Während die einen bei GEAS auf eine bessere Steuerung von Fluchtbewegungen hoffen, befürchten andere eine Beschneidung von Flüchtlingsrechten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßte die neuen Regeln als „das Ende eines Systems der Dysfunktionalität und des Zuständigkeitschaos und der Beginn von Kontrolle, Klarheit und Konsequenz“.
Mit großer Sorge blickt Dr. Beate Hofmann, Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW), auf die Einführung des Systems. Sie erinnert daran, dass das Grundrecht auf Asyl als Lernerfahrung aus dem NS-Regime im Grundgesetz verankert wurde. „Es ist ein Anker der Menschenwürde in unserer Gesellschaft.“

Auch weitere Stimmen aus der evangelischen Kirche äußern deutliche Kritik an der Reform. Die Präsidentin des evangelischen Entwicklungswerks „Brot für die Welt“, Dagmar Pruin, sagte, es sei nicht primäres Ziel der neuen Regelungen, Menschen Schutz in der EU zu gewähren, sondern möglichst vielen diesen Schutz zu verwehren.
Katrin Hatzinger, Leiterin des Brüsseler Büros der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), sagte, die Reform werde sich daran messen lassen müssen, ob sie den Anspruch einlösen kann, Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, effektive Verfahren und den Schutz von Grund- und Menschenrechten ins Gleichgewicht zu bringen. Allerdings sprächen viele Anzeichen dafür, dass die Mitgliedstaaten einen Schwerpunkt auf die repressiven Elemente setzen wollten, teils auch über die EU-Vorgaben hinaus.
Kritik an GEAS hatten in den vergangenen Tagen auch viele andere Organisationen erneuert, darunter Pro Asyl und das Deutsche Institut für Menschenrechte.
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Das Portal von Diakonie Hessen, EKHN und EKKW informiert über evangelische und diakonische Positionen zu Flucht und Migration sowie über Entwicklungen in Hessen und Rheinland-Pfalz. Dazu gehört auch ein ausführliches Info- und Positionspaket zum neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem.
Evangelische Kirche mahnt Menschenrechte an
Katrin Hatzinger, Leiterin des Brüsseler Büros der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), warnt im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst vor einem repressiven Kurs.
Am 12. Juni ist das GEAS in Kraft getreten. Was wird für Asylsuchende und die EU-Mitgliedstaaten nun konkret anders?
Katrin Hatzinger: Grundsätzlich gilt: Der Zugang zum Asylverfahren in der EU wird schwieriger. Zudem steigt die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen, etwa durch mehr und längere Inhaftierungen an den Außengrenzen, eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten und die Einführung sogenannter Return Hubs, also Rückführungszentren in Drittstaaten. Für die Mitgliedstaaten gilt außerdem: Sie müssen die neuen Regeln umsetzen, sind darauf aber vielerorts noch nicht ausreichend vorbereitet.
Was bleibt trotz der Reform unverändert?
Hatzinger: Die Hauptverantwortung bleibt bei den Staaten an den EU-Außengrenzen. Obwohl öffentlich ein Paradigmenwechsel beschworen wird, weil das sogenannte Dublin-Verfahren stark in der Kritik steht, bleibt der Grundsatz bestehen: Zuständig ist in der Regel der Staat der Ersteinreise eines Schutzsuchenden.
Wenn Sie dem GEAS eine Schulnote von 1 bis 6 geben müssten: Welche wäre das und warum?
Hatzinger: Das hängt stark von der Umsetzung ab. Die Reform wird sich letztlich daran messen lassen müssen, ob sie den Anspruch einlösen kann, Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, effektive Verfahren und den Schutz von Grund- und Menschenrechten in ein tragfähiges Gleichgewicht zu bringen. Es gibt durchaus auch positive Elemente, etwa den Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung in allen Stufen des Asylverfahrens. Allerdings sprechen viele Anzeichen dafür, dass die Mitgliedstaaten einen Schwerpunkt auf die repressiven Elemente setzen wollen, teils auch über die EU-Vorgaben hinaus.
Hintergrund der Reform
Seit der großen Fluchtbewegung aus Syrien hatten die EU-Staaten um eine Reform ihres Asylsystems gerungen. 2024 kam es zur Einigung, vor einer Woche endete die Frist für die Umsetzung der neuen Regeln. Im Kern bleibt das Grundprinzip der europäischen Asylpolitik bestehen: Für die Aufnahme sind die Staaten zuständig, über die Asylbewerber in die EU einreisen. Neue Verfahren für Registrierung und Anträge mit geringer Aussicht auf Erfolg sowie ein Solidaritätsmechanismus sollen dafür sorgen, dass es künftig geordneter und gerechter zugeht.
Zugleich werden Verfahren an den EU-Außengrenzen ausgebaut. Künftig sollen Asylanträge von Menschen aus Ländern mit geringer Schutzquote beschleunigt geprüft werden. Für Deutschland betrifft dies vor allem Standorte an Flug- und Seehäfen.
Binnengrenzkontrollen bleiben umstritten
Mit der stärkeren Kontrolle der EU-Außengrenzen ist auch das Ziel verbunden, die Binnengrenzkontrollen innerhalb Europas wieder zu beenden. Dobrindt hatte jedoch erklärt, zunächst daran festhalten zu wollen. Sie seien ein Übergangssystem auf dem Weg zu einem funktionierenden Außengrenzschutz. Die EU-Kommission hatte dagegen gefordert, die Binnengrenzkontrollen zumindest schrittweise wieder aufzuheben.
