Meine Suche

service
Symbolbild Kirche zum Kirchenerhaltungsfonds

Symbolbild Kirche mit Holzkirche und Logo zur Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vorstellung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds

Zu den Schätzen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören ihre denkmalgeschützten Kirchengebäude. Sie zu erhalten, ist Verpflichtung der Landeskirche und ihrer Kirchengemeinden. So werden jährlich im Haushalt der Landeskirche erhebliche Mittel für den Erhalt der kirchlichen Gebäude bereitgestellt. Dies wird auch in Zukunft nötig sein, um die zahlreichen denkmalgeschützten Kirchengebäude zu pflegen, zu erhalten und für die Zukunft zu sichern.

Aus diesem Grund hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck im Jahr 2000 die Errichtung einer kirchlichen Baustiftung beschlossen, insbesondere um die Aktivitäten der Kirchengemeinden zur Pflege und zum Erhalt der Gebäude zu vereinfachen und umfassend zu unterstützen. Die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Stiftungsvorstand (§ 5 der Stiftungsverfassung). Die kirchliche Stiftungsaufsicht führt der Rat der Landeskirche (§ 9 der Stiftungsverfassung).

Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es, einen finanziellen Grundstock zu schaffen, aus dessen Erträgnissen die Pflege und Unterhaltung denkmalgeschützter Kirchengebäude einschließlich ihrer Ausstattungsstücke gefördert werden kann. Die Neuanschaffung von Ausstattungsstücken ist dabei nach der Stiftungsverfassung nicht förderfähig.

Bei ihrer Gründung hat die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mit einem Stiftungskapital von 15,838 Mio. € ausgestattet, welches nach der Stiftungsverfassung in seinem Bestand zu erhalten ist. Seit 2013 stockte die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck das Stiftungskapital um weitere 11 Mio. € auf. Die Erträgnisse des Stiftungskapitals sowie die eingeworbenen Spenden dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.

Bei Ihrer Arbeit ist die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds auch auf die Mithilfe und Unterstützung von Dritten angewiesen.

 

Fördervoraussetzungen

Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck beschließt jährlich, auf Vorschlag des landeskirchlichen Baudezernates, eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Jeder Kirchenkreis kann für die Projektliste des jeweiligen Jahres - nach den aktuellen Rahmenbedingungen für eine Projektliste - in der Regel zwei Maßnahmen vorschlagen. Ein Vorschlag für die Aufnahme auf die Projektliste ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Aufnahme auf die Projektliste. Die Projektliste beschließt der Stiftungsvorstand nach der baufachlichen Prüfung durch das landeskirchliche Baudezernat jährlich in seiner Sommersitzung.

Die Vorschläge der Kirchenkreise bedürfen im Vorfeld einer umfassenden Beteiligung der Bauberatung/kirchlichen Denkmalpflege des Landeskirchenamtes, mit den zuständigen landeskirchlichen Architekten/innen, entsprechend des Vermögensaufsichtsgesetzes.

Weitere Kriterien für die Aufnahme von Förderprojekten auf die Projektliste sind insbesondere:  

  • Bedeutung des Kulturdenkmals einschließlich der Ausstattungsstücke
  • Durchführbarkeit der Baumaßnahme in einem überschaubaren Zeitraum
  • Finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahme
  • Ausgewogene Förderung von Projekten aus dem gesamten Gebiet der Landeskirche

Konkrete Informationen zur aktuellen Projektliste erhalten Sie unter dem nachfolgenden Punkt “Informationen zur Förderung von Baumaßnahmen der Kirchengemeinden”.

 

Informationen zur Förderung von Baumaßnahmen der Kirchengemeinden

Nach der Aussetzung des Verfahrens im Kalenderjahr 2025 hat der Stiftungsvorstand im Januar 2026 die Wiederaufnahme des Verfahrens in 2026 beschlossen. Der Förderschwerpunkt der Projektliste bezieht sich auf „Maßnahmen der Innenrenovierung, der Orgelsanierung sowie der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen".

Ablauf der Projektliste:
Die Kirchenkreise können bis 15. Mai 2026 Vorschläge zur Aufnahme auf die Projektliste 2026 einreichen. Die Rahmenbedingungen legt das Schreiben vom 11.02.2026.

Nach Einreichung der Anträge durch die Kirchenkreise erfolgt die Prüfung im Baudezernat des Landeskirchenamtes. Auf Vorschlag des Baudezernats beschließt der Stiftungsvorstand in seiner Sommer-Sitzung die Projektliste mit den Baumaßnahmen, die grundsätzlich als förderungswürdig angesehen werden. Ein Beschluss über eine Förderhöhe wird erst im Januar 2027 gefasst.

Im Nachgang zu der Sommer-Sitzung erhalten die Kirchengemeinden, die Teil der Projektliste sind, eine Information über die Aufnahme auf die Projektliste sowie deren Rahmenbedingungen.

Die Laufzeit der Projektliste bezieht sich auf den Zeitraum von Mitte Juni (nach der Sommer-Sitzung) bis über die Advents- und Weihnachtsfeiertage (bis einschließlich 26.12.2026). Hierdurch möchte der Stiftungsvorstand den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie eine größere Aufmerksamkeit durch die Advents- und Weihnachtszeit ermöglichen.

Hinweise zur Spendensammlung:
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist zwar nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden, Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es jedoch, die gesammelten Spenden zu verdoppeln.

Damit die Spenden auch förderfähig sind, empfiehlt der Stiftungsvorstand einen Förderverein oder einen nicht rechtsfähigen Förderkreis zu gründen und die Sammelaktionen vollständig über diesen abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.

Förderbeschluss für die Projektliste:
Nach dem Ende der Laufzeit der Projektliste werden die eingeworbenen Spenden der Geschäftsführung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mitgeteilt und nachgewiesen sowie zugleich die vollzogenen Aktivitäten im Rahmen der Spendenakquise dargestellt. Der Vorstand beschließt sodann im Januar 2027 über die Förderung der Projektliste 2026. Im März 2027 findet daraufhin eine "Übergabefeier" statt, bei der den Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Kirchengemeinden die Bewilligungsbescheide über die Förderung durch die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds übergeben werden.

 

Der Erfolg der letzten Projektliste, der Projektliste 2024, wurde im Rahmen der am 13.03.2025 stattfindenden Übergabefeier im Haus der Kirche gefeiert. Ausführliche Informationen zur letzten Projektliste erhalten Sie auch hier.

 

Sollten Sie auf unseren Seiten keine Antworten auf Ihre Fragen finden, dann zögern Sie bitte nicht uns über die nachfolgenden Kontaktdaten anzusprechen:

Nils Hofmeyer

Geschäftsführer

Nils Hofmeyer
Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
0561 9378 486
0561 9378 439