Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich aus den eingegangenen Anträgen, auf Vorschlag des Baudezernats im Landeskirchenamt, eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise können zwei Vorschläge für die Projektliste des jeweiligen Jahres einreichen.
Das Verfahren für die Projektliste 2024 hat mit einer Information an die Dekane und Dekaninnen im Februar 2024 begonnen. Bis Mai 2024 konnten Vorschläge von den Kirchenkreisen für die Projektliste übermittelt werden. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2024 insgesamt fünf Baumaßnahmen auf die Projektliste 2024 aufgenommen und sie damit grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. In seiner Sitzung im Januar 2025 wird der Vorstand über die Förderung der fünf Kirchengemeinden einen Beschluss fassen. Der Erfolg der geförderten Kirchengemeinden wird am 13.03.2025 im Haus der Kirche gefeiert. Förderschwerpunkt im Jahr 2024 sind „Maßnahmen der Innenrenovierung, der Orgelsanierung und der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen“.
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist jedoch nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es, die im Projektzeitraum gesammelten Spenden zu verdoppeln.
Damit die Spenden auch förderfähig sind, der Eingang der Spenden muss im Zeitraum der Sammlungsphase erfolgen, empfiehlt der Stiftungsvorstand einen Förderverein oder einen nicht rechtsfähigen Förderkreis zu gründen und die Sammelaktionen vollständig über den gegründeten Förderverein oder Förderkreis abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.
Als weiteren Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.
Die Laufzeit der Projektliste 2024 und damit die Option auf Verdoppelung der Einzelspenden wurde auf den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 26. Dezember 2024 begrenzt.
Einen Beschluss über die Förderung der Projektliste 2024 fasst der Stiftungsvorstand in seiner Sitzung im Januar 2025, nachdem die Berichte über die Aktivitäten der Kirchengemeinden sowie die jeweilige Übersicht der eingeworbenen Spenden eingegangen sind.
Folgende Kirchengemeinden sind Teil der Projektliste 2024 der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds:
- Sanierung der Marienkirche in Hanau
Ev. Stadtkirchengemeinde Hanau
Kirchenkreis Hanau
- Sanierung und Umbau für eine Winterkirche der Gothaischen Kirche in Kleinschmalkalden
Ev. Kirchengemeinde Kleinschmalkalden
Kirchenkreis Schmalkalden
- Innensanierung der Kirche in Oberbeisheim
Ev. Kirchengemeinde Beisheim-Berndshausen
Kirchenkreis Schwalm-Eder
- Instandsetzung der Gewölbedecke sowie Sanierung des Innenraumes der Kirche in Bad Arolsen
Ev. Martin Luther Gemeinde Bad Arolsen
Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
- Orgelsanierung in der Liebfrauenkirche in Witzenhausen
Ev. Kirchengemeinde Witzenhausen
Kirchenkreis Werra-Meißner
__________________________________________________________
Hinweise zur Projektliste 2025:
Am 08.10.2024 hat sich der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds nach ausgiebiger Überlegung und Diskussion dazu entschlossen, im Kalenderjahr 2025 keine Projektliste aufzustellen. Grund für die Aussetzung des gewohnten Verfahrens ist der Prozessablauf des Gebäudestrategieprozesses. Der Großteil der Kirchenkreise befindet sich voraussichtlich bis Ende 2025 in der Aufstellung der Gebäudepläne, insofern liegen zum sonst üblichen Zeitpunkt der Aufstellung der Projektliste 2025 (Juni/Juli 2025) keine Beschlüsse durch die Kreissynoden vor. Des Weiteren sind nach dem Grundsatzbeschluss der Landessynode auf der diesjährigen Frühjahrssynode zum Gebäudeprozess noch weitere Fragen zur Umsetzung zu klären. Die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds möchte den Prozess und die Kirchenkreise sowie die Kirchengemeinden bestmöglich unterstützen und den Prozess nicht hemmen. Die Mittel, die der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds für eine Förderung in 2025 zur Verfügung stehen, werden auf das Folgejahr übertragen.