Zu sexualisierter Gewalt zählen sowohl strafrechtlich relevante Handlungen, wie sexueller Missbrauch, als auch sexuelle Übergriffe und sexuelle Grenzverletzungen, die beide nicht unbedingt strafrechtlich relevant sein müssen. Der Übergang zwischen diesen drei Kategorien ist fließend und nicht immer trennscharf. Tatpersonen, die strategisch vorgehen, nutzen oft sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe zur Anbahnung strafrechtlich relevanter Handlungen.

Sexualisierte Gewalt
Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt meint alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sie geschieht zumeist innerhalb von Vertrauensverhältnissen (Familie, Schule, Kirche, Sport, Musik, Wohlfahrtseinrichtungen u.a.). Sexualität wird benutzt, um Gewalt auszuüben.
Das Strafgesetzbuch hält zudem eindeutig fest: Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern können nie einvernehmlich sein, da Kinder auf Grund ihrer Entwicklung und ihrer Abhängigkeit von Erwachsenen niemals einwilligungsfähig sein können.
Sexueller Missbrauch
Unter dem Begriff sexueller Missbrauch werden massive, strafrechtlich relevante Handlungen verstanden. Die Täter*innen gehen im Regelfall geplant und strategisch vor.
Sexueller Übergriff
Von sexuellen Übergriffen wird gesprochen, wenn die Verletzung der persönlichen Grenzen von Betroffenen durch die übergriffigen Personen billigend in Kauf genommen wird. Sexuelle Übergriffe beruhen in der Regel auf einer missachtenden Grundhaltung gegenüber anderen und deren persönlichen Grenzen.
Sexuelle Grenzverletzung
Als sexuelle Grenzverletzung werden Handlungen bezeichnet, die unbeabsichtigt oder aus mangelnder Achtsamkeit heraus geschehen und die Grenze des Opfers verletzen. Sie geschehen meist einmalig und werden bei einem entsprechenden Hinweis als Fehler eingesehen.