Die Mitglieder des Präsidiums der 13. Landessynode befanden sich bei der Tagung in Hofgeismar. Alle anderen Synodalen waren wieder per Videokonferenz miteinander verbunden. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Die Mitglieder des Präsidiums der 13. Landessynode befanden sich bei der Tagung in Hofgeismar. Alle anderen Synodalen waren wieder per Videokonferenz miteinander verbunden. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 22 Feb 2022

Kassel (medio). Die 13. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck trat am 5. März 2022 zu einer Sondertagung zusammen. Im Zentrum der Beratungen bei der digitalen Zusammenkunft stand der Reformprozess der Landeskirche. Den Synodalen wurden die Ergebnisse des Verständigungsprozesses präsentiert und Handlungsempfehlungen gegeben. Nach Aussprache und Diskussion wurde dann Beschlüsse zum Auftrag der Kirche, zu den strategischen Kriterien und den weiteren Schritten im Reformprozess gefasst. Außerdem wendete sich die Synode mit einem Wort zum Krieg in der Ukraine an die Gemeinden der Landeskirche. (05.03.2022)


Was ist die Landessynode?

Der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören 752.558 Menschen (Stand: 31. Oktober 2021) an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.

Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. und besitzt herausragende Kompetenzen: Sie hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Die geistliche und rechtliche Leitung der Landeskirche teilt sie mit dem Bischof/der Bischöfin, den Pröpstinnen und Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Synode wählt den Bischof/die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte den Rat der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt und schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

86 Mitglieder gehören der Landessynode an; dabei sind die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für sechs Jahre ge-wählt. Hinzu kommen von Amts wegen die Bischöfin sowie ihre Stellvertreter, der Vizepräsident (juristischer Stellvertreter) und der Prälat (theologischer Stellvertreter), die Pröpstinnen und der Propst der drei Sprengel sowie die Direktoren des Evangelischen Predigerseminars und der Evangelischen Akademie. Der Rat der Landeskirche beruft zwölf weitere Mitglieder der Landessynode, von denen mindestens acht Laien sein müssen. Bei deren Berufung sollen laut Grundordnung «die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte» vertreten sein. 

Reformprozess:

Sonderseiten zum Reformprozess, was der Verständigungsprozess zum «Auftrag der Kirche» ist, wie alles begonnen hat und wo wir gerade stehen bis hin zu Beteiligungsmöglichkeiten.