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Informationen zur aktuellen Projektliste 2026

Nach der Aussetzung des Verfahrens im Kalenderjahr 2025 hat der Stiftungsvorstand im Januar 2026 die Wiederaufnahme des Verfahrens in 2026 beschlossen. Der Förderschwerpunkt der Projektliste bezieht sich auf „Maßnahmen der Innenrenovierung, der Orgelsanierung sowie der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen".

Ablauf der Projektliste:
Die Kirchenkreise können bis 15. Mai 2026 Vorschläge zur Aufnahme auf die Projektliste 2026 einreichen. Die Rahmenbedingungen legt das Schreiben vom 11.02.2026.

Nach Einreichung der Anträge durch die Kirchenkreise erfolgt die Prüfung im Baudezernat des Landeskirchenamtes. Auf Vorschlag des Baudezernats beschließt der Stiftungsvorstand in seiner Sommer-Sitzung die Projektliste mit den Baumaßnahmen, die grundsätzlich als förderungswürdig angesehen werden. Ein Beschluss über eine Förderhöhe wird erst im Januar 2027 gefasst.

Im Nachgang zu der Sommer-Sitzung erhalten die Kirchengemeinden, die Teil der Projektliste sind, eine Information über die Aufnahme auf die Projektliste sowie deren Rahmenbedingungen.

Die Laufzeit der Projektliste bezieht sich auf den Zeitraum von Mitte Juni (nach der Sommer-Sitzung) bis über die Advents- und Weihnachtsfeiertage (bis einschließlich 26.12.2026). Hierdurch möchte der Stiftungsvorstand den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie eine größere Aufmerksamkeit durch die Advents- und Weihnachtszeit ermöglichen.

Hinweise zur Spendensammlung:
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist zwar nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden, Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es jedoch, die gesammelten Spenden zu verdoppeln.

Damit die Spenden auch förderfähig sind, empfiehlt der Stiftungsvorstand einen Förderverein oder einen nicht rechtsfähigen Förderkreis zu gründen und die Sammelaktionen vollständig über diesen abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.

Förderbeschluss für die Projektliste:
Nach dem Ende der Laufzeit der Projektliste werden die eingeworbenen Spenden der Geschäftsführung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mitgeteilt und nachgewiesen sowie zugleich die vollzogenen Aktivitäten im Rahmen der Spendenakquise dargestellt. Der Vorstand beschließt sodann im Januar 2027 über die Förderung der Projektliste 2026. Im März 2027 findet daraufhin eine "Übergabefeier" statt, bei der den Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Kirchengemeinden die Bewilligungsbescheide über die Förderung durch die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds übergeben werden.

 

Informationen zur Projektliste 2024 und Aussetzung des Verfahrens 2025

Das Verfahren für die Projektliste 2024 hat mit einer Information an die Dekane und Dekaninnen im Februar 2024 begonnen. Bis Mai 2024 konnten Vorschläge von den Kirchenkreisen für die Projektliste übermittelt werden. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2024 insgesamt fünf Baumaßnahmen auf die Projektliste 2024 aufgenommen und sie damit grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. Förderschwerpunkt im Jahr 2024 waren „Maßnahmen der Innenrenovierung, der Orgelsanierung und der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen“.

Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist jedoch nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Damit die Spenden auch förderfähig sind - der Eingang der Spenden muss im Zeitraum der Sammlungsphase erfolgen - empfiehlt der Stiftungsvorstand einen Förderverein oder einen nicht rechtsfähigen Förderkreis zu gründen und die Sammelaktionen vollständig über diesen abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.

Als weiteren Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.

Die Laufzeit der Projektliste 2024 und damit die Option auf Verdoppelung der Einzelspenden wurde auf den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 26. Dezember 2024 begrenzt.

In seiner Sitzung am 27. Januar 2025 hat der Vorstand über die Förderung der fünf Kirchengemeinden einen Beschluss gefasst. Die Projekte der Projektliste 2024 erhalten insgesamt eine Förderung in Höhe von 442.000,00 €. Der Erfolg der geförderten Kirchengemeinden wurde am 13.03.2025 im Haus der Kirche gefeiert.

Folgende Kirchengemeinden sind Teil der Projektliste 2024 der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds und haben eine Förderung erhalten: 

  • Sanierung der Marienkirche in Hanau
    Ev. Stadtkirchengemeinde Hanau
    Kirchenkreis Hanau
    Förderung: 100.900,00 €
     
  • Sanierung und Umbau für eine Winterkirche der Gothaischen Kirche in Kleinschmalkalden
    Ev. Kirchengemeinde Kleinschmalkalden
    Kirchenkreis Schmalkalden
    Förderung: 34.000,00 €
     
  • Innensanierung der Kirche in Oberbeisheim
    Ev. Kirchengemeinde Beisheim-Berndshausen
    Kirchenkreis Schwalm-Eder
    Förderung: 4.500,00 €
     
  • Instandsetzung der Gewölbedecke sowie Sanierung des Innenraumes der Kirche in Bad Arolsen
    Ev. Martin Luther Gemeinde Bad Arolsen
    Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
    Förderung: 172.200,00 €
     
  • Orgelsanierung in der Liebfrauenkirche in Witzenhausen
    Ev. Kirchengemeinde Witzenhausen
    Kirchenkreis Werra-Meißner
    Förderung: 130.400,00 €

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Hinweise zur Projektliste 2025:

Am 08.10.2024 hat sich der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds nach ausgiebiger Überlegung und Diskussion dazu entschlossen, im Kalenderjahr 2025 keine Projektliste aufzustellen. 

Grund für die Aussetzung des gewohnten Verfahrens war der Prozessablauf des Gebäudestrategieprozesses. Der Großteil der Kirchenkreise befindet sich bis Ende 2026 in der Aufstellung der Gebäudepläne, weshalb in 2025, im Zeitraum der üblichen Aufstellung der Projektliste 2025 (Juni/Juli 2025), keine Beschlüsse durch die Kreissynoden vorlagen. Des Weiteren sind nach dem Grundsatzbeschluss der Landessynode zum Gebäudestrategieprozess noch weitere Fragen zur Umsetzung zu klären.

Die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds möchte den Prozess und die Kirchenkreise sowie die Kirchengemeinden bestmöglich unterstützen und den Prozess nicht hemmen. Die Mittel, die der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds, die für eine Förderung in 2025 zur Verfügung standen, wurden auf die Folgejahre übertragen.