Letzte Dinge regeln

Im Blick auf das Ende des (eigenen) Lebens gibt es einiges zu bedenken und zu regeln, z.B. Vollmachten, Patientenverfügung, Testament, Vererben und Verfügungen für den Todesfall. Um es Ihnen und Ihren Angehörigen leichter zu machen, bietet die evangelische Kirche Unterstützung zu den Themen «Nicht(s) vergessen» und «Was bleibt» an. 

Überblick

Rechtzeitig miteinander reden

Wer auf Reisen gehen will, spricht gerne über Zeit, Ort und mögliche Erlebnisse, um sich einzustimmen. Bei der letzten Reise ist das anders. Trotzdem ist es eine gute Idee, rechtzeitig mit dem Partner / der Partnerin, Angehörigen und Freunden darüber zu sprechen. Das ist sicher nicht einfach und erfordert einen Moment der Ruhe und Gelassenheit. Allein der Gedanke, dass man jemanden unwiederbringlich loslassen muss, löst oft heftige Gefühle und Ängste aus.

Und für die Reisenden ist der Gedanke, Menschen zurückzulassen, oft eine große Belastung. Aber miteinander reden - auch unter Tränen - kann Ängste abbauen und gegenseitige Wertschätzung und Liebe zeigen. Und vielleicht sind die Angehörigen und Freunde auch froh, über das Thema zu sprechen und ihre eigenen Gedanken aussprechen zu können.

Ratgeber «Nicht(s) vergessen» und «Was bleibt»

Mit den Ratgebern «Was bleibt» und «Nicht(s) vergessen» bietet die evangelische Kirche umfangreiches Material rund um die Themen Sterben und Abschied nehmen an. In den beiden Broschüren geht es um die Frage, was Menschen tun können, um sich selbst und in gewissem Maß auch ihre Angehörigen auf die Zeit des Abschieds vorzubereiten. Die beiden Ratgeber können kostenlos bestellt werden.

Als Ergänzung zu den beiden Ratgebern gibt es einen praktischen Vorsorgeordner, in dem alle persönlichen Unterlagen, die Angehörigen einmal brauchen könnten, gesammelt werden können – zum Beispiel die Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und das Testament. Wie die beiden Broschüren ist auch der Ordner kostenlos.

Zu beiden Themenbereichen bietet die evangelische Kirche auch regelmäßige (Online)Seminare und Telefonaktionen mit Fachleuten an, bei denen sich Interessierte beraten lassen können. Hier geht es zum Veranstaltungsüberblick.

Ratgeber: «Nicht(s) vergessen»

«Nicht(s) vergessen» lädt dazu ein, innezuhalten und sich zum Beispiel darüber klar zu werden, was an Schönem und Schwerem das eigene Leben geprägt hat, was geregelt werden kann und soll für den Krankheits- und Pflegefall und wie eines Tages die Bestattung gestaltet werden soll.

Ratgeber «Was bleibt»

«Was bleibt» befasst sich mit dem Weitergeben, Schenken, Stiften und Vererben, hilft also, den Nachlass zu regeln und ermutigt dazu, ein Testament zu machen. Dabei geht es auch, aber nicht nur, um die Möglichkeit, beispielsweise durch Testamentsspenden gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Denn jedes Testament bietet nicht zuletzt auch die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Gutes zu bewirken für etwas, das einem am Herzen liegt.

«Christliche Patientenvorsorge»

Das Formular «Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche» und die Erläuterungen helfen dabei, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer lebensbedrohenden Erkrankung zu befassen – und diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten. Auf diese Weise können Sie Ihrem persönlichen Willen auch dann noch Ausdruck verleihen, wenn Sie körperlich selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Das hilft bei der Kommunikation zwischen Ärzteschaft, Pflegekräften, Angehörigen und Krankenhausseelsorge.

Fragen & Antworten zum Vorsorgeordner

Warum sollte ich einen solchen Ordner anlegen?

Ab der Volljährigkeit können Sie eine Patienten- und Betreuungsverfügung verfassen, wenn Sie möchten, dass in kritischen Fällen (z.B. lebensverlängernde Maßnahmen, Organspende) in Ihrem Sinn entschieden wird. In dem «Nicht(s) vergessen» – Ordner können Sie alle wichtigen Dokumente, die sich in einem Menschenleben ansammeln, an einem Ort zusammenstellen. Je eher Sie beginnen, einen solchen Ordner anzulegen, desto weniger Arbeit haben Sie (und Ihre Angehörigen) später.

Welche persönlichen Daten gehören unbedingt hinein?

Mögliche persönliche Daten, die Sie in den Ordner einfügen können, sind Ihre gesundheitlichen Rahmenbedingungen, Ihr Lebenslauf, Berechtigungen, Lizenzen und Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Finanzamt erstellt haben.

Welche Personen sollte ich im Vorsorgeordner notieren?

Wenn Sie in einem Notfall nicht mehr selbst handeln können und jemand kontaktiert werden muss, ist oft die Telefonnummer nicht zur Hand oder noch nicht einmal der Name parat. Im Vorsorgeordner können Sie alle relevanten Kontakte aufschreiben: Ihre Vorsorgebevollmächtigte, den Hausarzt oder die Hausärztin, Personen, die benachrichtigt werden sollen, auch Ansprechpersonen bei der Bank oder die Notarin.

Damit im Notfall bekannt ist, dass Sie eine Patientenverfügung haben, können Sie sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für eine einmalige Gebühr von ca. 15 Euro registrieren lassen. Die Karte sollten Sie immer bei sich tragen. Hier können Sie sich registrieren: www.vorsorgeregister.de

Welche Verträge sollte ich unbedingt auflisten?

Zunächst einmal sollten Sie eine Übersicht über Ihre regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben erstellen. In den Ordner gehören auch Bankverbindungen, Vermögens- und Versicherungsverträge. Hinzufügen können Sie private Verträge und Mitgliedschaften sowie Pin-Nummern, Passwörter etc.

Welche vorsorgenden Regelungen gibt es?

Hierzu zählen auf jeden Fall Vollmachts- und Betreuungsregelungen und eine Patientenverfügung, in denen Sie entscheidungsberechtigte Personen benennen.

Die Christliche Patientenverfügung in der aktualisierten Neuauflage mit Handreichung und Formular kann direkt bei der Evangelischen Kirche in Deutschland unter www.ekd.de/cpv bestellt werden.

Eine umfassende Vorsorgemappe hat die Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung & Lebensbeistand (IGSL) entwickelt. Diese kann unter www.igsl.de bestellt werden.

Was sollte ich für den Todesfall verfügen?

In den ersten Tagen nach dem Todesfall müssen Ihre Angehörigen eine Fülle von Entscheidungen treffen. Lassen Sie Ihre Familie und Freunde wissen, wie Sie vorgesorgt haben. Verträge über eine Bestattungsvorsorge sollten griffbereit sein. Hinweise und Wünsche können eine spürbare Entlastung bedeuten.

Zum Beispiel zu diesen Themen: Wünschen Sie eine Andacht am Totenbett (Aussegnung)? Was ist Ihnen für die Traueranzeige wichtig? Wo wollen Sie Ihre letzte Ruhe finden und wie könnte Ihre Bestattung gestaltet werden? Wer sollte zur Trauerfeier eingeladen werden?

Denken Sie daran, eine Liste mit Adressen vorzubereiten. Wie soll Ihr Nachlass abgewickelt werden und wie sehen Ihre letztwilligen Verfügungen aus? Bitte denken Sie daran, den Ordner in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Ich habe noch weitere Fragen...

Bei Fragen in Zusammenhang mit Ordner und Broschüre «Nicht(s) vergessen» können Sie sich an das Referat Sonderseelsorge im Landeskirchenamt unserer Kirche wenden.