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Sexualisierte Gewalt

Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt meint alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sie geschieht zumeist innerhalb von Vertrauensverhältnissen (Familie, Schule, Kirche, Sport, Musik, Wohlfahrtseinrichtungen u.a.). Sexualität wird benutzt, um Gewalt auszuüben. 

Zu sexualisierter Gewalt zählen sowohl strafrechtlich relevante Handlungen, wie sexueller Missbrauch, als auch sexuelle Übergriffe und sexuelle Grenzverletzungen, die beide nicht unbedingt strafrechtlich relevant sein müssen. Der Übergang zwischen diesen drei Kategorien ist fließend und nicht immer trennscharf. Tatpersonen, die strategisch vorgehen, nutzen oft sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe zur Anbahnung strafrechtlich relevanter Handlungen.

«Unter sexualisierter Gewalt versteht man Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung des bzw. der Betroffenen und insbesondere Delikte, wie zum Beispiel sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern.»
Strafgesetzbuch (StGB) §§ 174ff.

Das Strafgesetzbuch hält zudem eindeutig fest: Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern können nie einvernehmlich sein, da Kinder auf Grund ihrer Entwicklung und ihrer Abhängigkeit von Erwachsenen niemals einwilligungsfähig sein können.

Sexueller Missbrauch

Unter dem Begriff sexueller Missbrauch werden massive, strafrechtlich relevante Handlungen verstanden. Die Täter*innen gehen im Regelfall geplant und strategisch vor. 

Sexueller Übergriff

Von sexuellen Übergriffen wird gesprochen, wenn die Verletzung der persönlichen Grenzen von Betroffenen durch die übergriffigen Personen billigend in Kauf genommen wird. Sexuelle Übergriffe beruhen in der Regel auf einer missachtenden Grundhaltung gegenüber anderen und deren persönlichen Grenzen. 

Sexuelle Grenzverletzung

Als sexuelle Grenzverletzung werden Handlungen bezeichnet, die unbeabsichtigt oder aus mangelnder Achtsamkeit heraus geschehen und die Grenze des Opfers verletzen. Sie geschehen meist einmalig und werden bei einem entsprechenden Hinweis als Fehler eingesehen.