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Dresden / Redaktion epd
Veröffentlicht 13 Nov 2025

Frieden und Demokratiestärkung – das sind Kernanliegen des evangelischen Kirchenparlaments, dessen Beratungen am Mittwochmittag in Dresden zu Ende gegangen sind. Die diesjährige Synodentagung habe gezeigt, wie man im Jahr 2025 über das Thema Krieg und Frieden sprechen könne, ohne zu polarisieren, und das trotz aller Spannungen und Konflikte, die man auch in sich selbst trage, sagte die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anna-Nicole Heinrich.

Der Synodale Dr. Peter Böhlemann (Evangelische Kirche von Westfalen) ergänzte, man habe sich dabei weiterentwickelt. «Heute haben wir in der Synode Menschen, die bei der Bundeswehr arbeiten, und Menschen, die eher auf der pazifistischen Seite stehen. Wir können diskutieren, ohne die andere Position zu verurteilen», sagte Böhlemann. Am Montag war auf der Synodentagung die neue Friedensdenkschrift der EKD vorgestellt worden.

Das Grundsatzpapier entstand vor dem Hintergrund der russischen Vollinvasion in der Ukraine im Jahr 2022 und der innerkirchlichen Debatten etwa zur Notwendigkeit von Waffenlieferungen in das angegriffene Land. Neu ist, dass dem Schutz vor Gewalt eine Vorrangstellung eingeräumt wird, die auch den Einsatz von Gegengewalt als «ultima ratio» ethisch legitimiert.

Friedensdenkschrift der EKD

Die neue Friedensdenkschrift der EKD markiert eine Weiterentwicklung der evangelischen Friedensethik. Sie hält an der Vision eines «Gerechten Friedens» fest, erkennt aber die Realität von Gewalt und staatliche Schutzpflichten an. Pazifistische Traditionen werden gewürdigt, zugleich wird deutlich: Die Friedensethik befindet sich in einem offenen Prozess der Neuorientierung. Auf der Themenseite auf ekd.de kann die Denkschrift als PDF heruntergeladen und als Print-Fassung bestellt werden.

Demokratieförderung Thema im nächsten Jahr

Die Delegierten beschlossen zudem das Schwerpunktthema für die nächste Tagung im kommenden Jahr. Dann will sich die Synode mit den Auswirkungen von Rechtsextremismus und Autoritarismus auf die Demokratie befassen und fragen, welche Rolle die Kirche zur Stärkung der Demokratie einnehmen kann.

In dem Antrag, dem die Synode zustimmte, hieß es, leitend für die Auseinandersetzung seien die Fragen, welchen Beitrag die evangelische Kirche zur Stärkung der rechtsstaatlichen Demokratie leisten könne und welcher Beitrag ihr aus der Gesellschaft zugetraut werde.

Keine Verkleinerung der Synode

Ebenfalls auf der Agenda standen Beschlüsse zu Kirchengesetzen. So sprach sich die Synode zunächst dagegen aus, sich für die kommende Wahlperiode zu verkleinern. Ein entsprechender Vorschlag wurde von den Delegierten am letzten Tag ihrer Jahrestagung in Dresden zurückgestellt. Zunächst soll ausführlich geprüft werden, welche Folgen es für das Zusammenspiel der EKD-Organe hat, wenn die Zahl der derzeit mehr als 100 Synodalen reduziert wird.

Vor dem Hintergrund zurückgehender Mitgliederzahlen und Finanzmittel bestehe «unzweifelhaft Handlungsbedarf», sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christiane Köckler aus der Evangelischen Kirche im Rheinland. Doch brauche es eine eingehende Prüfung, bevor eine Entscheidung getroffen werden könne. Heinrich, die für die Verkleinerung geworben hatte, sagte, das Präsidium stehe nach wie vor hinter dem Vorschlag, die Synode angesichts sinkender Kirchenmitgliederzahlen zu verkleinern. Aber sie vertraue auch dem synodalen Prozess. «Mir war wichtig, dass wir den Impuls setzen», sagte sie.

www.ekd.de

Die Tagung der EKD-Synode fand vom 8. bis 12. November 2025 in Dresden statt. Das Schwerpunktthema lautete «Kirche und Macht». Thema der Beratungen war außerdem die Friedensdenkschrift der EKD.

Neue Regeln für Flaggen an Kirchen

Ebenfalls neu geregelt wurde die Beflaggung an kirchlichen Gebäuden. Auch in Zukunft soll die übliche Beflaggung an Kirchengebäuden die evangelische Kirchenfahne – violettes Kreuz auf weißem Grund – bleiben. Die Delegierten der Synode stimmten für die Neuregelung, statt für eine ersatzlose Abschaffung der alten Verordnung.

In dem neuen Kirchengesetz heißt es: «Die Verwendung von Fahnen, Flaggen und ähnlichen Kennzeichen durch die evangelische Kirche dient der Darstellung der Kirche in der Öffentlichkeit.» Sie dürfe dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen. Die Evangelische Kirche in Deutschland und ihre 20 Landeskirchen können aber auch eigene Bestimmungen erlassen. Das Kirchengesetz soll am 1. Januar in Kraft treten und die alte Verordnung aus dem Jahr 1947 außer Kraft setzen.