Der damalige Augustinermönch wollte die bestehende Kirche erneuern und sie zum geistigen Ursprung der neutestamentlichen Botschaft zurückführen. Ein zentrales reformatorisches Anliegen Luthers war die Rückbesinnung auf das unverfälschte Wort der Bibel in der Landessprache. Weil sich die mittelalterliche Papstkirche einer Reform verweigerte, kam es zu der von Luther zunächst nicht beabsichtigten Bildung der evangelischen Kirche.
In den einzelnen Landeskirchen wurde der Feiertag je nach dem Termin der Einführung der Reformation zu verschiedenen Zeiten gefeiert. Johann Georg II. von Sachsen bestimmte 1667 den Tag des «Thesenanschlags» zum Reformationstag, der sich allgemein durchsetzte.
Der Reformationstag ist nur in den neuen Bundesländern, nicht aber in Berlin und im alten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag. In Thüringen wird dieser Tag nur in überwiegend evangelischen Gemeinden als gesetzlicher Feiertag begangen.