«Null Toleranz» heißt für uns auch: Jeder Vorfall und Verdacht sexualisierter Gewaltausübung wird gemeldet, und zwar der Kirchenleitung und den zuständigen staatlichen Stellen, sofern letzteres die Betroffenen nicht (vorerst) untersagen. Damit will die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen. Bei Kindern und Jugendlichen muss in der Regel auch das Jugendamt bzw. Fachberatungen (bzw. eine «insoweit erfahrene Fachkräfte») einbezogen werden, um alles zum Schutz des Kindeswohls zu tun und die Tragweite eines Verdachtsfalls bzw. das Risiko abzuklären.
Ein bzw. eine Mitarbeitende, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst freigestellt. Unabhängig davon prüft die zuständige kirchliche Stelle in der Landeskirche arbeits- bzw. dienst- und disziplinarrechtliche Schritte und führt entsprechende Verfahren durch. Dabei können auch dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die Landeskirche erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze, sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht immer nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der Landeskirche gegebenenfalls zu arbeits- bzw. dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.
Im Fall von ungerechtfertigten Vorwürfen werden geeignete Maßnahmen zur Rehabilitation der Beschuldigten ergriffen.