Videobericht zur Tagung der Landessynode in der Evangelischen Tagungsstätte in Hofgeismar. (Video: Medienhaus der EKKW)
Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 05 Mai 2022

Hofgeismar (medio). Die Erste Tagung der 14. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist am Samstag (7.5.) in Hofgeismar zu Ende gegangen. Schwerpunkte waren umfangreiche Wahlen, der Bericht des Bischöfin, der Personalbericht des Prälaten und der Finanzbericht des Vizepräsidenten. Mit dem Auftakt am 5. Mai 2022 begann die sechsjährige Legislaturperiode der 14. Landessynode. Die Amtszeit endet im Frühjahr 2028. Die Synodalen stellten ihre Arbeit der kommenden Jahre unter das biblische Leitwort «Lebendig und kräftig und schärfer» (Hebr 4, 12-13).


Meldungen und Berichte 

Hintergrund: Landeskirche und Landessynode

Der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören rund 750.000 Menschen an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.

Landessynode: Das sind ihre Aufgaben und Kompetenzen

Die Landessynode besitzt herausragende Kompetenzen: Sie hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Die geistliche und rechtliche Leitung der Landeskirche teilt sie mit dem Bischof / der Bischöfin, den Pröpstinnen und Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Synode wählt den Bischof / die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte den Rat der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt und schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

So setzt sie sich zusammen

78 Mitglieder gehören der 14. Landessynode an; dabei sind die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen von Amts wegen die Bischöfin sowie ihre Stellvertreter, der Vizepräsident (juristischer Stellvertreter) und der Prälat (theologischer Stellvertreter), die Pröpstinnen bzw. der Propst der drei Sprengel sowie die Direktoren des Evangelischen Studienseminars und der Evangelischen Akademie. Der Rat der Landeskirche beruft zwölf weitere Mitglieder der Landessynode, von denen mindestens acht Laien sein müssen. Bei deren Berufung sollen laut Grundordnung „die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte“ vertreten sein.

So oft tagen die Synodalen

Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den / die Präses oder ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter geleitet. Am 5. Mai 2022 begann die Amtszeit der 14. Landessynode mit der Segnung der Synodalen im Eröffnungsgottesdienst und der offiziellen Verpflichtung zu Beginn der Sitzung. Die Amtszeit endet im Frühjahr 2028. Die Synode wählt zu Beginn ihrer Tagung den Synodalvorstand, bestehend aus dem / der Präses und zwei beisitzenden Mitgliedern sowie den Rat der Landeskirche, der die Synode in ihrer tagungsfreien Zeit vertritt.

Präses der 14. Landessynode ist Dr. Michael Schneider (Schlüchtern), erste Beisitzerin ist Kirchenrätin Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau) und zweiter Beisitzer Pfarrer Jan Friedrich Eisenberg (Vöhl).

Download:

Die Tagesordnung der ersten Tagung der 14. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck:

Tagesordnung als PDF