Die Kommission klärt, ob ein Fall noch rechtlich verfolgt werden kann. Sie überlegt gemeinsam mit den Betroffenen, was sie sich wünschen bzw. brauchen, zum Beispiel psychologische Unterstützung und/oder eine finanzielle Leistung zur Hilfe und Anerkennung ihres Leids.
Seit ihrem Bestehen hat die Kommission 23 Betroffene begleitet und 22 Anträge positiv beschieden. Bislang hat die EKKW 699.000 Euro an Anerkennungsleistungen gezahlt (Stand 31.12.2024). Diese Zahl bildet jedoch nicht die Zahl der Meldungen bzw. Betroffenen insgesamt ab. Seit Einrichtung der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKKW vor rund fünf Jahren gab es 72 Meldungen (Berichte von Grenzverletzungen, Übergriffen, Straftaten). Die Zahl der Betroffenen liegt mit 83 in diesem Zeittraum (2020 bis 10/2024) etwas höher, denn hinter einer Tatperson/einem Beschuldigten verbergen sich mitunter mehrere Betroffene.