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Die Arbeitsrechtliche Kommission regelt die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis beschäftigt sind. Weiterhin nimmt sie zu Kirchengesetzen und Ordnungen mit arbeitsrechtlicher Bedeutung Stellung.

Ihr gehören auf Dienstnehmerseite und auf Dienstgeberseite jeweils vier Mitglieder an. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertretung benannt.

Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen einem Mitglied der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite.

Zurzeit ist Frau Dr. Anne-Ruth Wellert als Mitglied der Dienstgeberseite Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission und Frau Felicitas Becker-Kasper als Mitglied der Dienstnehmerseite stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission.

Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission beginnt am 1. August und läuft jeweils vier Jahre (derzeit bis zum 31. Juli 2028).

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Für die Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen Kommission ist eine Geschäftsstelle im Landeskirchenamt eingerichtet.

Gefasste Beschlüsse werden im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht.

Büro unabhängiger Geschäftsstellen

Geschäftsstelle Arbeitsrechtliche Kommission

Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
0561 9378-343