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Aktuelle Projektliste

Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich aus den eingegangenen Anträgen, auf Vorschlag des Baudezernats im Landeskirchenamt, eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise können zwei Vorschläge für die Projektliste des jeweiligen Jahres einreichen. Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es, die im Projektzeitraum gesammelten Spenden zu verdoppeln.

Das Verfahren für die Projektliste 2024 hat mit einer Information an die Dekane und Dekaninnen im Februar 2024 begonnen. Bis Mai 2024 konnten Vorschläge von den Kirchenkreisen für die Projektliste übermittelt werden. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2024 insgesamt fünf Baumaßnahmen auf die Projektliste 2024 aufgenommen und sie damit grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. Förderschwerpunkt im Jahr 2024 waren „Maßnahmen der Innenrenovierung, der Orgelsanierung und der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen“.

Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist jedoch nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Damit die Spenden auch förderfähig sind - der Eingang der Spenden muss im Zeitraum der Sammlungsphase erfolgen - empfiehlt der Stiftungsvorstand einen Förderverein oder einen nicht rechtsfähigen Förderkreis zu gründen und die Sammelaktionen vollständig über diesen abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.

Als weiteren Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.

Die Laufzeit der Projektliste 2024 und damit die Option auf Verdoppelung der Einzelspenden wurde auf den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 26. Dezember 2024 begrenzt.

In seiner Sitzung am 27. Januar 2025 hat der Vorstand über die Förderung der fünf Kirchengemeinden einen Beschluss gefasst. Die Projekte der Projektliste 2024 erhalten insgesamt eine Förderung in Höhe von 442.000,00 €. Der Erfolg der geförderten Kirchengemeinden wurde am 13.03.2025 im Haus der Kirche gefeiert.

Folgende Kirchengemeinden sind Teil der Projektliste 2024 der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds und haben eine Förderung erhalten: 

  • Sanierung der Marienkirche in Hanau
    Ev. Stadtkirchengemeinde Hanau
    Kirchenkreis Hanau
    Förderung: 100.900,00 €
     
  • Sanierung und Umbau für eine Winterkirche der Gothaischen Kirche in Kleinschmalkalden
    Ev. Kirchengemeinde Kleinschmalkalden
    Kirchenkreis Schmalkalden
    Förderung: 34.000,00 €
     
  • Innensanierung der Kirche in Oberbeisheim
    Ev. Kirchengemeinde Beisheim-Berndshausen
    Kirchenkreis Schwalm-Eder
    Förderung: 4.500,00 €
     
  • Instandsetzung der Gewölbedecke sowie Sanierung des Innenraumes der Kirche in Bad Arolsen
    Ev. Martin Luther Gemeinde Bad Arolsen
    Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
    Förderung: 172.200,00 €
     
  • Orgelsanierung in der Liebfrauenkirche in Witzenhausen
    Ev. Kirchengemeinde Witzenhausen
    Kirchenkreis Werra-Meißner
    Förderung: 130.400,00 €

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Hinweise zur Projektliste 2025:

Am 08.10.2024 hat sich der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds nach ausgiebiger Überlegung und Diskussion dazu entschlossen, im Kalenderjahr 2025 keine Projektliste aufzustellen. Grund für die Aussetzung des gewohnten Verfahrens ist der Prozessablauf des Gebäudestrategieprozesses. Der Großteil der Kirchenkreise befindet sich voraussichtlich bis Ende 2025 in der Aufstellung der Gebäudepläne, insofern liegen zum sonst üblichen Zeitpunkt der Aufstellung der Projektliste 2025 (Juni/Juli 2025) keine Beschlüsse durch die Kreissynoden vor. Des Weiteren sind nach dem Grundsatzbeschluss der Landessynode auf der diesjährigen Frühjahrssynode zum Gebäudeprozess noch weitere Fragen zur Umsetzung zu klären. Die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds möchte den Prozess und die Kirchenkreise sowie die Kirchengemeinden bestmöglich unterstützen und den Prozess nicht hemmen. Die Mittel, die der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds für eine Förderung in 2025 zur Verfügung stehen, werden auf das Folgejahr übertragen.