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Auf dem Plakat sehen sie ein Kasseler Gemeindeglied und Studenten, der mit seiner Gitarre für jugendliches Engagement in der Kirchenmusik und als Mitgestalter von Gottesdiensten steht.

Auf dem Plakat sehen sie ein Kasseler Gemeindeglied und Studenten, der mit seiner Gitarre für jugendliches Engagement in der Kirchenmusik und als Mitgestalter von Gottesdiensten steht.

Jung. Engagiert. Mitentscheiden – Jugendliche im Kirchenvorstand

Kirche lebt von Beteiligung – besonders von jungen Menschen!

Damit junge und engagierte Gemeindemitglieder in Zukunft aktiv im Kirchenvorstand mitwirken können, sollen künftig zwei Jugendmitglieder im Alter von 14 bis 27 Jahren unter den berufenen Mitgliedern sein.
Dabei nehmen Jugendliche unter 18 Jahren mit beratender Stimme an den Sitzungen teil, ab dem 18. Geburtstag erhalten sie das volle Stimmrecht im Kirchenvorstand.
Wer bis zur Kirchenvorstandswahl 2025 bereits 18 Jahre alt ist, kann selbst kandidieren!
Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge ist dabei auf eine angemessene Beteiligung junger Menschen zu achten.

Diese Öffnung bietet neue Perspektiven, bringt frischen Wind in unsere Gremien und stärkt das generationsübergreifende Miteinander in unseren Gemeinden.

Foto: Karsten Socher
Mehr junge Stimmen im Kirchenvorstand!
Unsere Landeskirche möchte junge Menschen stärker in die Leitung der Gemeinden einbinden. Deshalb hat die Landessynode im Frühjahr 2024 die Beteiligung von Jugendmitgliedern rechtlich festgelegt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten:
Landesjugendforum
Wie wird Kirchenvorstandsarbeit für junge Menschen attraktiv?
Junge Menschen für die Kirchenvorstandsarbeit zu begeistern – wie das gelingen kann beschäftigt neben der EKKW auch andere Landeskirchen.
Check-up Jugendpartizipation
Die Landessynode hat im Frühjahr 2024 beschlossen, dass Kirchenvorständen zukünftig berufene Jugendmitglieder ab 14 Jahren angehören sollen. Die Umsetzung des Beschlusses wirft wichtige Fragen auf.