Nach der Aussetzung des Verfahrens im Kalenderjahr 2025 hat der Stiftungsvorstand im Januar 2026 die Wiederaufnahme des Verfahrens in 2026 beschlossen. Der Förderschwerpunkt der Projektliste bezieht sich auf „Maßnahmen der Innenrenovierung, der Orgelsanierung sowie der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen".
Ablauf der Projektliste:
Die Kirchenkreise konnten bis zum 15. Mai 2026 Vorschläge zur Aufnahme auf die Projektliste 2026 einreichen. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Informationsschreiben vom 11. Februar 2026.
Nach der Einreichung der Anträge durch die Kirchenkreise erfolgte die Sichtung dieser. Auf Vorschlag des Baudezernats erfolgte im Rahmen der Sommer-Sitzung die Beschlussfassung über die Projektliste 2026 durch den Stiftungsvorstand. Die Baumaßnahmen der Projektliste 2026 werden grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. Ein Beschluss über eine Förderhöhe wird erst im Januar 2027 durch den Stiftungsvorstand gefasst.
Im Nachgang zu der Sommer-Sitzung am 23. Juni 2026 haben die Kirchengemeinden, die Teil der Projektliste sind, eine Information über die Aufnahme auf die Projektliste 2026 sowie deren Rahmenbedingungen erhalten.
Die Laufzeit der Projektliste bezieht sich auf den Zeitraum von Mitte Juni (nach der Sommer-Sitzung) bis über die Advents- und Weihnachtsfeiertage (bis einschließlich 26.12.2026). Hierdurch möchte der Stiftungsvorstand den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie eine größere Aufmerksamkeit durch die Advents- und Weihnachtszeit ermöglichen.
Zusammensetzung der Projektliste 2026:
- Sanierung der Altstädter Kirche in Hofgeismar
Ev. Stadtkirchengemeinde Hofgeismar
Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
- Sanierung der Petri-Kirche in Viermünden
Ev. Kirchengemeinde Viermünden
Kirchenkreis Eder
- Innensanierung der Kirche in Jesberg
Ev. Kirchengemeinde Jesberg
Kirchenkreis Schwalm-Eder
- Innensanierung der Kirche in Malsfeld
Ev. Kirchengemeinde Malsfeld
Kirchenkreis Schwalm-Eder
- Orgelsanierung/-restaurierung in der Klosterkirche in Spieskappel
Ev. Kirchengemeinde Spieskappel
Kirchenkreis Schwalm-Eder
- Innenrenovierung der Kirche in Niederwald
Ev. Kirchengemeinde Langenstein-Niederwald
Kirchenkreis Kirchhain
- Innensanierung der Kirche in Hintersteinau
Ev. Kirchengemeinde am Landrücken Kinzigtal
Kirchenkreis Kinzigtal
- Restaurierung der Orgel in der Klosterkirche in Germerode
Ev. Kirchengemeinde Germerode
Kirchenkreis Werra-Meißner
- Künstlerisch überfasste neue Verglasung der Fenster im Kirchenschiff der Kirche in Hilders
Ev. Kirchengemeinde Hilders
Kirchenkreis Fulda
Hinweise zur Spendensammlung:
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist zwar nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden, Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es jedoch, die gesammelten Spenden zu verdoppeln.
Damit die Spenden auch förderfähig sind, empfiehlt der Stiftungsvorstand einen Förderverein oder einen nicht rechtsfähigen Förderkreis zu gründen und die Sammelaktionen vollständig über diesen abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.
Förderbeschluss für die Projektliste:
Nach dem Ende der Laufzeit der Projektliste werden die eingeworbenen Spenden der Geschäftsführung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mitgeteilt und nachgewiesen sowie zugleich die vollzogenen Aktivitäten im Rahmen der Spendenakquise dargestellt. Der Vorstand beschließt sodann im Januar 2027 über die Förderung der Projektliste 2026. Im Februar 2027 findet daraufhin eine "Übergabefeier" statt, bei der den Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Kirchengemeinden die Bewilligungsbescheide über die Förderung durch die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds übergeben werden.