Von unserem christlichen Menschenbild her haben wir den Auftrag, die alt gewordenen Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren und ihnen liebevoll und zugewandt zu begegnen. Sie sind Ebenbild Gottes und Mitglieder unserer Kirchengemeinden. Diesen Auftrag nimmt die Landeskirche sehr ernst und überträgt in der Regel die Seelsorge in einer Einrichtung an Pfarrpersonen in den Gemeinden. Diese können angesprochen werden von Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitenden.
Der folgenden Liste können Sie entnehmen, welche Pfarrperson für die Einrichtung verantwortlich ist, für die Sie sich interessieren. Für alle hier nicht aufgelisteten Einrichtungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Gemeindepfarramt. Hier werden Sie nähere Auskünfte erhalten.