Synode: Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Willkommen im Online-Bereich der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Hier finden Sie Berichte von den Tagungen, Hintergründe und Informationen zu den Mitgliedern.

2023-11-27 522


Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Blick in den Synodalsaal in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar, dem Tagungsort der Landessynode. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Willkommen im Online-Bereich der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Hier finden Sie Berichte von den Tagungen, Hintergründe und Informationen zu den Mitgliedern.

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4. Tagung der 14. Landessynode (27. bis 29. November 2023)

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Landeskirche und Landessynode

Der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören rund 730.000 Menschen (Stand 31. Dezember 2022) an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.  

Landessynode: Das sind ihre Aufgaben und Kompetenzen

Die Landessynode besitzt herausragende Kompetenzen: Sie hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Die geistliche und rechtliche Leitung der Landeskirche teilt sie mit der Bischöfin, den Pröpstinnen und dem Propst, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Synode wählt den Bischof / die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte den Rat der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt und schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

So setzt sie sich zusammen

78 Mitglieder gehören der 14. Landessynode an; dabei sind die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen von Amts wegen die Bischöfindie Vizepräsidentin (juristische Stellvertreterin der Bischöfin) und der Prälat (theologischer Stellvertreter der Bischöfin), die Pröpstinnen bzw. der Propst der drei Sprengel sowie die Direktoren des Evangelischen Studienseminars und der Evangelischen Akademie. Der Rat der Landeskirche beruft zwölf weitere Mitglieder der Landessynode, von denen mindestens acht Laien sein müssen. Bei deren Berufung sollen laut Grundordnung „die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte“ vertreten sein.

So oft tagen die Synodalen

Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den / die Präses oder ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter geleitet. Am 5. Mai 2022 begann die Amtszeit der 14. Landessynode mit der Segnung der Synodalen im Eröffnungsgottesdienst und der offiziellen Verpflichtung zu Beginn der Sitzung. Die Amtszeit endet im Frühjahr 2028. Die Synode wählt zu Beginn ihrer Tagung den Synodalvorstand, bestehend aus dem / der Präses und zwei beisitzenden Mitgliedern sowie den Rat der Landeskirche, der die Synode in ihrer tagungsfreien Zeit vertritt.

Präses der 14. Landessynode ist Dr. Michael Schneider (Schlüchtern), erste Beisitzerin ist Kirchenrätin Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau) und zweiter Beisitzer Pfarrer Jan Friedrich Eisenberg (Vöhl).


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