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Propst Dr. Volker Mantey brachte die Thesen zur Neuausrichtung im segnenden Handeln ein

Propst Dr. Volker Mantey brachte die Thesen zur Neuausrichtung im segnenden Handeln ein

Hofgeismar / Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 09 Mai 2025

«Die Kirche der Zukunft wird eine segnende Kirche sein»: Ausgehend von dieser Grundüberzeugung hat die Landessynode am Freitagabend (9. Mai) Thesen zur Neuausrichtung in ihrem segnenden Handeln beschlossen. Das betrifft die so genannten Kasualien wie Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Trauerfeiern, aber auch innovative Segensgelegenheiten. Damit reagiert die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) einerseits auf Herausforderungen wie Mitgliederverlust, wachsende Distanz und außerkirchliche Konkurrenz durch freie Rednerinnen und Redner, andererseits auf den Wunsch nach individueller und innovativer Gestaltung von Segensfeiern. 

Die Landeskirche folge dem Auftrag Jesu, das Evangelium zu teilen, erläuterte Dr. Volker Mantey, Propst des Sprengels Marburg und zugleich Vorsitzender der Liturgischen Kammer der EKKW. Dazu zähle, Menschen an den Übergängen ihres Lebens zu begleiten. «Segen eröffnet einen Raum, in dem Gottes Gegenwart erlebbar wird: Der gesegnete Mensch erfährt Trost und Halt, neue Gewissheit oder Stärkung für den eigenen Lebensweg», so Mantey, der das Thema gemeinsam mit Mitgliedern der Liturgischen Kammer präsentierte.

Portaritfoto von Propst Dr. Volker Mantey
«Die Thesen zielen darauf, dass wir als Kirche unkompliziert erreichbar sind, sichtbarer werden in unserer geistlichen Kreativität an ganz verschiedenen Herzensorten und wirklich vorbehaltlos auf Menschen zugehen, um sie in den heiligen Momenten ihres Lebens zu begleiten.»
Propst Dr. Volker Mantey, Vorsitzender der Liturgischen Kammer der EKKW

Im Spannungsfeld von Herausforderungen und vielseitigen Entdeckungen gibt die Landeskirche sich eine strategische Ausrichtung mit – zusammengefasst – folgenden Thesen:

  • Künftig soll das segnende Handeln in der EKKW nicht mehr an eine Ortsgemeinde gebunden sein: Die Bindung von Amtshandlungen wie Trauungen oder Taufen an eine Parochie, also an den Amtsbezirk einer Pfarrperson, wird aufgehoben.
     
  • Während die Taufe die Zugehörigkeit zur Kirche begründet, ist das segnende Handeln der Kirche darüber hinaus nicht an eine Mitgliedschaft in der Kirche gebunden. Das heißt: Kasualien wie Trauungen oder Trauerfeiern sowie andere Segensgelegenheiten stehen allen Menschen offen. Nicht-Mitgliedern yönnen für Kasualien Rechnungen gestellt werden.
     
  • Alle Rahmenbedingungen sollen verständlich, einheitlich, transparent und leicht zugänglich kommuniziert werden.
     
  • Gemeinden, Regionen und Kirchenkreise gewährleisten eine barrierefreie und zuverlässige Erreichbarkeit und Wahrnehmbarkeit. In den Regionen soll es regelmäßig besondere Aktionen wie beispielsweise Tauffeste geben.
     
  • Um die Vielfalt und die Individualisierung der Segensgelegenheiten ermöglichen zu können, sollen Dienstzeiten, Ressourcen und Regeneration der Personen im Verkündigungsdienst verbindlich geklärt werden.
     
  • Im kulturellen Wandel des Angebots von Segensgelegenheiten werden Konkurrenzen zwischen Menschen im Verkündigungsdienst besonders sichtbar, ebenso wie individuelle Belastungsgrenzen, die einen sensiblen Umgang erfordern. Deshalb sollen strukturelle Hilfestellungen entwickelt werden, um auf Spannungen zu reagieren.
     
  • Um den kulturellen Wandel im segnenden Handeln der Kirche zu gewährleisten, liegt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Haupt- und Ehrenamtlichen ein besonderer Schwerpunkt.

Die Thesen zielten darauf, «dass wir als Kirche unkompliziert erreichbar sind, sichtbarer werden in unserer geistlichen Kreativität an ganz verschiedenen Herzensorten und wirklich vorbehaltlos auf Menschen zugehen, um sie in den heiligen Momenten ihres Lebens zu begleiten», sagte Mantey. Die Liturgische Kammer der EKKW wird nun weiter an der Neuausrichtung arbeiten; auch Rückmeldungen aus der Fläche sollen einfließen. Die Landessynode soll darüber im Herbst 2026 beschließen.