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Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Zu den Schätzen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören ihre denkmalgeschützten Kirchengebäude. Sie zu erhalten, ist Verpflichtung der Landeskirche und ihrer Kirchengemeinden. So werden jährlich im Haushalt der Landeskirche erhebliche Mittel für den Erhalt der kirchlichen Gebäude bereitgestellt. Dies wird auch in Zukunft nötig sein, um die zahlreichen denkmalgeschützten Kirchengebäude zu pflegen, zu erhalten und für die Zukunft zu sichern.
Aus diesem Grund hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck im Jahr 2000 die Errichtung einer kirchlichen Baustiftung (einer Stiftung des öffentlichen Rechts) beschlossen. Dadurch sollen insbesondere die Aktivitäten der Kirchengemeinden zur Pflege und zum Erhalt der Gebäude vereinfacht und umfassend unterstützt werden.
Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es, einen finanziellen Grundstock zu schaffen, aus dessen Erträgnissen die Pflege und Unterhaltung denkmalgeschützter Kirchengebäude einschließlich ihrer Ausstattungsstücke gefördert werden kann. Die Neuanschaffung von Ausstattungsstücken ist dabei nach der Stiftungsverfassung nicht förderfähig.
Bei ihrer Gründung hat die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mit einem Stiftungskapital von 15,838 Mio. € ausgestattet, welches nach der Stiftungsverfassung in seinem Bestand zu erhalten ist. Seit 2013 stockte die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck das Stiftungskapital um weitere 11 Mio. € auf. Die Erträgnisse des Stiftungskapitals sowie die eingeworbenen Spenden dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.
Bei Ihrer Arbeit ist die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds auch auf die Mithilfe und Unterstützung von Dritten angewiesen.
Aufgrund des Beschlusses des Kollegiums des Landeskirchenamtes der EKKW vom 16.11.2021 wurde die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds in den landeskirchlichen Kollektenfonds der EKKW für die Jahre 2022/2023 aufgenommen. Der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds stehen somit Kollektenmittel für die Jahre 2022 und 2023 zu. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich der Kollekten.
Vorstellung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds
Zu den Schätzen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören ihre denkmalgeschützten Kirchengebäude. Sie zu erhalten, ist Verpflichtung der Landeskirche und ihrer Kirchengemeinden. So werden jährlich im Haushalt der Landeskirche erhebliche Mittel für den Erhalt der kirchlichen Gebäude bereitgestellt. Dies wird auch in Zukunft nötig sein, um die zahlreichen denkmalgeschützten Kirchengebäude zu pflegen, zu erhalten und für die Zukunft zu sichern.
Aus diesem Grund hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck im Jahr 2000 die Errichtung einer kirchlichen Baustiftung (einer Stiftung des öffentlichen Rechts) beschlossen. Dadurch sollen insbesondere die Aktivitäten der Kirchengemeinden zur Pflege und zum Erhalt der Gebäude vereinfacht und umfassend unterstützt werden.
Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es, einen finanziellen Grundstock zu schaffen, aus dessen Erträgnissen die Pflege und Unterhaltung denkmalgeschützter Kirchengebäude einschließlich ihrer Ausstattungsstücke gefördert werden kann. Die Neuanschaffung von Ausstattungsstücken ist dabei nach der Stiftungsverfassung nicht förderfähig.
Bei ihrer Gründung hat die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mit einem Stiftungskapital von 15,838 Mio. € ausgestattet, welches nach der Stiftungsverfassung in seinem Bestand zu erhalten ist. Seit 2013 stockte die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck das Stiftungskapital um weitere 11 Mio. € auf. Die Erträgnisse des Stiftungskapitals sowie die eingeworbenen Spenden dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.
Bei Ihrer Arbeit ist die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds auch auf die Mithilfe und Unterstützung von Dritten angewiesen.
Aufgrund des Beschlusses des Kollegiums des Landeskirchenamtes der EKKW vom 16.11.2021 wurde die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds in den landeskirchlichen Kollektenfonds der EKKW für die Jahre 2022/2023 aufgenommen. Der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds stehen somit Kollektenmittel für die Jahre 2022 und 2023 zu. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich der Kollekten.
arrow_forward Verfassung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds
Die Verfassung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds finden Sie hier:
Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck beschließt jährlich auf Vorschlag des landeskirchlichen Baudezernates eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Jeder Kirchenkreis kann für die Projektliste des jeweiligen Jahres - nach den aktuellen Rahmenbedingungen für eine Projektliste - in der Regel zwei Maßnahme vorschlagen. Ein Vorschlag für die Aufnahme auf die Projektliste ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Aufnahme auf die Projektliste. Die Projektliste beschließt der Stiftungsvorstand nach der baufachlichen Prüfung durch das landeskirchliche Baudezernat jährlich in seiner Sommersitzung.
Die Vorschläge der Kirchenkreise müssen durch den Kirchenkreisvorstand priorisierte Maßnahmen sein. Dadurch wird die erforderliche umfassende Beteiligung der Bauberatung/kirchlichen Denkmalpflege des Landeskirchenamtes mit den zuständigen landeskirchlichen Architekten/innen, entsprechend dem Vermögensaufsichtsgesetz, gewährleistet.
Weitere Kriterien für die Aufnahme von Förderprojekten auf die Projektliste sind insbesondere:
- Bedeutung des Kulturdenkmals einschließlich der Ausstattungsstücke
- Durchführbarkeit der Baumaßnahme in einem überschaubaren Zeitraum
- Finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahme
- Ausgewogene Förderung von Projekten aus dem gesamten Kirchengebiet
Fördervoraussetzungen
Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck beschließt jährlich auf Vorschlag des landeskirchlichen Baudezernates eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Jeder Kirchenkreis kann für die Projektliste des jeweiligen Jahres - nach den aktuellen Rahmenbedingungen für eine Projektliste - in der Regel zwei Maßnahme vorschlagen. Ein Vorschlag für die Aufnahme auf die Projektliste ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Aufnahme auf die Projektliste. Die Projektliste beschließt der Stiftungsvorstand nach der baufachlichen Prüfung durch das landeskirchliche Baudezernat jährlich in seiner Sommersitzung.
Die Vorschläge der Kirchenkreise müssen durch den Kirchenkreisvorstand priorisierte Maßnahmen sein. Dadurch wird die erforderliche umfassende Beteiligung der Bauberatung/kirchlichen Denkmalpflege des Landeskirchenamtes mit den zuständigen landeskirchlichen Architekten/innen, entsprechend dem Vermögensaufsichtsgesetz, gewährleistet.
Weitere Kriterien für die Aufnahme von Förderprojekten auf die Projektliste sind insbesondere:
- Bedeutung des Kulturdenkmals einschließlich der Ausstattungsstücke
- Durchführbarkeit der Baumaßnahme in einem überschaubaren Zeitraum
- Finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahme
- Ausgewogene Förderung von Projekten aus dem gesamten Kirchengebiet
Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden der EKKW. Der Förderschwerpunkt der Projektliste wechselt jährlich. In geraden Jahren werden „Maßnahmen der Innenrenovierung und der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen" und in ungeraden Jahren werden „Maßnahmen der Innenrenovierung und der Orgelsanierung in denkmalgeschützten Kirchen“ durch die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds gefördert.
Nach Prüfung und auf Vorschlag des Baudezernats im Landeskirchenamt beschließt der Stiftungsvorstand in seiner Sommer-Sitzung die Projektliste für das aktuelle Jahr mit den Baumaßnahmen, die grundsätzlich als förderungswürdig angesehen werden.
Die Laufzeit der Projektliste bezieht sich seit 2021 auf den Zeitraum von Mitte Juli bis über die Advents- und Weihnachtsfeiertage. Hierdurch möchte der Stiftungsvorstand den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie eine größere Aufmerksamkeit durch die Advents- und Weihnachtszeit ermöglichen.
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist jedoch nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Den Kirchengemeinden stehen nach der Aufnahme auf die Projektliste aber grundsätzlich zwei Förderwege offen:
Als ersten Förderweg sieht die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Verdoppelung der Einzelspenden für Kirchengebäude aus der Projektliste, die den Betrag von 2.556,46 € übersteigen, vor. Neben Einzelspenden einer natürlichen Person werden auch Spenden von Fördervereinen (eingetragener oder nicht eingetragener Verein), BGB-Gesellschaften, Personenvereinigungen, o. Ä. anerkannt. Diesbezüglich empfiehlt der Stiftungsvorstand regelmäßig für die Dauer der Laufzeit der Projektliste und darüber hinaus einen nicht rechtsfähigen Förderverein oder Förderkreis zu gründen, ein eigenes Konto einzurichten und die Sammelaktionen vollständig über den gegründeten Förderverein oder Förderkreis abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.
Als zweiten Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.
Nach dem Ende der Laufzeit der Projektliste werden die eingeworbenen Spenden der Geschäftsführung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mitgeteilt und die vollzogenen Aktivitäten im Rahmen der Spendenakquise dargestellt. Zu Beginn des Folgejahres findet daraufhin eine Übergabefeier statt, bei der den Vertretern der geförderten Kirchengemeinden die Bewilligungsbescheide über die Förderung durch die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds übergeben werden.
Nach der Übergabefeier für die Projektliste des vergangenen Jahres beginnt bereits das Verfahren für die nächste Projektliste, die der Stiftungsvorstand anhand der eingereichten Vorschläge erneut im Sommer des jeweiligen Jahres beschließt.
Projektliste zur Förderung von Baumaßnahmen der Kirchengemeinden
Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden der EKKW. Der Förderschwerpunkt der Projektliste wechselt jährlich. In geraden Jahren werden „Maßnahmen der Innenrenovierung und der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen" und in ungeraden Jahren werden „Maßnahmen der Innenrenovierung und der Orgelsanierung in denkmalgeschützten Kirchen“ durch die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds gefördert.
Nach Prüfung und auf Vorschlag des Baudezernats im Landeskirchenamt beschließt der Stiftungsvorstand in seiner Sommer-Sitzung die Projektliste für das aktuelle Jahr mit den Baumaßnahmen, die grundsätzlich als förderungswürdig angesehen werden.
Die Laufzeit der Projektliste bezieht sich seit 2021 auf den Zeitraum von Mitte Juli bis über die Advents- und Weihnachtsfeiertage. Hierdurch möchte der Stiftungsvorstand den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie eine größere Aufmerksamkeit durch die Advents- und Weihnachtszeit ermöglichen.
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist jedoch nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Den Kirchengemeinden stehen nach der Aufnahme auf die Projektliste aber grundsätzlich zwei Förderwege offen:
Als ersten Förderweg sieht die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Verdoppelung der Einzelspenden für Kirchengebäude aus der Projektliste, die den Betrag von 2.556,46 € übersteigen, vor. Neben Einzelspenden einer natürlichen Person werden auch Spenden von Fördervereinen (eingetragener oder nicht eingetragener Verein), BGB-Gesellschaften, Personenvereinigungen, o. Ä. anerkannt. Diesbezüglich empfiehlt der Stiftungsvorstand regelmäßig für die Dauer der Laufzeit der Projektliste und darüber hinaus einen nicht rechtsfähigen Förderverein oder Förderkreis zu gründen, ein eigenes Konto einzurichten und die Sammelaktionen vollständig über den gegründeten Förderverein oder Förderkreis abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.
Als zweiten Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.
Nach dem Ende der Laufzeit der Projektliste werden die eingeworbenen Spenden der Geschäftsführung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mitgeteilt und die vollzogenen Aktivitäten im Rahmen der Spendenakquise dargestellt. Zu Beginn des Folgejahres findet daraufhin eine Übergabefeier statt, bei der den Vertretern der geförderten Kirchengemeinden die Bewilligungsbescheide über die Förderung durch die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds übergeben werden.
Nach der Übergabefeier für die Projektliste des vergangenen Jahres beginnt bereits das Verfahren für die nächste Projektliste, die der Stiftungsvorstand anhand der eingereichten Vorschläge erneut im Sommer des jeweiligen Jahres beschließt.
Sollten Sie auf unseren Seiten keine Antworten auf Ihre Fragen finden, dann zögern Sie bitte nicht uns über die nachfolgenden Kontaktdaten anzusprechen:

- Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Nils Hofmeyer
- Geschäftsführer
- (0561) 9378-486
- (0561) 9378-439
- kirchenerhaltungsfonds@ekkw.de
- Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
arrow_forward Übergabefeier für die Projektliste 2022 am 28.02.2023
Einen Bericht zur Übergabefeier am 28.02.2023 finden Sie hier: