Grundsätzlich trägt die Stabstellenleitung die Gesamtverantwortung für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
Im Besonderen obliegen ihr folgende Aufgaben:
- Abstimmung über Grundsatzfragen mit der Bischöfin
- Wahrnehmung von Leitungsaufgaben (Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, Personalführung, Koordination, Budgetverantwortung)
- Projekte und Öffentlichkeitskampagnen
- Vertretung der Landeskirche in Organisationen und Gremien der EKD
- Beratung der kirchenleitenden Gremien bei Groß- und Sonderprojekten im Hinblick auf eine mediengerechte und öffentlichkeitswirksame Gestaltung
- Teilnahme an Sitzungen der Kirchenleitung: Montagskonferenz, Rat der Landeskirche
In der Stabsstelle sind der Stabsstellenleitung folgende Bereiche zugeordnet: