
Für den Kirchenvorstand kandidieren: Wie geht das?

Sie haben sich entschlossen, Ihre Kirchengemeinde im Kirchenvorstand zu vertreten und möchten kandidieren. Das ist der erste wichtige Schritt. Wie werden Sie nun Kandidat bzw. Kandidatin für die Kirchenvorstandswahl 2025?
Sie können sich auf eigene Initiative für eine Kandidatur bewerben oder Sie werden für dieses Amt vorgeschlagen: von Mitgliedern Ihrer Kirchengemeinde oder durch den Kirchenvorstand. Voraussetzung ist Ihre Volljährigkeit und Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde (durch Hauptwohnsitz oder Option), außerdem Kenntnis und Zustimmung zu den Grundsätzen und Bedingungen für dieses Amt.
Alle notwendigen Formulare und Erläuterungen (C1 und C4) für Ihre Kandidatur finden Sie hier:
Mit Ihren Unterschriften bestätigen Sie Ihre Kandidatur, den Erhalt der Informationsblätter zum Datenschutz und zu den Pflichten eines Kirchenvorstandes sowie Ihre Zustimmung. Außerdem werden Sie um die Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotos von Ihnen gebeten.
Ihr Wahlvorschlag (C1) muss bis zum 15. Juni 2025 dem zuständigen Pfarramt vorliegen. Das zuständige Pfarramt finden Sie über den Gemeindefinder.
Gültige Wahlvorschläge benötigen neben Ihrer Unterschrift die Unterschriften von mindestens 10, in Gemeinden mit weniger als 1000 Gemeindegliedern von mindestens 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern, die Ihre Kandidatur vorschlagen bzw. unterstützen. Das Vorschlagsrecht haben alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag (26.10.25) mindestens 14 Jahre alt sind. Alle wahlberechtigten Mitglieder sind in der Wählerliste geführt, nähere Infos dazu in Ihrem Pfarramt.