Unsere Grundordnung beschreibt die grundlegenden Prinzipien und Werte, nach denen wir als Kirche handeln und unseren kirchlichen Auftrag erfüllen. Sie regelt auf verlässliche und transparente Weise unser Miteinander in der Kirche, insbesondere wie wir als Kirche organisiert sind, wer welche Aufgaben übernimmt, wer Mitglied ist und welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben. Dafür formuliert die Grundordnung die Leitprinzipien. Dies kann sie aber nur, wenn die Wirklichkeit kirchlichen Lebens in ihr zum Ausdruck kommt.
Reform-Teilprozess > Überarbeitung der Grundordnung
Zukunftsfähige Leitprinzipien
Die sich verändernde Wirklichkeit kirchlichen Lebens zum Ausdruck bringen …

Flexibel. Modern. Zukunftsfähig.
Am 1. Januar 1968 trat die Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Kraft. Diese Grundordnung spiegelt die damalige Lebenswelt wider und lässt zwar bereits erste Veränderungsschritte erkennen, da sie seither fast 50 Mal geändert wurde. Eine grundlegende Überarbeitung erfuhr sie aber nie.
Mit dem Verfassungsprozess “Überarbeitung der Grundordnung” soll diese Ordnung nun an bereits eingetretene und kommende Veränderungen angepasst werden. Gleichzeitig soll sie so flexibel und modern gestaltet sein, dass sie zukunftsfähig ist.
Die Wirklichkeit kirchlichen Lebens

Der Verfassungsprozess auf der Herbstsynode 2024
Die Frühjahrssynode nahm den vom Grundordnungsausschuss vorgeschlagenen Elementarbegriff von Gemeinde an. Auf dieser Basis entwickelte der Ausschuss allgemeine Prinzipien, die sich aus diesem Gemeindebegriff für eine neue Grundordnung ergeben. Diese Prinzipien fanden die Zustimmung der Synodalen.
Der Verfassungsprozess auf der Frühjahrssynode 2024
Die Landessynode hat sich auf ihrer fünften Tagung im April 2024 den vom Grundordnungsausschuss vorgeschlagenen Elementarbegriff von Gemeinde zu eigen gemacht: Dass Menschen miteinander Evangelium feiern, lehren und lernen, leben und ihre Zugehörigkeit dazu zum Ausdruck bringen, konstituiert Gemeinde.
Doch welche allgemeinen Prinzipien leiten sich von diesem Elementarbegriff von Gemeinde für eine neue Grundordnung ab? Damit beschäftigt sich der Grundordnungsausschuss aktuell und darüber möchte er mit der Synode beraten.
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Alle, die Ideen, Fragen und Anliegen zum Verfassungsprozess haben und diese dem Grundordnungsausschuss mitteilen möchten, können per E-Mail mit dem Grundordnungsausschuss in Kontakt treten: