Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds setzt sich aus Vertretern der Landeskirche und Personen des öffentlichen Lebens zusammen.
Die Zusammensetzung des Vorstands der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds wird in § 4 Absatz 2 der Verfassung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds geregelt. Demnach besteht der Stiftungsvorstand aus sieben Mitgliedern. Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin der Landeskirche und der juristische Baudezernent/die juristische Baudezernentin des Landeskirchenamtes gehören dem Vorstand von Amts wegen an. Die weiteren fünf Vorstandsmitglieder werden durch den Rat der Landeskirche berufen. Von den fünf berufenen Vorstandsmitgliedern muss eine Person Mitglied des Finanzausschusses der Landeskirche sein. An den Vorstandssitzungen nehmen zudem mit beratender Stimme der Leiter/die Leiterin der Bauberatung im Landeskirchenamt sowie der Leiter/die Leiterin des Referats Landeskirchliche Finanzwirtschaft des Landeskirchenamtes teil. Des Weiteren nimmt die Geschäftsführung an den Sitzungen des Stiftungsvorstandes teil und führt hierüber Protokoll.