Zu den Schätzen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören ihre denkmalgeschützten Kirchengebäude. Sie zu erhalten, ist Verpflichtung der Landeskirche und ihrer Kirchengemeinden. So werden jährlich im Haushalt der Landeskirche erhebliche Mittel für den Erhalt der kirchlichen Gebäude bereitgestellt. Dies wird auch in Zukunft nötig sein, um die zahlreichen denkmalgeschützten Kirchengebäude zu pflegen, zu erhalten und für die Zukunft zu sichern.
Aus diesem Grund hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck im Jahr 2000 die Errichtung einer kirchlichen Baustiftung beschlossen, insbesondere um die Aktivitäten der Kirchengemeinden zur Pflege und zum Erhalt der Gebäude zu vereinfachen und umfassend zu unterstützen. Die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Stiftungsvorstand (§ 5 der Stiftungsverfassung). Die kirchliche Stiftungsaufsicht führt der Rat der Landeskirche (§ 9 der Stiftungsverfassung).
Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es, einen finanziellen Grundstock zu schaffen, aus dessen Erträgnissen die Pflege und Unterhaltung denkmalgeschützter Kirchengebäude einschließlich ihrer Ausstattungsstücke gefördert werden kann. Die Neuanschaffung von Ausstattungsstücken ist dabei nach der Stiftungsverfassung nicht förderfähig.
Bei ihrer Gründung hat die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mit einem Stiftungskapital von 15,838 Mio. € ausgestattet, welches nach der Stiftungsverfassung in seinem Bestand zu erhalten ist. Seit 2013 stockte die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck das Stiftungskapital um weitere 11 Mio. € auf. Die Erträgnisse des Stiftungskapitals sowie die eingeworbenen Spenden dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.
Aufgrund des Beschlusses des Kollegiums des Landeskirchenamtes der EKKW vom 10.10.2023 wurde die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds in den landeskirchlichen Kollektenplan der EKKW für die Jahre 2024/2025 aufgenommen und ist aufgrund dessen Teil der Musterkollektenpläne für die Kirchengemeinden. Die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds freut sich über die Möglichkeit auch in Zukunft die Arbeit durch zweckgebundene Kollektenmittel zu unterstützen.
Bei Ihrer Arbeit ist die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds auch auf die Mithilfe und Unterstützung von Dritten angewiesen.