Nach der Aussetzung des Verfahrens im Kalenderjahr 2025 hat der Stiftungsvorstand im Januar 2026 die Wiederaufnahme des Verfahrens in 2026 beschlossen. Der Förderschwerpunkt der Projektliste bezieht sich auf „Maßnahmen der Innenrenovierung, der Orgelsanierung sowie der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen".
Ablauf der Projektliste:
Die Kirchenkreise können bis 15. Mai 2026 Vorschläge zur Aufnahme auf die Projektliste 2026 einreichen. Die Rahmenbedingungen legt das Schreiben vom 11.02.2026.
Nach Einreichung der Anträge durch die Kirchenkreise erfolgt die Prüfung im Baudezernat des Landeskirchenamtes. Auf Vorschlag des Baudezernats beschließt der Stiftungsvorstand in seiner Sommer-Sitzung die Projektliste mit den Baumaßnahmen, die grundsätzlich als förderungswürdig angesehen werden. Ein Beschluss über eine Förderhöhe wird erst im Januar 2027 gefasst.
Im Nachgang zu der Sommer-Sitzung erhalten die Kirchengemeinden, die Teil der Projektliste sind, eine Information über die Aufnahme auf die Projektliste sowie deren Rahmenbedingungen.
Die Laufzeit der Projektliste bezieht sich auf den Zeitraum von Mitte Juni (nach der Sommer-Sitzung) bis über die Advents- und Weihnachtsfeiertage (bis einschließlich 26.12.2026). Hierdurch möchte der Stiftungsvorstand den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie eine größere Aufmerksamkeit durch die Advents- und Weihnachtszeit ermöglichen.
Hinweise zur Spendensammlung:
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist zwar nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden, Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es jedoch, die gesammelten Spenden zu verdoppeln.
Damit die Spenden auch förderfähig sind, empfiehlt der Stiftungsvorstand einen Förderverein oder einen nicht rechtsfähigen Förderkreis zu gründen und die Sammelaktionen vollständig über diesen abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.
Förderbeschluss für die Projektliste:
Nach dem Ende der Laufzeit der Projektliste werden die eingeworbenen Spenden der Geschäftsführung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mitgeteilt und nachgewiesen sowie zugleich die vollzogenen Aktivitäten im Rahmen der Spendenakquise dargestellt. Der Vorstand beschließt sodann im Januar 2027 über die Förderung der Projektliste 2026. Im März 2027 findet daraufhin eine "Übergabefeier" statt, bei der den Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Kirchengemeinden die Bewilligungsbescheide über die Förderung durch die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds übergeben werden.