Wie bleibt unsere Kirchenverwaltung angesichts knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen handlungsfähig? Dazu hat der Sondierungsausschuss erste Grundsätze und Leitplanken entwickelt. Sie sehen eine schlanke und effiziente Kirchenverwaltung vor, die weitestgehend digitalisiert ist.
Reform-Teilprozess > Kirchenverwaltung der Zukunft
Kirchliche Weiterentwicklung ermöglichen
Agile Verwaltung, verkürzte Arbeitsabläufe, neue - auch digitale - Prozesse …

Foto: Johannes Simon, pfarrbriefservice.de
Effizient, ressourcenschonend, transparent, kundenorientiert
Die Intensität der gegenwärtigen und anstehenden Veränderungsprozesse erfordert eine grundlegende Neuausrichtung der Kirchenverwaltung. Für die Vielzahl der Beteiligten, für die Arbeit der Prozessverantwortlichen und die sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen braucht es eine Unterstützungsstruktur und Ressourcen, um beispielsweise Pilotprojekte umzusetzen, transparent zu informieren und Partizipation zu verwirklichen. Diese Unterstützungsstruktur leistet der Teilprozess "Kirchenverwaltung der Zukunft".
Ziel des Prozesses ist die Arbeit einer kirchlichen Verwaltung in Strukturen und Prozessen, die die notwendigen Aufgaben effizient, ressourcenschonend, transparent und kundenorientiert bewältigen und kirchliche Weiterentwicklung ermöglicht.
Aktuell > Die Vision auf der Herbstsynode 2024
Die vier Grundsätze:
1: Eine Kirchenverwaltung der Zukunft für die EKKW
2: Eine Anstellungsträgerschaft
3: Eine Finanzierung
4: Dezentral in Regionen an mehreren Standorten
Die drei Leitplanken:
1: Kernbereiche qualitativ und regional sichern
2: Spezialisierungen bilden
3: Bündelungsfunktionen, Beratung und Aufsichtsfunktionen effizient gestalten
Einstimmig
Einstimmig hat die Herbstsynode 2024 die Vision mit ihren Grundsätzen und Leitplanken zur Kenntnis genommen. Die damit verbundenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Kirchenverwaltung auch in Zukunft ihre Kernaufgaben effizient und kundenorientiert erfüllt.

Doppelstrukturen sollen abgeschafft und die Normendichte reduziert werden. Die Verwaltung bleibt dezentral organisiert, agiert aber als eine Einheit, um Ressourcen effizient zu nutzen, standardisiert zu arbeiten und die heutige heterogene Struktur von Verwaltungsstellen unterschiedlichster Größe zu überwinden.

Mit weniger Mittel auskommen
Die zukünftige Kirchenverwaltung wird mit weniger finanziellen (Kirchensteuermittel) und personellen (Fachkräftemangel und zunehmende Renteneintritte) Ressourcen auskommen müssen. Es wird ein Rückgang der Kirchensteuermittel um 50 % in den nächsten zehn Jahren erwartet. Die Renteneintritte liegen bis zum Jahr 2035 bei 30% der heute in der Kirchenverwaltung Beschäftigten und entsprechen unter Berücksichtigung drittmittelfinanzierter Stellen nahezu dem Kirchensteuerrückgang.
Prozessleitung und Geschäftsführung
Der Reform-Teilprozess wird von Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel und Dekan Wilhelm Hammann als Prozesstandem verantwortet. Geschäftsführer ist Jörn Kring Ein Sondierungsausschuss arbeitet an der Analyse und Eingrenzung der im Herbst 2022 identifizierten Problembereiche.
Sie haben Fragen und Anregungen?
Haben Sie Fragen oder möchten Sie Anregungen in den Prozess eingeben? Sie erreichen die Prozessverantwortlichen unter
einfachverwalten@ekkw.de
Verwaltungsaufwand verringern und neu gestalten
Das sind die Überlegungen:
- Die verbleibenden Aufgaben in der Verwaltung müssen mit entsprechend nach unten angepassten Personaleinsatz erledigt werden können (Finanzmittel- und Fachkräftemangel).
- Eine agile Verwaltung, die Digitalisierung und Vereinheitlichung von Prozessen verkürzen die Arbeitsabläufe.
- Aufgaben können unabhängig von den bisherigen Ebenenzuordnungen erledigt werden.
- Ebenenübergreifende Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen ohne örtliche Einschränkungen (Voraussetzung: Digitalisierung) ist möglich, da künftig in einer digitalisierten Verwaltung Standortfragen deutlich weniger Relevanz haben werden.
- Neue Aufgabenzuordnungen zwischen Kirchenkreisämtern und Landeskirchenamt sind möglich.
- Die Überprüfung kirchlicher Normen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes (keine -zusätzlichen- kirchlichen Verwaltungshürden/Sonderregelungen) ist notwendig.
