Das Präsidium im Haus der Kirche in Kassel: Präses Dr. Thomas Dittmann (Mitte), Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (1. Beisitzerin) und Dr. Volker Mantey (2. Beisitzer) führen abwechselnd durch die Tagung. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Das Präsidium im Haus der Kirche in Kassel: Präses Dr. Thomas Dittmann (Mitte), Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (1. Beisitzerin) und Dr. Volker Mantey (2. Beisitzer) führen abwechselnd durch die Tagung. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 26 Apr 2021

Kassel (medio). Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck will ihre Gremien ausgewogener besetzen: Frauen und Männer sollen künftig paritätisch in Leitungsgremien mitwirken. Zudem sollen junge Menschen stärker beteiligt werden. Die Landessynode hat am 26. April entsprechende Änderungen der Grundordnung auf den Weg gebracht. Die beiden Kirchengesetze zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen in der Landessynode und zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache sowie das zur Förderung der geschlechtergerechten Besetzung von Organen und Gremien sollen am 8. Juli final beschlossen werden, heißt es in einer Mitteilung der Landeskirche. Dann, so kündigte Präses Dr. Thomas Dittmann an, will das Kirchenparlament zu einem Präsenztreffen zusammenkommen – sofern dies die Pandemielage zulässt. 

Frauen auf Leitungsebene unterrepräsentiert

«Auf allen Ebenen der Kirche sollen Männer und Frauen gemeinsam und in einem guten zahlenmäßigen Verhältnis heute und in Zukunft Aufgaben mitgestalten und Leitungsverantwortung übernehmen», heißt es in der Begründung. Denn derzeit sind sowohl in der Landessynode (hier liegt der Frauenanteil bei 30 Prozent) als auch im Rat der Landeskirche (Frauenanteil 35 Prozent) Frauen unterrepräsentiert. In den Kirchenvorständen bilden Frauen zwar mit zwei Drittel der Mitglieder die deutliche Mehrheit; im Vorsitz sind indes nur noch 44 Prozent der Mitglieder weiblich. In der Grundordnung soll nun in jedem Passus, der auf die Besetzung von Organen und Gremien eingeht, folgender Satz eingefügt werden: «...ist auf ein ausgeglichenes Verhältnis der Geschlechter hinzuwirken.»

Junge Menschen sollen stärker beteiligt werden

Junge Berufstätige verlassen die Kirche überproportional häufig. Auch in der Landessynode ist die Altersgruppe bis Mitte 30 bislang nur sehr schwach vertreten. Dort sollen künftig (mindestens) zwei der berufenen Mitglieder bei Beginn der Legislaturperiode jünger als 27 Jahre sein. Als zweites Element zur stärkeren Einbindung junger Menschen wird festgelegt, dass Kirchenkreise, die mehr als drei Mitglieder für die Landessynode wählen, jeweils mindestens ein Mitglied unter 35 Jahren zu wählen haben. Die Neuregelung soll rechtzeitig vor der Konstitution der neuen Landessynode im Frühjahr 2022 in Kraft treten. Das entsprechende Kirchengesetz zielt zugleich auf eine sprachliche Überarbeitung der Grundordnung unter Verwendung von geschlechtergerechter Sprache: Nach Möglichkeit sollen künftig geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen oder Umschreibungen sowie Paarformen verwendet werden.

Kircheneintritt soll einfacher werden

Der (Wieder-)Eintritt soll leichter werden: Mit dem Kirchengesetz über die Vereinfachung des Eintritts in die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck haben die Mitglieder der Synode am Montag noch eine weitere Änderung der Grundordnung auf den Weg gebracht: Kern des neuen Gesetzes ist es, dass der Eintritt künftig bei jeder Pfarrerin oder jedem Pfarrer und mit Wirkung für jede Kirchengemeinde im Bereich der Landeskirche möglich ist. Damit soll veränderten kirchlichen Biografien Rechnung getragen werden. Schon 2004 hatte die Landeskirche mit so genannten Kircheneintrittsstellen den Eintritt beschleunigt und Kirchenvorstände entlastet, jedoch nur für den Eintritt in die Wohnsitzkirchengemeinde. Nun soll praktisch jeder Pfarrer und jede Pfarrerin zur Kircheneintrittsstelle werden. Bestehende und geplante Eintrittsstellen sind davon unberührt. Grundlage für jeden Kircheneintritt soll weiterhin das Gespräch bleiben. (26.04.2021)