Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist eine Form der Ausübung von Gewalt, in der Regel von Stärkeren oder Mächtigeren. Sie geschieht zumeist innerhalb von Vertrauensverhältnissen (Familie, Schule, Kirche, Sport, Musik, Wohlfahrtseinrichtungen u.a.).

Sexualisierte Gewalt wird der physischen Gewalt (zum Beispiel Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen) und der psychischen Gewalt nebengeordnet. Diese Straftaten sind im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches beschrieben (§§ 174ff). Das Strafgesetzbuch hält eindeutig fest: Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern können nie einvernehmlich sein, da Kinder auf Grund ihrer Entwicklung und ihrer Abhängigkeit von Erwachsenen niemals einwilligungsfähig sein können.

«Unter sexualisierter Gewalt versteht man Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung des bzw. der Betroffenen und insbesondere Delikte, wie zum Beispiel sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern.»
Strafgesetzbuch (StGB) §§ 174ff.

Der Täter bzw. die Täterin nutzt seine bzw. ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Der Missbrauch kann mit körperlicher Gewalt und/oder psychischem und emotionalem Druck oder Zwang einhergehen. In diesem Sinne fällt auch das Vorzeigen oder Zugänglichmachen von pornografischen Inhalten in Form von Fotos bzw. digitalem Bildmaterial, Handybildern (auch über Kommunikationstechnologien wie z.B. Internet, soziale Medien u.ä.) unter sexuellen Missbrauch. Der Wildwasser Kreis Groß-Gerau e.V. - Verein gegen sexuellen Missbrauch beantwortet auf seiner Internetseite weitere Fragen zum Thema.

Wege gegen sexualisierte Gewalt – Zur Kultur der Grenzachtung.

Zur Erstellung, Einführung und Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt in Gemeinden und Einrichtungen der EKKW wurde ein Werkbuch erstellt. Bischöfin Dr. Beate Hofmann schreibt in ihrem Geleitwort: «Kirche wird zu einem Sprechraum, in dem Menschen jeden Alters leidvolle Erfahrungen zur Sprache bringen können. Sie finden dort ein offenes Ohr und werden ernstgenommen. erlittenes Unrecht wird nicht vertuscht oder Täterverhalten beschwichtigt. Das sind die Ziele, denen sich auch dieses Rahmenschutzkonzept und das Werkbuch verschrieben haben. Um das zu erreichen, brauchen wir einen Kulturwandel. Wo bisher Schweigen, Beklemmung, Tabuisierung, manchmal auch Verschweigen und Wegschauen dominiert haben, müssen wir wahrnehmen, vorbeugen und miteinander sprechen üben.»