bedeute nicht, dass weitere Schritte gegangen werden müssen. Aber er bedeute, dass Schritte gegangen werden können, wenn das notwendig erscheine. Grundsätzlich geschehe nichts, mit dem Betroffene nicht einverstanden seien. Es gilt eine Verschwiegenheitspflicht. 

Pfarrerin Kresse vermittelt unter anderem Hilfe für Betroffene, etwa durch den Kontakt zu einer Fachberatungsstelle. Die Staatsanwaltschaft kann eingeschaltet werden, vorausgesetzt die Taten sind noch nicht verjährt. Häufig sind sie das, weil Betroffene es erst viel später schaffen, darüber zu sprechen. Anders sieht es im Disziplinarrecht aus, wenn es sich um kirchliche Mitarbeitende handelt. Dieses kann sogar noch greifen, wenn Täter oder Täterinnen nicht mehr im aktiven Dienst sind. Ein wichtiges Instrument ist auch die Anerkennungskommission der Landeskirche, die mit unabhängigen Fachkräften besetzt ist. Sie entscheidet unter anderem über finanzielle Leistungen und Hilfe – Worte wie Entschädigung oder gar Wiedergutmachung verbieten sich. 

Die Vorstellung, die es noch manchmal gäbe, dass sexualisierte Gewalt in der Kirche einfach nicht vorkomme, sei schlicht falsch, sagt Sabine Kresse. Die Kirche müsse zu dem stehen, was geschieht und geschehen ist. Wichtig, sei es aufmerksam und wachsam zu sein. Ihr Ziel: «Wir müssen deutlich kommunizieren, dass wir so etwas in unseren Reihen nicht wollen und nicht dulden.» (04.08.2023)

ekkw.de-Ratgeber:

Betroffene oder deren Angehörige und Freunde können sich auf unterschiedlichen Wegen Hilfe oder Beratung holen. Im ekkw.de-Ratgeber finden Sie Informationen, Ansprechpersonen und Links.