Die Wahlmöglichkeit per Klick endet am 19. Oktober. Alternativ kann die Stimmabgabe per Briefwahl oder am Wahltag selbst, dem 26. Oktober, im Wahllokal der jeweiligen Kirchengemeinde erfolgen.
5.298 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich gefunden und stellen sich in mehr als 600 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) zur Wahl. «Ihre Bereitschaft zu kandidieren und Verantwortung zu übernehmen, ist ein großer Schatz», sagt Pfarrerin Ulrike Joachimi, Beauftragte für die Kirchenvorstandswahl 2025.

So funktioniert die Onlinewahl
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die ab dem 26. September zugestellt werden, sind die Zugangsdaten für das Online-Wahlverfahren aufgedruckt. Das Portal ist vom 26. September bis zum 19. Oktober über die Homepage der Landeskirche unter www.ekkw.de/kv-wahl erreichbar. Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN), die für die Teilnahme an der Online-Wahl benötigt wird, ist mit einem Rubbelfeld abgedeckt. Im Online-Wahlportal sind PIN und persönliche Angaben einzugeben. Danach öffnet sich der digitale «Stimmzettel» mit der zugehörigen Kirchengemeinde. Dort ist auch die maximale Anzahl der möglichen Stimmen vermerkt. Jeder und jede Wählende kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen sind. Zu viel vergebene Stimmen führen zur Ungültigkeit.
Die älteste Kandidatin ist 86, die jüngste (noch) 17 Jahre alt. Wählen darf, wer mindestens 14 Jahre alt ist. Der neue Kirchenvorstand leitet für die kommenden sechs Jahre gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die jeweilige Kirchengemeinde. «Er übernimmt Verantwortung, schafft Gemeinschaft, gibt Glauben Raum – und setzt Zeichen für eine lebendige Kirche, die sich wandelt und dennoch bleibt», sagt Diakonin Esther Koch, Fachreferentin für Kirchenvorstandsarbeit in der EKKW.
Bei der vergangenen Kirchenvorstandswahl vor sechs Jahren wurden 43 Prozent der Stimmen online abgegeben. Damals wurde deutlich, dass gerade jüngere Wählergruppen sich durch diese Form der Stimmabgabe angesprochen fühlten. Inzwischen ist die schnelle und unmittelbare Wahlmöglichkeit für alle Wählergruppen attraktiv, ist Joachimi überzeugt. Auf welchem Wege auch immer: Sie hofft, dass möglichst viele Menschen ihre Gemeinde aktiv mitgestalten und ein Zeichen setzen, indem sie wählen.
Zahlen zur Kirchenvorstandswahl

Bei der Kirchenvorstandswahl 2025 in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sind insgesamt 607.606 Menschen wahlberechtigt. Darunter befinden sich 39.638 Erstwählerinnen und Erstwähler sowie 3.230 Zugezogene, die erstmals in ihrer neuen Gemeinde abstimmen dürfen. Die Mehrheit der Wahlberechtigten ist weiblich (331.481 Frauen gegenüber 276.077 Männern); 48 Personen haben eine diverse Geschlechtsidentität angegeben.
Die größte Kirchengemeinde ist die Evangelische Stadtkirchengemeinde Korbach, deren Wahlbezirk Korbach-Innenstadt mit 4.189 Wahlberechtigten zugleich der größte Einzelwahlbezirk ist. Am anderen Ende der Skala liegt der kleinste Wahlbezirk: Ellnrode in der Kirchengemeinde Gemünden-Bunstruth, wo lediglich 17 Personen zur Wahl aufgerufen sind. Die kleinste Kirchengemeinde insgesamt ist Albshausen.
Brief-Wahlunterlagen im Pfarramt anfordern
Wer gerne zu Hause wählt, dies aber nicht online machen kann oder möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen über das jeweilige Pfarramt anfordern
Urnenwahl am 26. Oktober
Am 26. Oktober können die Wahlberechtigten in allen Kirchengemeinden per Urnenwahl ihre Stimme abgeben. Informationen, wo sich das Wahllokal befindet und wann es geöffnet hat, finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Wählerinnen und Wähler mit einer Beeinträchtigung haben die Möglichkeit, sich von einem Mitglied des Wahlvorstands unterstützen zu lassen. Viele Kirchengemeinden bieten begleitend Feste und Aktionen zur KV-Wahl an. Die Wahlergebnisse werden in den nächsten auf die Wahl folgenden Gottesdiensten bekanntgegeben. Vorabinformationen gibt es auch auf den Internetseiten der Kirchengemeinden bzw. in ortsüblicher Weise.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer keine Wahlberechtigung erhalten oder sie verlegt hat, kann zwar nicht online wählen, wohl aber an der Briefwahl teilnehmen oder im Wahllokal wählen. Voraussetzung dafür ist, in der Wählerliste der Kirchengemeinde eingetragen zu sein. Ob das so ist, kann einfach im Pfarramt oder am Wahltag im Wahllokal in Erfahrung gebracht werden. Dazu ist der Personalausweis erforderlich.
Pfarrerin Ulrike Joachimi
Referat Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste

Diakonin Esther Koch
Referat Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste
