Die Pröpstinnen und der Propst sind berufen, in den Sprengeln die Bischöfin bei der Ausübung ihres Amtes zu unterstützen und leiten im Einvernehmen mit ihr den Sprengel durch seelsorgerliche Beratung, Weisung und Hilfe (s. Grundordnung der EKKW, Artikel 120ff.).
Die Sprengel sind wiederum unterteilt in insgesamt 14 Kirchenkreise, denen Dekaninnen und Dekanen vorstehen. In den Kirchenkreisen liegen dann die jeweiligen Kirchengemeinden, die von den Kirchenvorständen geleitet werden.