Insgesamt 607.606 wahlberechtigte Gemeindemitglieder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) sind bei der Kirchenvorstandswahl dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Unter dem Motto «Zeichen setzen – Deine Stimme wirkt» kann auf drei Wegen gewählt werden: Online bis 19. Oktober, per Briefwahl oder am Wahltag selbst, dem 26. Oktober, im Wahllokal der jeweiligen Kirchengemeinde.
5.298 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich gefunden und stellen sich in mehr als 600 Kirchengemeinden zur Wahl. «Ihre Bereitschaft zu kandidieren und Verantwortung zu übernehmen, ist ein großer Schatz», sagt Pfarrerin Ulrike Joachimi, Beauftragte für die Kirchenvorstandswahl 2025.

Wahlportal zur Kirchenvorstandswahl
Vom 26. September bis 19. Oktober 2025 erreichen Sie hier das Online-Wahlportal zur Kirchenvorstandswahl 2025 in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Alle Wahlberechtigten erhalten die dafür nötigen Unterlagen mit persönlichem Zugangscode per Post. Der Wahltag selbst ist der 26. Oktober.
Hinweise: Auf den Wahlbenachrichtigungen sind die Zugangsdaten für das Online-Wahlverfahren aufgedruckt. Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN), die für die Teilnahme an der Online-Wahl benötigt wird, ist mit einem Rubbelfeld abgedeckt. Im Online-Wahlportal sind PIN und persönliche Angaben einzugeben. Danach öffnet sich der digitale «Stimmzettel» mit der zugehörigen Kirchengemeinde. Dort ist auch die maximale Anzahl der möglichen Stimmen vermerkt. Jeder und jede Wählende kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen sind. Zu viel vergebene Stimmen führen zur Ungültigkeit.
📩 Bei Fragen zur Wahl: wahlservice@ekkw.de
Wichtige Fragen & Antworten:
Wie bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?
Wahlberechtigte haben bis Ende September einen Brief dazu per Post erhalten. Mit ihm können sie wählen, dort gibt es auch wichtige Informationen rund um die Wahl.
Ich bin wahlberechtigt, habe aber keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Was nun?
Wer keine Wahlberechtigung erhalten oder sie verlegt hat, kann zwar nicht online wählen, wohl aber an der Briefwahl teilnehmen oder im Wahllokal wählen. Voraussetzung dafür ist, in der Wählerliste der Kirchengemeinde eingetragen zu sein. Ob das so ist, kann einfach im Pfarramt oder am Wahltag im Wahllokal in Erfahrung gebracht werden. Dazu ist der Personalausweis erforderlich.
Zu welcher Kirchengemeinde gehöre ich?
Ihre Kirchengemeinde finden Sie bequem im ekkw.de-Gemeindeverzeichnis.
Wer stellt sich zur Wahl?
Menschen aus der Kirchengemeinde, die mindestens 18 Jahre alt sind, konnten sich zur Wahl stellen. Sie müssen den Grundsätzen der Kirche zustimmen. Für eine Kandidatur mussten sie Unterschriften von Unterstützern oder Unterstützerinnen aus der Gemeinde vorlegen.
Ich kenne die Kandidatinnen und Kandidaten nicht. Wie soll ich mich da entscheiden?
Sie finden Informationen in aller Regel auf der Homepage oder den Social-Media-Auftritten Ihrer Kirchengemeinde und meist im Gemeindebrief. Auch auf den Internetseiten der Kirchenkreise gibt es Informationen.
Wo erfahre ich, wer gewählt wurde?
Die Wahlergebnisse werden in den nächsten auf die Wahl folgenden Gottesdiensten bekanntgegeben. Das geschieht ab Sonntag, 2. November. Der neue Kirchenvorstand kann dann weitere Mitglieder berufen, auch solche ab 14 Jahren (unter 18 ohne Stimmrecht).
Fragen und Antworten speziell für Wahlvorstände
Sie sind Wahlvorstand oder bereiten die Wahl in Ihrer Kirchengemeinde vor? Unser FAQ bündelt die 49 häufigsten Fragen aus den Infoveranstaltungen – kompakt, verständlich und praxisnah. Von der Ausstattung des Wahllokals über die Besetzung des Wahlvorstands bis hin zu Online- und Briefwahl: Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Tipps und rechtlichen Hinweise für einen reibungslosen Ablauf am Wahltag.
Die wichtigsten Themenbereiche sind:
- Wie wird ein Wahllokal ausgestattet?
- Wer darf Wahlvorstand sein?
- Was ist bei Online- und Briefwahl zu beachten?
- Wie läuft die Auszählung ab?
- Wo gibt es weitere Materialien und Muster-Unterlagen?
Die älteste Kandidatin ist 86, die jüngste (noch) 17 Jahre alt. Wählen darf, wer mindestens 14 Jahre alt ist. Der neue Kirchenvorstand leitet für die kommenden sechs Jahre gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die jeweilige Kirchengemeinde. «Er übernimmt Verantwortung, schafft Gemeinschaft, gibt Glauben Raum – und setzt Zeichen für eine lebendige Kirche, die sich wandelt und dennoch bleibt», sagt Diakonin Esther Koch, Fachreferentin für Kirchenvorstandsarbeit in der EKKW.
Bei der vergangenen Kirchenvorstandswahl vor sechs Jahren wurden 43 Prozent der Stimmen online abgegeben. Damals wurde deutlich, dass gerade jüngere Wählergruppen sich durch diese Form der Stimmabgabe angesprochen fühlten. Inzwischen ist die schnelle und unmittelbare Wahlmöglichkeit für alle Wählergruppen attraktiv, ist Joachimi überzeugt. Auf welchem Wege auch immer: Sie hofft, dass möglichst viele Menschen ihre Gemeinde aktiv mitgestalten und ein Zeichen setzen, indem sie wählen.
Zahlen zur Kirchenvorstandswahl

Bei der Kirchenvorstandswahl 2025 in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sind insgesamt 607.606 Menschen wahlberechtigt. Darunter befinden sich 39.638 Erstwählerinnen und Erstwähler sowie 3.230 Zugezogene, die erstmals in ihrer neuen Gemeinde abstimmen dürfen. Die Mehrheit der Wahlberechtigten ist weiblich (331.481 Frauen gegenüber 276.077 Männern); 48 Personen haben eine diverse Geschlechtsidentität angegeben.
Die größte Kirchengemeinde ist die Evangelische Stadtkirchengemeinde Korbach, deren Wahlbezirk Korbach-Innenstadt mit 4.189 Wahlberechtigten zugleich der größte Einzelwahlbezirk ist. Am anderen Ende der Skala liegt der kleinste Wahlbezirk: Ellnrode in der Kirchengemeinde Gemünden-Bunstruth, wo lediglich 17 Personen zur Wahl aufgerufen sind. Die kleinste Kirchengemeinde insgesamt ist Albshausen.
Brief-Wahlunterlagen im Pfarramt anfordern
Wer gerne zu Hause wählt, dies aber nicht online machen kann oder möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen über das jeweilige Pfarramt anfordern
Urnenwahl am 26. Oktober
Am 26. Oktober können die Wahlberechtigten in allen Kirchengemeinden per Urnenwahl ihre Stimme abgeben. Informationen, wo sich das Wahllokal befindet und wann es geöffnet hat, finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Wählerinnen und Wähler mit einer Beeinträchtigung haben die Möglichkeit, sich von einem Mitglied des Wahlvorstands unterstützen zu lassen. Viele Kirchengemeinden bieten begleitend Feste und Aktionen zur KV-Wahl an. Die Wahlergebnisse werden in den nächsten auf die Wahl folgenden Gottesdiensten bekanntgegeben. Vorabinformationen gibt es auch auf den Internetseiten der Kirchengemeinden bzw. in ortsüblicher Weise.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer keine Wahlberechtigung erhalten oder sie verlegt hat, kann zwar nicht online wählen, wohl aber an der Briefwahl teilnehmen oder im Wahllokal wählen. Voraussetzung dafür ist, in der Wählerliste der Kirchengemeinde eingetragen zu sein. Ob das so ist, kann einfach im Pfarramt oder am Wahltag im Wahllokal in Erfahrung gebracht werden. Dazu ist der Personalausweis erforderlich.
Pfarrerin Ulrike Joachimi
Referat Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste

Diakonin Esther Koch
Referat Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste
