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(Foto: Pixabay)

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Die Beihilfestelle der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehört zum Sachgebiet Zentrale Abrechnungsstelle für Personal- und Personalnebenkosten im Landeskirchenamt.

Wir gewähren Beihilfen nach Maßgabe der Kirchlichen Beihilfenverordnung in Verbindung mit der Hessischen Beihilfenverordnung für 

  • Pfarrerinnen und Pfarrer im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  • Vikarinnen und Vikare im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  • Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte
  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der EKKW (Empfängerinnen und Empfänger von Ruhegehalt, Witwen- und Witwerversorgung, Waisenversorgung) 
  • Angestellte der EKKW, sofern sie seit dem 31.10.2003 ununterbrochen im kirchlichen oder öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Im Auftrag von diakonischen und kirchlichen Einrichtungen setzen wir Beihilfe für ihr Personal gegen Entgelt fest.

Unsere Leistungen umfassen die

  • Festsetzung von Beihilfen für ambulante und stationäre Aufwendungen
  • Festsetzung von Beihilfen zu Pflegekosten
  • Genehmigung von Heilkuren
  • Genehmigung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen
  • Genehmigung von psychotherapeutischen Behandlungen
Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
05619378 314
05619378 456