Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 28 Nov 2019

Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch mit großer Mehrheit beschlossen, an die Pächter von Kirchenland zu appellieren, schon vor einem gesetzlichen Verbot auf den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat zu verzichten. Zugleich verpflichtet sich die Landeskirche, auf selbst bewirtschafteten Flächen künftig kein Glyphosat einzusetzen, teilte die Pressestelle mit. Dies gelte z. B. für Kirchengelände, Friedhöfe oder Gelände von Kindertagesstätten.
 
In ihrer Beschlussfassung bringe die Landessynode ihren Respekt gegenüber den Pächtern und deren Verantwortung für die Bewirtschaftung der Böden zum Ausdruck. Auch der begonnene innerkirchliche Dialog sowie der Dialog mit den Betroffenen sollen fortgesetzt werden. Die Landessynode beabsichtige, für die sich ergebende Folgethemen wie z. B. Fragen des Klimas, der Bewahrung der Schöpfung und des Handels geeignete Verfahren zu entwickeln, wie diese künftig bearbeitet werden können.

Breites Beteiligungsverfahren findet Abschluss

Im Jahr 2018 hatte die Kreissynode Witzenhausen in einem Antrag an die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck dazu aufgefordert, in künftigen Pachtverträgen auf Kirchenland den Einsatz von Glyphosat zu verbieten. Die Landessynode hatte im Frühjahr 2018 für eine Erörterung und Abstimmung des Themas weitere Informationen angefragt. Daraufhin beauftragte der Rat der Landeskirche das Dezernat «Bau und Liegenschaften» und die Fachstelle «Kirche im ländlichen Raum» mit einer Expertise. Gemeinsam mit dem Landesbeirat «Kirche im ländlichen Raum» wurde ein Prozess angestoßen, der dazu dienen sollte, den Landessynodalen Kriterien für ihre Entscheidungsfindung an die Hand zu geben.  
 
Nach einer Reihe von Fachgesprächen und Interviews wurde eine Orientierungshilfe erstellt. Neben einer gründlichen Analyse werden darin Handlungsoptionen beschrieben und Kriterien für eine Güterabwägung aufgeführt. Der Kirchenleitung sei es wichtig gewesen, mit den unmittelbar von der Entscheidung betroffenen Menschen ins Gespräch zu kommen, heißt es in der Mitteilung weiter.

So fanden im Jahr 2018 drei Dialog-Abende mit Landwirten und Pächtern sowie Menschen aus Kirchenvorständen, -gemeinden und -verwaltungen statt. Miteinladende waren die Pröpstinnen und der Propst des jeweiligen Sprengels. In einem lebhaften und fairen Austausch sei deutlich geworden, dass die Frage eines möglichen Verbotes von Glyphosat auf kirchlichen Pachtflächen komplexe Antworten erfordere.

Existenzielle wirtschaftliche Folgen wurden ebenso benannt wie Fragen der wechselseitigen Wertschätzung und des dörflichen Friedens. Die Rechtssicherheit für bestehende Verträge wurde betont und die Herausforderungen der Umsetzung und Durchführbarkeit möglicher Eingriffe benannt. Deutlich wurde, dass das Thema die Beziehung von Landwirtschaft und Kirche grundsätzlich berührt. (28.11.2019)

Beteiligungsverfahren:

Einen Bericht zu den Dialog-Abenden im Jahr 2018 mit Landwirten und Pächtern sowie Menschen aus Kirchenvorständen, -gemeinden und -verwaltungen finden Sie hier:

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