Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck gewährt Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach Maßgabe der Kirchlichen Beihilfenverordnung (KiBVO) in Verbindung mit der Hessischen Beihilfenverordnung.
Beihilfeberechtigt sind
- Pfarrerinnen und Pfarrer und Vikarinnen und Vikare, soweit sie sich im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden,
- Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte sowie Anwärterinnen und Anwärter,
- Empfängerinnen und Empfänger von Wartestands-, Ruhestands- und Hinterbliebenenbezügen.
Beihilfeanspruch von Angestellten
Beschäftigte der EKKW haben nach der Regelung der Arbeitsrechtlichen Kommission über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (ArRBeih) zu bestimmten Aufwendungen einen Beihilfeanspruch nach Maßgabe der Hessischen Beihilfenverordnung, wenn Sie mindestens seit dem 1.11.2003 und seitdem ununterbrochen in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber im kirchlichen oder öffentlichen Dienst stehen.
Verfahren
Die Festsetzung von Beihilfen und die Durchführung der beihilferechtlichen Anerkennungs- und Genehmigungsverfahren erfolgt für die Beihilfeberechtigten der EKKW durch die Beihilfekasse der KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck, Kölnische Straße 42, 34117 Kassel.
Senden Sie Ihre Beihilfeanträge bitte direkt dorthin.
Nähere Informationen und alle Formulare erhalten Sie auf der Homepage der KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck.
