Mit dem einstimmigen Beschluss der Landessynode im November 2024 und Auftrag zur Weiterarbeit ist die Sondierungsphase in die Arbeitsphase im Prozess „Kirchenverwaltung der Zukunft“ übergegangen. Die der Landessynode vorgeschlagene Prozessstruktur wurde umgesetzt und die Arbeit an den Meilensteinen der Vision der Kirchenverwaltung der Zukunft aufgenommen.
Reform-Teilprozess > Kirchenverwaltung der Zukunft
Kirchliche Weiterentwicklung ermöglichen
Agile Verwaltung, verkürzte Arbeitsabläufe, neue - auch digitale - Prozesse …

Foto: Johannes Simon, pfarrbriefservice.de
Effizient, ressourcenschonend, transparent, kundenorientiert
Die Intensität der gegenwärtigen und anstehenden Veränderungsprozesse erfordert eine grundlegende Neuausrichtung der Kirchenverwaltung.
Ziel des Prozesses “Kirchenverwaltung der Zukunft” ist die Arbeit einer kirchlichen Verwaltung in Strukturen und Prozessen, die die notwendigen Aufgaben effizient, ressourcenschonend, transparent und kundenorientiert bewältigen und kirchliche Weiterentwicklung ermöglicht.
AKTUELL > Die Vision auf der Herbstsynode 2024 und die Weiterarbeit an den beschlossenen Meilensteinen:
Die Umsetzung der Meilensteine der Vision der Kirchenverwaltung der Zukunft
Das Begleitgremium der Kirchenverwaltung der Zukunft
Das Begleitgremium der Kirchenverwaltung der Zukunft wurde vom Rat der Landeskirche in seiner Sitzung am 13. Dezember 2024 berufen und hat sich am 7. Februar 2025 konstituiert. Als multiperspektivischer Resonanzraum nachfolgend für den Sondierungsausschuss, der seine Arbeit im Dezember 2024 beendet hat, wird das Begleitgremium mit dem Großteil der Mitglieder des Sondierungsausschusses und neuen Personen den Prozess der Kirchenverwaltung der Zukunft inhaltlich begleiten. Durch die breite Beteilung von Anbietern, Nachfragern, der landeskirchlichen Mitarbeitervertretung und Experten der Kirchenverwaltung wird dafür gesorgt, dass die vielfältigen Anforderungen und notwendigen Bedarfe Berücksichtigung finden können.
Das Gremium, das vier- bis fünfmal jährlich tagt, wird fortlaufend über die Ideen und Konzepte im Prozess und über Arbeit an den Meilensteinen in den Facharbeitsgruppen informiert und gibt für die Weiterarbeit daran wichtige Resonanzen, außerdem diskutiert es aus seinen unterschiedlichen Perspektiven die Vorlagen für die Landessynode.
Die Kerngruppe
Die Kerngruppe, bestehend aus den beiden Prozessverantwortlichen Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel, Dekan Wilhelm Hammann, dem Geschäftsführer Jörn Kring und dem Sprecher der Kirchenkreisamtsleitungen Alexander Reitz, ist als Steuerungsgremium ausgestaltet. Von ihr werden die Facharbeitsgruppen eingesetzt und koordiniert sowie die Sitzungen des Begleitgremiums organisiert.
Fünf Facharbeitsgruppen
Mit Beginn des Jahres haben die fünf Facharbeitsgruppen
- Organisation,
- Personal,
- Finanzen,
- Standorte und
- Spezialisierungen
ihre Arbeit an den Meilensteinen der Vision der Kirchenverwaltung der Zukunft aufgenommen.
Ein erster Sachstandsbericht zu den Meilensteinen, die wesentlichen Maßnahmen und (nächsten) Arbeitsschritte für das Erreichen der Meilensteine, wurde auf der Frühjahrssynode 2025 vorgestellt.
Die Vision
Wie bleibt unsere Kirchenverwaltung angesichts knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen handlungsfähig? Dazu hat der Sondierungsausschuss erste Grundsätze und Leitplanken entwickelt. Sie sehen eine schlanke und effiziente Kirchenverwaltung vor, die weitestgehend digitalisiert ist.
Die vier Grundsätze:
1: Eine Kirchenverwaltung der Zukunft für die EKKW
2: Eine Anstellungsträgerschaft
3: Eine Finanzierung
4: Dezentral in Regionen an mehreren Standorten
Die drei Leitplanken:
1: Kernbereiche qualitativ und regional sichern
2: Spezialisierungen bilden
3: Bündelungsfunktionen, Beratung und Aufsichtsfunktionen effizient gestalten
Einstimmig
Einstimmig hat die Herbstsynode 2024 die Vision mit ihren Grundsätzen und Leitplanken zur Kenntnis genommen. Die damit verbundenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Kirchenverwaltung auch in Zukunft ihre Kernaufgaben effizient und kundenorientiert erfüllt.

Doppelstrukturen sollen abgeschafft und die Normendichte reduziert werden. Die Verwaltung bleibt dezentral organisiert, agiert aber als eine Einheit, um Ressourcen effizient zu nutzen, standardisiert zu arbeiten und die heutige heterogene Struktur von Verwaltungsstellen unterschiedlichster Größe zu überwinden.

Mit weniger Mittel auskommen
Die zukünftige Kirchenverwaltung wird mit weniger finanziellen (Kirchensteuermittel) und personellen (Fachkräftemangel und zunehmende Renteneintritte) Ressourcen auskommen müssen. Es wird ein Rückgang der Kirchensteuermittel um 50 % in den nächsten zehn Jahren erwartet. Die Renteneintritte liegen bis zum Jahr 2035 bei 30% der heute in der Kirchenverwaltung Beschäftigten und entsprechen unter Berücksichtigung drittmittelfinanzierter Stellen nahezu dem Kirchensteuerrückgang.
Prozessleitung und Geschäftsführung
Der Reform-Teilprozess wird von Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel und Dekan Wilhelm Hammann als Prozesstandem verantwortet. Geschäftsführer ist Jörn Kring. Ein Sondierungsausschuss arbeitet an der Analyse und Eingrenzung der im Herbst 2022 identifizierten Problembereiche.
Mit der Vorstellung des Abschlussbericht des Sondierungsausschusses bei der Herbstsynode 2024 hat der Sondierungsausschuss im Dezember 2024 seine Arbeit beendet und wurde durch das neu berufene Begleitgremium abgelös.
Das multiperspektivische Begleitgremium der Kirchenverwaltung der Zukunft als Nachfolgegremium für den Sondierungsausschuss berät seit 2025 diesen Prozess.
Sie haben Fragen und Anregungen?
Haben Sie Fragen oder möchten Sie Anregungen in den Prozess eingeben? Sie erreichen die Prozessverantwortlichen unter
einfachverwalten@ekkw.de