Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 17 Dez 2020

Kassel (epd). Insgesamt zehn Fälle sind der seit einem Jahr tätigen Unterstützungskommission für Opfer sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) bisher gemeldet worden. Von diesen seien drei bereits abgeschlossen, ein vierter stehe kurz davor, sagte Thomas Zippert, landeskirchlicher Koordinator des Themas «sexuelle Gewalt» am Mittwoch in Kassel. Die ehrenamtlich tätige Kommission, der Zippert selbst nicht angehört, befasst sich mit Fällen, bei denen bereits eine strafrechtliche Verjährung eingetreten ist. Ende 2019 hatte die EKKW Betroffene aufgerufen, sich bei Vorliegen eines Missbrauchsfalles an die Kommission oder eine andere Beratungsstelle zu wenden.

Was die Betroffenen erlebt hätten, lasse sich nicht wiedergutmachen, schilderte Zippert die Fälle, die sich unter anderem bei ehemaligen Heimkindern diakonischer Einrichtungen oder bei der Konfirmandenarbeit zugetragen hätten. Gemeinsam werde jeweils individuell überlegt, was den Betroffenen helfen könnte, mehr Abstand zu den Vorfällen zu gewinnen.

Den Betroffenen gehe es dabei nicht immer um eine finanzielle Entschädigung, erklärte der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichtes und Kommissionsmitglied Peter Masuch. Die Täter, von denen mittlerweile die meisten schon verstorben seien, könnten wegen der strafrechtlichen Verjährung allerdings nur noch disziplinarrechtlich belangt werden, sofern sie noch in der Kirche arbeiteten. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle schätzte Zippert auf das zehn- bis zwanzigfache. Einige Opfer hätten selbst auf weitere Opfer hingewiesen, die sich bisher nicht gemeldet hätten.

Um künftigen Fällen vorzubeugen, habe die EKKW Präventionsmaßnahmen inzwischen verpflichtend eingeführt, ergänzte Prälat Bernd Böttner. Der kommenden Synodentagung der EKKW Ende Januar solle zudem ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kirche zur Beschlussfassung vorgelegt werden. «Kirche soll ein Schutzraum für Betroffene sein», sagte er. (17.12.2020)

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