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zwei Laptops nebeneinander, an denen gearbeitet wird (Sicht von oben).

Foto: Johannes Simon, pfarrbriefservice.de

Effizient, ressourcenschonend, transparent, kundenorientiert

Die Intensität der gegenwärtigen und anstehenden Veränderungsprozesse erfordert eine grundlegende Neuausrichtung der Kirchenverwaltung. Für die Vielzahl der Beteiligten, für die Arbeit der Prozessverantwortlichen und die sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen braucht es eine Unterstützungsstruktur und Ressourcen, um beispielsweise Pilotprojekte umzusetzen, transparent zu informieren und Partizipation zu verwirklichen. Diese Unterstützungsstruktur leistet der Teilprozess "Kirchenverwaltung der Zukunft".

Ziel des Prozesses ist die Arbeit einer kirchlichen Verwaltung in Strukturen und Prozessen, die die notwendigen Aufgaben effizient, ressourcenschonend, transparent und kundenorientiert bewältigen und kirchliche Weiterentwicklung ermöglicht. 

Aktuell > Die Vision auf der Herbstsynode 2024

Wie bleibt unsere Kirchenverwaltung angesichts knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen handlungsfähig? Dazu hat der Sondierungsausschuss erste Grundsätze und Leitplanken entwickelt. Sie sehen eine schlanke und effiziente Kirchenverwaltung vor, die weitestgehend digitalisiert ist. 

Die vier Grundsätze:

1: Eine Kirchenverwaltung der Zukunft für die EKKW
2: Eine Anstellungsträgerschaft
3: Eine Finanzierung
4: Dezentral in Regionen an mehreren Standorten

Die drei Leitplanken:

1: Kernbereiche qualitativ und regional sichern
2: Spezialisierungen bilden
3: Bündelungsfunktionen, Beratung und Aufsichtsfunktionen effizient gestalten

Einstimmig

Einstimmig hat die Herbstsynode 2024 die Vision mit ihren Grundsätzen und Leitplanken zur Kenntnis genommen. Die damit verbundenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Kirchenverwaltung auch in Zukunft ihre Kernaufgaben effizient und kundenorientiert erfüllt. 

 

Herbstsynode der EKKW 2024 - Tag 2 - Kirchenverwaltung der Zukunft
«Die Vision der Kirchenverwaltung der Zukunft soll bis zum 01.01.2027 umgesetzt werden. Dazu sind - in Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisleitungen und anderen Beteiligten - verschiedene Meilensteine und Prozessschritte vorgesehen. »

Doppelstrukturen sollen abgeschafft und die Normendichte reduziert werden. Die Verwaltung bleibt dezentral organisiert, agiert aber als eine Einheit, um Ressourcen effizient zu nutzen, standardisiert zu arbeiten und die heutige heterogene Struktur von Verwaltungsstellen unterschiedlichster Größe zu überwinden.

Mit weniger Mittel auskommen

Die zukünftige Kirchenverwaltung wird mit weniger finanziellen (Kirchensteuermittel) und personellen (Fachkräftemangel und zunehmende Renteneintritte) Ressourcen auskommen müssen. Es wird ein Rückgang der Kirchensteuermittel um 50 % in den nächsten zehn Jahren erwartet. Die Renteneintritte liegen bis zum Jahr 2035 bei 30% der heute in der Kirchenverwaltung Beschäftigten und entsprechen unter Berücksichtigung drittmittelfinanzierter Stellen nahezu dem Kirchensteuerrückgang.

Prozessleitung und Geschäftsführung

Der Reform-Teilprozess wird von Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel und Dekan Wilhelm Hammann als Prozesstandem verantwortet. Geschäftsführer ist Jörn Kring Ein Sondierungsausschuss arbeitet an der Analyse und Eingrenzung der im Herbst 2022 identifizierten Problembereiche.

Sie haben Fragen und Anregungen?

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Anregungen in den Prozess eingeben? Sie erreichen die Prozessverantwortlichen unter
einfachverwalten@ekkw.de

Verwaltungsaufwand verringern und neu gestalten

Das sind die Überlegungen: 

  • Die verbleibenden Aufgaben in der Verwaltung müssen mit entsprechend nach unten angepassten Personaleinsatz erledigt werden können (Finanzmittel- und Fachkräftemangel).
  • Eine agile Verwaltung, die Digitalisierung und Vereinheitlichung von Prozessen verkürzen die Arbeitsabläufe. 
  • Aufgaben können unabhängig von den bisherigen Ebenenzuordnungen erledigt werden. 
  • Ebenenübergreifende Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen ohne örtliche Einschränkungen (Voraussetzung: Digitalisierung) ist möglich, da künftig in einer digitalisierten Verwaltung Standortfragen deutlich weniger Relevanz haben werden. 
  • Neue Aufgabenzuordnungen zwischen Kirchenkreisämtern und Landeskirchenamt sind möglich.
  • Die Überprüfung kirchlicher Normen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes (keine -zusätzlichen- kirchlichen Verwaltungshürden/Sonderregelungen) ist notwendig. 
Herbstsynode der EKKW 2022 - Tag1
«Mit einer Offenheit für Zusammenarbeit, einer verständlichen Kommunikation, der Bereitschaft zu Dialog und Partizipation sowie der Bereitschaft für eine verantwortliche Entscheidungsfindung soll auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine Kirchenverwaltung der Zukunft entwickelt werden.»
Auf der Landessynode Herbst 2022