Grundhaltung

Die EKKW aktiv gegen sexualisierte Gewalt

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat sich klar zum Schutz vor sexualisierter Gewalt positioniert und alle Mitarbeitenden zur Einhaltung des Abstinenz- und Abstandsgebots sowie einer „Kultur des Respekts und des grenzachtenden Verhaltens“ verpflichtet. (Vgl. Verhaltenkodex)

Als kirchlicher Träger von Angeboten wollen wir, dass Kinder, Jugendliche, Schutzbefohlene aller Altersstufen sowie Erwachsene in unseren Einrichtungen und Veranstaltungen dem Evangelium von Jesus Christus begegnen und dadurch die Menschenfreundlichkeit Gottes kennenlernen. Sie werden ernst genommen und beteiligt, ihre Selbstbestimmung und ihre Grenzen respektiert. Sie werden darin gestärkt, auch in schwierigen Situationen selbstbewusst zu handeln. Sie haben in unseren Einrichtungen und Angeboten das Recht, sich sicher zu fühlen und zu sein und können darauf vertrauen, dass alle Verantwortlichen ihre Grenzen achten und für sie sorgen. Verantwortliche haben die Pflicht, sie vor jeder Form körperlicher, emotionaler, psychischer und geistig-geistlicher Gewaltanwendung zu schützen.

Alle Bereiche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sollen für die, die unsere Angebote wahrnehmen, sichere Orte und ein geschützter Lebensraum sein. Als Kirche wollen und müssen wir dafür einstehen, dass diese Bedingungen und Grundsätze uneingeschränkt auch für alle unsere Mitarbeiter:innen gelten. Uns erwächst aus der Verantwortung die Verpflichtung, konkrete Strukturen und Hilfen zu schaffen und zur Verfügung zu stellen. (Vgl. Rahmenschutzkonzept)

Überblick:

Rahmenschutzkonzept

Entsprechend ihrer Grundhaltung hat die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ein Rahmenschutzkonzept entwickelt. Alle kirchlichen Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen sind verpflichtet, daraus individuell angepasste, eigene Schutzkonzepte abzuleiten und in angemessener Form öffentlich zugänglich zu machen.

Am Beginn eines Schutzkonzeptes stehen meist Ausführungen zum Leitbild des Schutzraumes vor sexualisierter Gewalt. Um ein individuelles Schutzkonzept erstellen zu können, muss eine Risiko- und Potentialanalyse stattfinden. Daraus leiten sich dann konkrete Präventionsmaßnahmen ab. Darüber hinaus muss ein Schutzkonzept den allgemeinen Verhaltenskodex und darauf bezogene fachliche Standards enthalten, Angaben zur Auswahl von und zum Umgang mit Mitarbeitenden machen sowie Näheres zur Sensibilisierung und Schulung von Haupt- und Ehrenamtlichen ausführen. Zudem müssen ein Interventionsplan für (Verdachts-)fälle sexualisierter Gewalt enthalten und alle notwendigen Ansprech- Melde- und Beratungsstellen benannt sein. Außerdem sind in einem Schutzkonzept auch Aussagen im Hinblick auf die Rehabilitation zu unrecht Beschuldigter zu treffen.

Verhaltenskodex

Auf der Basis ihrer Grundhaltung und des dazugehörigen Rahmenschutzkonzeptes verpflichtet die EKKW alle ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex zum Schutz vor sexualisierter Gewalt:

  1. Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen („Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen“) sowie die Zusammenarbeit, der Umgang und das Miteinander mit den Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
     
  2. Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die persönlichen Grenzen und die Intimsphäre meines Gegenübers. Das gilt insbesondere für alle Situationen unter vier Augen.
     
  3. Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen, aber auch ein durch das Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis faktisch entstehendes Abhängigkeitsverhältnis bewusst. Ich handele nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus.
     
  4. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort, Bild (Medien) oder Tat. Ich will versuchen, dagegen aktiv Stellung zu beziehen. Nehme ich Grenzverletzungen wahr oder werde über solche ins Vertrauen gezogen, will ich mich dafür einsetzen, dass die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Betroffenen eingeleitet werden können. Ich nehme Menschen ernst, wenn sie sich mir oder anderen mitteilen wollen. Ich weiß, dass ich mich jederzeit beraten und unterstützen lassen kann.
     
  5. Ich achte die fachlichen Standards für den Umgangs mit Nähe und Distanz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in meinem Arbeitsfeld.

Wichtige Dokumente zum Thema