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Wichtig: Alle Filmvorführungen müssen über das GEMA-Online-Meldeportal angemeldet werden!

GEMA-Meldung von Filmvorführungen

Eine wichtige Unterscheidung vorab: Die Vorführlizenz für die nichtgewerbliche öffentliche Vorführung erhalten Sie bei der Medienzentrale. 
Die GEMA hingegen ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und vertritt die Rechte von Musikschaffenden.Die GEMA-Gebühren müssen zusätzlich gezahlt werden, und zwar nur für die Musik im Film.
Für eine öffentliche Filmvorführung im nichtgewerblichen Rahmen benötigen Sie also beides: 1. Den Film mit Vorführlizenz von der Medienzentrale und 2. die GEMA-Meldung.

Ab 1.1.2025 sind kirchengemeindliche Filmvorführungen melde- und kostenpflichtig, da der Rahmenvertrag zwischen GEMA & EKD bzgl. Filmvorführungen in Kirchgemeinden leider nicht verlängert wurde.

Die Meldung muss VOR der Veranstaltung erfolgen und ist ausschließlich über das Online-Meldeportal der GEMA möglich: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen  
Kirchengemeinden können einen “EKD-Rabatt” von 20% geltend machen, wenn die Meldung der Veranstaltung fristgemäß erfolgt. Außerdem kann für Veranstaltungen religiöser, kultureller oder sozialer Zweckbestimmung (nach § 39 Abs. 3 VGG) ein Nachlass von 15 % geltend gemacht werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der GEMA.

Für Schule und Unterricht bestehen entsprechende Rahmenverträge zwischen der GEMA und den Kultusministerien.

Alle anderen Entleiher*innen müssen sich vor der öffentlichen Filmvorführung mit Filmen der Medienzentralen der EKKW und EKHN erkundigen, ob für ihre Einrichtung Pauschalverträge mit der GEMA existieren oder ob eine Einzelanmeldung bei der GEMA notwendig ist.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtliche Auskünfte können wir Ihnen hierbei leider nicht geben.