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Das Signet "Verlässlich geöffnete Kirche"
Signet "Verlässlich geöffnete Kirche"

Eine Kirche, die das Signet "Verlässlich geöffnete Kirchen" trägt, erfüllt folgende Leitlinien:

  • Die Kirche ist in der Regel von Anfang April bis Ende September frei zugänglich.
  • Die Kirche ist regelmäßig an mindestens fünf Tagen pro Woche je vier Stunden geöffnet.
  • In der Kirche liegen Informationen über die Kirche und das Leben der Gemeinde aus.
  • Die Kirche wird in einem einladend geordneten Zustand gehalten und ist gastfreundlich gestaltet.

Interessierte Kirchengemeinden können das Signet anhand einer Öffnungsvereinbarung bei der Fachreferentin beantragen. 
Für Kirchen, die das Signet tragen, übernimmt die Landeskirche die Kosten für den „Versicherungsschutz für Offene Kirchen“. Mit dieser Regelung will die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck noch mehr Gemeinden dazu ermutigen, ihre Kirchen auch außerhalb der Gottesdienstzeiten zu öffnen. Informationen zur Versicherung und eine Beitrittserklärung zur Versicherung finden Sie weiter unten.
Das Recht, das Signet zu verwenden, kann entzogen werden, wenn die Leitlinien nicht eingehalten werden.

Durch eine Beratung vor Ort unterstützt die Fachreferentin zudem die Erschließung der Schätze des Kirchenraumes und sensibilisiert für eine gastfreundliche Ausstattung dieser Kirchen. Sie stellt verschiedene Materialien für die Offenen Kirchen zur Verfügung, z.B. Gästebücher, Banner oder meditative Texte. Eine Materialübersicht und ein Bestellformular finden Sie weiter unten.

Nina Wetekam

Referat Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste

Fachreferentin für Küsterarbeit und Offene Kirchen; Stellvertretende Referatsleitung
Landeskirchenamt, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
0561 9378-309