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Mehr junge Stimmen im Kirchenvorstand!
Foto: Karsten Socher

Unsere Landeskirche möchte junge Menschen stärker in die Leitung der Gemeinden einbinden. Deshalb hat die Landessynode im Frühjahr 2024 die Beteiligung von Jugendmitgliedern rechtlich festgelegt.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was sind Jugendmitglieder?
Jugendmitglieder sind berufene Mitglieder des Kirchenvorstands (KV) im Alter von 14 bis 27 Jahren. Nach der Wahl sollen in jedem KV zwei junge Menschen berufen werden.

Haben Jugendmitglieder ein Stimmrecht?
Bis zum 17. Lebensjahr haben sie eine beratende Stimme. Ab 18 Jahren sind sie stimmberechtigt.

Warum sollten Minderjährige in den KV, wenn sie nicht mitentscheiden dürfen?
Weil ihre Meinung zählt! Junge Menschen bringen wertvolle Perspektiven ein – nicht nur bei Jugendthemen, sondern in allen Bereichen des Gemeindelebens. Ein Kirchenvorstand, der alle Generationen vertritt, profitiert von ihren Ideen und Impulsen.

Was ist der Unterschied zwischen Wahl und Berufung?
Gewählte Mitglieder werden direkt von der Gemeinde bestimmt. Berufene Mitglieder werden nach der Wahl vom neuen KV hinzugefügt – auch Personen, die nicht zuvor kandidiert haben.

Können junge Menschen in den KV gewählt werden?
Ja, ab 18 Jahren können sie sich zur Wahl aufstellen lassen.

Müssen zwei Jugendmitglieder berufen werden, wenn bereits zwei gewählt wurden?
Grundsätzlich ja. Die Berufung von zwei Jugendmitgliedern ist vorgesehen – unabhängig davon, wie viele junge Menschen bereits gewählt wurden.

Zählen unter 18-Jährige als volle KV-Mitglieder? Ändert sich die Anzahl der Plätze, wenn sie volljährig werden?
Ja, berufene Jugendmitglieder zählen zur Gesamtzahl der möglichen Berufungen. Die Zahl der KV-Mitglieder bleibt konstant, auch wenn sie im Laufe der Zeit volljährig werden. Lediglich die Anzahl der Stimmberechtigten verändert sich dadurch.

Wer unterstützt die Jugendmitglieder im KV?
Junge Menschen sind kompetent und selbstbewusst – sie brauchen keine Anleitung, sondern Gehör. Damit alle gut zusammenarbeiten, lohnt sich zu Beginn der Legislatur ein KV-Tag: zum Kennenlernen, Einarbeiten und für gemeinsame Absprachen. Das stärkt das Team – nicht nur die Jüngeren.

Ab wann darf man in der EKKW wählen?
Das Wahlalter liegt bei 14 Jahren.