Abstimmung der Synodalen in Hofgeismar

Abstimmung der Synodalen in Hofgeismar

Hofgeismar / Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 27 Nov 2024

Zuvor hatte das Kirchenparlament eine entsprechende Änderung der Grundordnung beschlossen. Damit wurden im Vorfeld der Kirchenvorstandswahl 2025 die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit angepasst, und zwar im Blick auf das persönliche Verhalten des Bewerbers oder der Bewerberin. 

Ausschlusskriterium: Widerspruch in Wort oder Tat zu christlichen Werten

Die bisherige Formulierung der «Betätigung kirchenfeindlicher Gesinnung» wurde durch eine zeitgemäße Formulierung ersetzt. Künftig heißt es in dem Kirchengesetz, das zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt: «Wahlberechtigt und wählbar ist nach geltendem Recht nicht, wer nach Feststellung des Kirchenvorstandes Wahlrecht und Wählbarkeit durch öffentlichen Widerspruch in Wort oder Tat zu christlichen Werten und Auftrag der Kirche oder den Grundsätzen ihrer Ordnung verwirkt hat.» Das Merkmal des «unehrbaren Lebenswandels» – es stammt aus dem Jahr 1967 – wurde gestrichen.

Absage an rassistische oder andere menschenverachtende Positionen

Christinnen und Christen träten für Gerechtigkeit, Toleranz und Verständigung ein. «Dies verbietet auf der anderen Seite extremistische, antisemitische und islamfeindliche, rassistische oder sonst menschenverachtende Positionen», erläuterte Katrin Wienold-Hocke, Pröpstin des Sprengels Kassel und Mitglied im Rat der Landeskirche, in ihrer Rede zur Einbringung des Gesetzes zur Kirchenvorstandswahl. Dabei stellte sie klar, dass es nicht um eine Gesinnungsprüfung von Kandidierenden oder Äußerungen im privaten Bereich gehen soll, «sondern um ein Handeln in ‚Wort oder Tat‘, ein öffentlich wahrnehmbares Agieren, das in Widerspruch zu unserem beschriebenen Auftrag und den christlichen Werten steht».

Im Gespräch mit Andersdenkenden bleiben

Aufgrund der Zunahme von extremen politischen Haltungen gelte es, eine rote Linie in kirchlichen Leitungsgremien aufzuzeigen. Zugleich wolle man im Gespräch mit Andersdenkenden bleiben, hob die Pröpstin hervor. Auch dies spiegelt sich in der Synodalerklärung wider. Dort heißt es: «Wir sind besorgt um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und werden daher noch intensiver das Gespräch mit denen suchen, die sich nicht mehr von den demokratischen Parteien und Institutionen vertreten fühlen.»

Die Erklärung im Wortlaut

Erklärung der Landessynode zur Voraussetzung der Mitarbeit in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck angesichts der aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft und Politik vom 27.11.2024

«Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe»
(1. Korinther 16,14; Jahreslosung 2024)

Als Christinnen und Christen besorgen uns das Erstarken von Faschismus und Rassismus sowie das Wachsen extremistischer Parteien auch in unserem Land zutiefst. Darum erklären wir:

Als Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck stehen wir für die unantastbare Würde des Menschen ein. Das Eintreten für Vielfalt, Toleranz und demokratische Werte begründet sich für uns durch die Würde, die allen Menschen in der Schöpfung geschenkt ist.

Offenheit für Vielfalt verbinden wir mit einer klaren Absage an Ausgrenzung und menschenverachtende Haltungen: Wer Menschen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder anderen Merkmalen abwertet und benachteiligt, widerspricht der Nächstenliebe als einem Kern christlicher Ethik.

Wir sind besorgt um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und werden daher noch intensiver das Gespräch mit denen suchen, die sich nicht mehr von den demokratischen Parteien und Institutionen vertreten fühlen.

Wir sind davon überzeugt, dass berufliche und ehrenamtliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für diejenigen nicht möglich ist, die öffentlich durch Wort oder Tat den christlichen Werten und dem Auftrag der Kirche oder den Grundsätzen ihrer Ordnung widersprechen.