service

Einzellizensierung von Filmvorführungen über das KFW-Bouquet

Basierend auf einer Vereinbarung mit dem Katholischen Filmwerk bieten die Medienzentralen der EKKW und der EKHN speziell für Schulen sowie für evangelische und katholische Einrichtungen ein umfangreiches Lizenzangebot für die nichtgewerbliche öffentliche Vorführung von Spielfilmen. Diese Vorführlizenzen dienen zur Ergänzung des Verleihangebotes der Medienzentralen. Voraussetzung für die Lizensierung ist, dass die Filme auf der Titelliste des kfw-bouquet stehen. Das Titelangebot wird halbjährlich aktualisiert.

Die Lizenzbedingungen sind auf dem Antragsformular zur Vorführlizenz aufgeführt. Bezüglich des Werbeverbots verweisen wir auf die Hinweise des Katholischen Filmwerks zu den Möglichkeiten der Werbung für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen („Was geht?“) und auf die Rechtlichen Hinweise im Service-Bereich unserer Homepage.

So geht’s praktisch

1. Medien aus dem Verleihangebot der Medienzentrale leihen Sie wie gewohnt aus – diese sind mit dem öffentlichen Vorführrecht ausgestattet. Eine Liste aller Verleihtitel finden Sie im

Medienportal der EKKW-Medienzentrale

und

Medienportal der EKHN-Medienzentrale

2. Falls der gewünschte Spielfilm nicht vorhanden ist, prüfen Sie in der, ob er nur als Vorführlizenz verfügbar ist. Dies ist über eine telefonische Anfrage oder die Einsicht in die kfw-bouquet-Titelliste möglich. Die Titelliste umfasst ca. 3600 Spielfilme.

Gerne übernehmen wir für Sie die Recherche nach Wunschtiteln und beraten Sie bei der Auswahl der Filme.

3. Sie besorgen sich den gewünschten Titel aus einer rechtmäßigen Quelle. Ob Sie den Film in einer Stadtbibliothek entleihen, über den Handel beziehen oder in der Medienzentrale ausleihen (wir haben durch Lizenzabläufe und Übernahmen auch einen kleinen Bestand an Filmen ohne Vorführlizenz), ist für diese Art der Lizensierung unerheblich.

4. Sie füllen das Antragsformular aus und senden es an die Medienzentrale. Sie erhalten daraufhin von uns eine Rechnung über 45,00 € und die Vorführlizenz. Damit besitzen Sie die Vorführerlaubnis zum einmaligen legalen Filmeinsatz des beantragten Films.