Unsere Grundordnung beschreibt die grundlegenden Prinzipien und Werte, nach denen wir als Kirche handeln und unseren kirchlichen Auftrag erfüllen. Sie regelt auf verlässliche und transparente Weise unser Miteinander in der Kirche, insbesondere wie wir als Kirche organisiert sind, wer welche Aufgaben übernimmt, wer Mitglied ist und welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben. Dafür formuliert die Grundordnung die Leitprinzipien. Dies kann sie aber nur, wenn die Wirklichkeit kirchlichen Lebens in ihr zum Ausdruck kommt.
Reform-Teilprozess > Überarbeitung der Grundordnung
Zukunftsfähige Leitprinzipien
Die sich verändernde Wirklichkeit kirchlichen Lebens zum Ausdruck bringen …

Flexibel. Modern. Zukunftsfähig.
Am 1. Januar 1968 trat die Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Kraft. Diese Grundordnung spiegelt die damalige Lebenswelt wider und lässt zwar bereits erste Veränderungsschritte erkennen, da sie seither fast 50 Mal geändert wurde. Eine grundlegende Überarbeitung erfuhr sie aber nie.
Mit dem Verfassungsprozess “Überarbeitung der Grundordnung” soll diese Ordnung nun an bereits eingetretene und kommende Veränderungen angepasst werden. Gleichzeitig soll sie so flexibel und modern gestaltet sein, dass sie zukunftsfähig ist. Für diese Arbeit hat die 14. Landessynode im Herbst 2023 einen Grundordnungsausschuss zur Überarbeitung der Grundordnung eingesetzt
Die Wirklichkeit kirchlichen Lebens
- Hier der Text der > aktuell geltenden Grundordnung …
- Hier alle wichtigen Daten des Teilprozesses Überarbeitung der Grundordnung (August 2025) > auf 1 Seite …

Was passiert gerade? Das Neue ermöglichen.
Während der Tagung der Landessynode im Herbst 2025 informierte Präses Dr. Michael Schneider die Synode über die Arbeit und den aktuellen Sachstand im Grundordnungsprozess. Dabei betonte er, dass eine Grundordnung nicht in erster Linie Kirchenentwicklung „macht“, sondern einen rechtssicheren Rahmen für das Bestehende bietet und im besten Fall das Neue ermöglicht.
Allen Synodalen wurden die Materialien, die bereits während des Synodalen Studientages am 30. August 2025 vorgestellt und diskutiert worden waren, zugänglich gemacht:
- ein Normentwurf zum Abschnitt „Gemeinde“ sowie
- Thesen und Diskussionspunkte zur Leitungsarchitektur.
Weiter gab der Präses einen Überblick über mögliche Themenfelder für die Einleitenden Bestimmungen, den ersten Abschnitt in einer neuen Grundordnung.
Dass mit der neuen Grundordnung ein grundsätzlicher Perspektivwechsel einhergehe, machte Dr. Schneider anhand einer Gegenüberstellung des ersten Artikels der Grundordnung zum Auftrag der Kirche –in der bestehenden und neuen Fassung sehr anschaulich:
„In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck stehen alle ihre Glieder in gemeinsamer Verantwortung und im gemeinsamen Dienst.“
(Artikel I.1 Grundordnung, aktuelle Fassung)
„Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck teilt das Evangelium mit den Menschen in der Welt.“
(Artikel I.1 neue Grundordnung, erster Textentwurf)
Die Links zu Sachstandsbericht und Synodenbeschluss (nur für diejenigen mit Zugang zum Intranet {Iunia}):
Was haben wir schon geschafft? Gemeindebegriff, Beteiligungskonzept, Studientag.
Zur Entwicklung eines Rahmens für den Teilprozess war zunächst für ein Jahr ein Sondierungsausschuss eingesetzt. Der Sondierungsausschuss hat seine Arbeit im November 2023 mit einem Bericht an die Landessynode abgeschlossen. Hier schlug er vor, die Arbeit an einer neuen Grundordnung vom Gemeindebegriff her vorzunehmen. Dazu hat er erste Überlegungen zum Gemeindeverständnis erarbeitet, die der Grundordnungsausschuss weiter vertiefen und auf eine breitere Basis stellen konnte.
Der Abschlussbericht des Sondierungsausschusses gibt nochmals wieder, von welchen Leitgedanken und Schwerpunktsetzungen man sich bei dem Vorschlag für die Weiterarbeit im Grundordnungsausschuss leiten ließ.
Auf ihrer fünften Tagung im April 2024 hat sich die Landessynode den vom Grundordnungsausschuss vorgeschlagenen „Elementarbegriff von Gemeinde“ („funktionaler Gemeindebegriff“) zu eigen gemacht:
Dass Menschen miteinander Evangelium feiern,
lehren und lernen
sowie im Geist der Nächstenliebe leben und
ihre Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen,
konstituiert Gemeinde.
Aufbauend darauf hat die Landessynode in ihrer sechsten Tagung im November 2024 die vom Grundordnungsausschuss erarbeiteten Prinzipien sowie die Struktur als Eckpunkte für die Gestaltung der neuen Grundordnung beschlossen. So zum Beispiel, dass Leitung geistlich und rechtlich in unaufgebbarer Einheit geschieht oder neue Gemeindeformen mit Anbindung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts möglich sind.
Darüber hinaus hat die Landessynode das vom Grundordnungsausschuss entwickelte Kommunikations- und Beteiligungskonzept für den Grundordnungsprozess zustimmend zur Kenntnis genommen und den Grundordnungsausschuss gebeten, dieses umzusetzen. Das Konzept sieht für unterschiedliche Zielgruppen Formen der Information, der diskursiven und der partizipativen Beteiligung vor. Es geht von einer Beschlussfassung über die neue Grundordnung im Rahmen der Frühjahrssynode 2027 aus.
Am 30. August 2025 hatten die Synodalen sowie die Vorsitzenden der Kreissynoden bei einem Synodalen Studientag die Möglichkeit, sich durch Impulsvorträge, Gruppenarbeit zu den Themen „Gemeinde“ und „Leitung“ sowie Plenumsphasen umfassend zu informieren und dem Grundordnungsausschuss Resonanzen zu geben.
Was steht als Nächstes an? Den Text "verschlanken".
Ein Ziel des Prozesses ist es, den Text der Grundordnung zu „verschlanken“ und bestimmte Regelungen in einfache Gesetze zu überführen. Der Grundordnungsausschuss prüft, wie bestimmte Regelungen bereits vor einer Beschlussfassung über die neue Grundordnung(unverändert) in einfache Gesetze überführt werden können.
Der Grundordnungsausschuss arbeitet am Normentwurf der Einleitenden Bestimmungen einer neuen Grundordnung, um sie der Landessynode im Frühjahr 2026 vorzustellen und erste Resonanzen einzuholen.
Der Grundordnungsausschuss
Der Grundordnungsausschuss tagt unter dem Vorsitz von Präses Dr. Michael Schneider. Mit ihm verantwortlich für den Verfassungsprozess sind Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel und Dekan Dr. Martin Lückhoff.
Ihm gehören an:
Dr. Katharina Apel, stv.Vorsitz; Prozessverantwortung
Bernd Dülfer
Dr. Friederike Erichsen-Wendt, beurlaubt
Sabine Knickrehm
Dr. Martin Lückhoff, Prozessverantwortung
Dr. Volker Mantey, Propst
Lea-Katharina Müller, Pfarrerin
Dr. Hendrik Munsonius, Oberkirchenrat EKD
Beate Rilke, Gemeindepfarrer, stv. KV-Vorsitz, Vorsitzender K-Raum
Rödiger, Gerhard, Leiter
Dr. Sigurd Sadowski, Gemeindepfarrer
Dr. Michael Schneider, Präses
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Alle, die Ideen, Fragen und Anliegen zum Verfassungsprozess haben und diese dem Grundordnungsausschuss mitteilen möchten, können per E-Mail mit dem Grundordnungsausschuss in Kontakt treten:
