Sexualisierte Gewalt

Wer kann betroffen sein?

Sexualisierte Gewalt kann Menschen jeden Alters und jeden Geschlechts treffen. Sie ist nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt. Viele Betroffene machen in unserer Gesellschaft bis heute leider die Erfahrung, dass ihnen nach einem Übergriff nicht geglaubt wird. Dabei geht die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamtes von ca. 40 Fällen von sexueller Gewalt pro Tag aus (ca. 14.000 pro Jahr) – und dies sind nur die Fälle, die zur Anzeige gebracht wurden.

Sind Sie oder ein Familienangehöriger oder Kinder von sexueller Gewalt betroffen?

Wenn Sie selbst als Erwachsene oder ein Familienangehöriger von sexueller Gewalt betroffen ist, können Sie sich an regionale Fachberatungsstellen wenden, die mit dem Thema vertraut sind. Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen – auch wenn es sich zunächst nur um eine Vermutung handelt! Diese Fachberatungsstellen unterstützen Sie bei der Klärung, ob ein sexueller Missbrauch vorliegt und beraten Sie bei der Frage, ob und wann die Polizei oder andere staatliche Institutionen eingeschaltet werden sollen. Das dient möglicherweise auch dem Schutz weiterer Betroffener.

In den Kindertagesstätten und in der Jugendarbeit unserer Kirche gibt es Schutzkonzepte und Ansprechpartner, deren Kontaktmöglichkeiten in den Einrichtungen aushängen. Jedem Verdachtsfall im Raum der Kirche wird nachgegangen. Denn sexualisierte Gewalt ist wie jede Gewalt ein schweres Verbrechen.

Machen Sie sich in jedem Fall klar: Nicht Sie sind schuld! Es sind die Täter oder Täterinnen! Täter und Täterinnen nutzen meist das ihnen entgegengebrachte Vertrauen aus oder missbrauchen ihre Machtstellung als Lehrer oder Lehrerin, Pfarrer oder Pfarrerin oder Trainer oder Trainerin. Oft verpflichten sie ihre Opfer zum Stillschweigen oder drohen mit weiterer Gewalt. Missbrauch ist eine geplante Tat, die meist sorgfältig und gezielt vorbereitet wird. Missbrauch ist nicht nur eine Frage unbeherrschter Sexualität. Meist ist sie eine Form von Machtausübung gegenüber Schwächeren mit sexuellen Mitteln. Und in diesem Bereich sind alle Menschen besonders verletzlich. Geklärte Vermutungen sind also immer besser als bleibende Unklarheit, unter die die Betroffenen leiden.

Wenn Eltern wissen und Kinder und Jugendliche lernen, dass sie bei diesem Thema niemals die Schuldigen sind und sich anvertrauen dürfen, ist ein wichtiger Schritt zu ihrem Schutz getan. Telefonnummern, an die Sie sich – auch im Zweifelsfall – finden Sie neben diesem Artikel.
 

Wie und wo erfahren Jugendliche sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist eine gesellschaftliche Realität. Jüngste Untersuchungen zeigen, dass die meisten Jugendlichen heute mit sexualisierter Gewalt in Berührung kommen: Entweder sind sie selbst betroffen oder üben sie aus – oder hören davon. Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erleben, sprechen meist eher mit besten Freunden oder Freundinnen darüber als mit ihren Eltern. Das ist in dieser Lebensphase normal.

Für Mädchen und Jungen ist Missbrauch eine schwerwiegende Erfahrung. Sie kann das gesamte Leben erheblich belasten. Sexualisierte Gewalt kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Das können Vergewaltigungen so wie die Verbreitung von Nacktbildern sein, insbesondere Kinderpornografie und andere Straftatbestände oder die Nötigung zu sexuellen Handlungen.

Dazu gehören auch Grenzverletzungen, wie z. B. absichtlich-unabsichtliche Berührungen, die Missachtung der Intimsphäre (v.a. bei Freizeiten oder im Sport) und Schamgrenzen, sexualisierte Schimpfwörter („Schwuchtel“, „Lesbe“, „Fotze“ und vieles andere mehr), die das Recht auf Selbstbestimmung und die Würde der Beschimpften verletzen.

Übergriffe sind mehr als Grenzverletzungen, aber nicht immer ein Straftatbestand. Dazu gehören Übergriffe unter Jugendlichen selbst (z.B. Herunterziehen von Kleidungsstücken, Nötigung zu sexuellen Handlungen, sexuelle Belästigungen) oder das Versenden oder Zeigen von Nacktbildern oder Nachrichten mit sexuellem Inhalt (gegenwärtig wächst diese Gewaltform v. a. in den sozialen Medien sehr stark). Übergriffig ist ebenso jedes Verhalten, das in die sexuelle Selbstbestimmung und die persönliche Integrität eines anderen Menschen eingreift, oft unter Ausnutzung von Machtungleichgewichten und unter Missachtung fachlicher Standards.

 

Nummer gegen Kummer

Die Nummer, bei der Kinder und Jugendliche über ihre Sorgen sprechen können.

116 111 (kostenfrei und anonym)

Internetseite

Das Hilfetelefon «Nummer gegen Kummer» ist ein bundesweites Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche. Dort können auch ganz schwerwiegende Situationen wie sexueller Missbrauch oder Suizidgedanken thematisiert werden.

Hilfeportal sexueller Missbrauch

Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch unterstützt Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlitten haben, sowie Angehörige, Fachkräfte und alle Menschen, die Fragen zum Thema haben oder sich Sorgen um ein Kind machen.

+498002255530 (kostenfrei und anonym)

Internetseite 

Täterstrategien bei Missbrauch. Ein Video von Zartbitter e.V.

Erste Hilfe bei sexualisierter Gewalt im Internet

Bei sexualisierter Gewalt im Internet oder über das Internet gibt es spezialisierte Abteilungen bei der Polizei. Erste Informationen dazu finden Sie unter:

klicksafe.de
nina-info.de/save-me-online
missbrauch-verhindern.de
trau-dich.de
innocenceindanger.de/fuer-jugendliche/

Weisen Sie Ihre Kinder auf diese Seiten bzw. Apps hin. Auch viele Schulen, Sportvereine, Feuerwehren u.a. haben Ansprechpartner für sexualisierte Gewalt. Ansonsten helfen und beraten die regionalen Fachberatungsstellen. Weitere Informationen zu sexualisierter Gewalt bei Jugendlichen finden Sie auch auf der Seite speak-studie.de.

Wenn Sie als Erwachsene akut von sexualisierter Gewalt betroffen sind

Sie können als Mitglied einer Gemeindegruppe, in der Kirchenmusik, aber auch anderen kirchlichen Handlungsfeldern oder im Kontakt mit Pfarrern oder Pfarrerinnen und kirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen betroffen sein.

In Arbeits- oder Dienstverhältnisse können schon sexuelle Belästigungen nach dem «Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz» (AGG) eine Straftat bzw. einen arbeits- oder zivilrechtlichen Verstoß darstellen. Dazu gehören unerwünschte Annährungsversuche, unerwünschter Körperkontakt, sexuell abwertende Bemerkungen, anzügliche Gesten, Blicke oder Darstellungen.

Welche Gewalterfahrung auch immer Sie erlitten haben, zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen und sich beraten zu lassen, was für Sie die nächsten Schritte sind. Erste Hilfestellungen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Was tun nach einem Übergriff?“
 

Und wenn der Missbrauch im kirchlichen Bereich schon längere Zeit zurückliegt?

Wenn Sie oder ein Familienangehöriger sexualisierte Gewalt im kirchlichen Bereich erlitten haben, können Sie sich an die Unabhängige Anerkennungskommission unserer Landeskirche wenden. Ihr gehören ein Richter im Ruhestand, eine erfahrene Therapeutin und eine Fachberaterin zum Thema sexualisierte Gewalt an. Sie entscheiden unabhängig und weisungsfrei über Unterstützungs- und Hilfeleistungen.

Sie können dies auch noch Jahre später tun, bis Sie den Mut haben oder sich ein Herz fassen und anderen Menschen von ihren Erfahrungen erzählen wollen oder können. Es kann gut sein, dass Sie nicht wieder daran erinnert werden wollten, weil Sie sich schämen. Oder Ihnen wurde nicht geglaubt. Vielleicht kam es sogar zu einem Gerichtsverfahren oder dieses Verfahren wurde eingestellt. Und doch kommen die Erinnerungen immer wieder hoch – Tag und Nacht (z.B. als Träume).

Die Mitglieder der Kommussion und Kontaktmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik «Aufarbeitung». Sie entscheiden, auf welchem Weg und auf welche Weise und wieviel Sie von dem Erlittenen dort berichten wollen. Sie können davon erzählen, es aufschreiben, ein Formular benutzen oder es nur andeuten. Sie können sich dabei beraten und von Menschen Ihres Vertrauens unterstützen lassen.

Bei einem Antrag berät Sie:
 

Pfarrerin Sabine Kresse

Fachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Pfarrerin Sabine Kresse
Leiterin
Haus der Kirche, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
+495619378404
Zentrale Anlaufstelle «.help»

Die bundesweite Anlaufstelle bietet unabhängige Information und Beratung für Betroffene in der evangelischen Kirche und der Diakonie.

Telefon: 0800 5040112 (kostenlos und anonym)
E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help

Terminvereinbarung für telefonische Beratung
Mo: 16.30 bis 18 Uhr
Di bis Do: 10 bis 12 Uhr

Aufarbeitung & Anerkennung

Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Raum von Kirche und Diakonie geschieht wissenschaftlich und durch die Anerkennung des Leids von Menschen, die in unserer Kirche in der Vergangenheit sexualisierte Gewalt erlitten haben. Dazu hier weitere Informationen und Kontakt zur unabhängigen Anerkennungskommission.