Deshalb gibt es die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche von Kurhessen Waldeck. Sie fungiert unter anderem als Ansprech- und Meldestelle für alle Fragen rund um (mögliche) Fälle sexualisierter Gewalt.
Sexualisierte Gewalt
Meldung von (Verdachts-)Fällen
Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist auf dem Weg, sich zu einem aktiven Schutzraum zu entwickeln, in dem alle Menschen vor Verletzungen ihrer sexuellen Selbstbestimmung geschützt sind. Trotzdem ist die Unsicherheit bei Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen oft noch groß, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt gibt.
Ansprech- und Meldestelle
Was kann und soll gemeldet werden?
Unabhängig davon, ob es sich zunächst nur um erste Anhaltspunkte oder einen vagen Verdacht handelt, egal ob das Geschehen schon lange zurückliegt oder sich vielleicht erst anbahnt, kann die Fachstelle kontaktiert werden.
Wer kann sich an die Fachstelle wenden?
An die Fachstelle können sich alle Personen und Organisationen mit ihren Anliegen wenden: Betroffene selbst, Freund:innen und Angehörige, Eltern und Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche, Mitarbeiter:innen aus allen Bereichen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Fachleute aus Beratungsstellen, Ärzte und Ärztinnen und Betroffenenorganisationen, Rechtliche Betreuer:innen, mit einer rechtlichen Vertretung beauftragte Anwälte und Anwältinnen.
Was geschieht nach einer Meldung?
Die Verantwortlichen in der Fachstelle helfen bei der Klärung von unklaren Verdachtssituationen ebenso, wie bei der Bearbeitung schwerwiegender Vorfälle. Ihre Arbeit unterliegt jedoch nicht dem Seelsorgegeheimnis.
Jeder Vorfall und ernsthafte Verdacht sexualisierter Gewaltausübung muss grundsätzlich der Kirchenleitung gemeldet werden. Ob dies anonym erfolgen kann oder wann es namentlich geschieht bzw. geschehen muss, wird mit Betroffenen gemeinsam besprochen, ebenso wie die Weitergabe an die zuständigen staatlichen Stellen. Damit will die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen. Bei Kindern und Jugendlichen muss auch das Jugendamt bzw. eine «insoweit erfahrene Fachkräfte» einbezogen werden, um alles zum Schutz des Kindeswohls zu tun und die Tragweite eines Verdachtsfalls bzw. das Risiko abzuklären. Auch dort ist grundsätzlich zunächst eine anonyme Beratung möglich.
Wie wird mit Verdächtigten oder Tatpersonen umgegangen?
Kirchliche Mitarbeitende, gegen die der Vorwurf sexualisierter Gewalt erhoben wird, werden bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft vom Dienst freigestellt. Unabhängig davon prüft die zuständige kirchliche Stelle in der Landeskirche arbeits- bzw. dienst- und disziplinarrechtliche Schritte und führt entsprechende Verfahren durch. Dabei können auch dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die Landeskirche erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze, sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht immer nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber trotzdem in der Landeskirche gegebenenfalls zu arbeits- bzw. dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.
Im Fall von ungerechtfertigten Vorwürfen werden geeignete Maßnahmen zur Rehabilitation der Beschuldigten ergriffen.