Zu den Aufgabenfelder dieses Arbeitsbereichs gehören laut Geschäftsverteilungsplan des Landeskirchenamtes:
- Koordination und Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung in der Landeskirche
- Ermitteln von Unfall- und Arbeitsschwerpunkten; Führen und Auswerten entsprechender Statistiken
- Entwicklung von Arbeitsschutzkonzepten, Handlungsanleitungen und Handlungshilfen
- Festlegung von Verfahren zur Vorgehensweise der Ortskräfte für Arbeitssicherheit
- Kontrolle der Umsetzung vereinbarter Präventionsmaßnahmen
- Information über Arbeitsschutz in kirchlichen Gremien
- Schulung der Ortskräfte
- Betreuung der landeskirchlichen Einrichtungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG, §5)