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Unsere Kirche will ein Schutzraum sein, in dem niemand Sorge haben muss, sexualisierter Gewalt schutzlos ausgeliefert zu sein. Um so viel Schutz wie nur irgend möglich zu gewährleisten, gibt es seit 2021 eine „Gesetzesvertretende Verordnung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“. Darin sind die grundlegenden Leitlinien für den Umgang mit diesem schwierigen Thema festgeschrieben.

Damit überall in unserer Kirche einheitliche und verlässliche Regelungen gelten, gibt es dazu auch eine Ausführungsverordnung, die die Leitlinien verdeutlicht und verschiedene Maßnahmen festlegt. 

Ein zentrales Anliegen ist es, dass alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden im Raum der EKKW sich auf den gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichten (Anlage 2).
Für Haupt- und Nebenamtliche ist dies im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses geregelt. Ehrenamtliche – also auch alle Mitglieder von Kirchenvorständen – unterschreiben eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung (Anlage 3). 

In den Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde kann nur gewählt werden, wer bereit ist, sich an kirchengesetzliche Regelungen zu halten. So regelt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck seit Herbst 2024. Deshalb ist es gut, wenn Sie sich bereits im Rahmen Ihrer Kandidatur mit diesem Thema beschäftigen. Wir freuen uns sehr, wenn Sie bereit sind, auch zu diesem Thema ein Zeichen zu setzen: Nein zu sexualisierter Gewalt – Ja zum Verhaltenskodex durch Ihre Unterschrift. 

Weitere Informationen rund um das Thema „Sexualisierte Gewalt“ finden Sie auf der Homepage der Landeskirche. Mit persönlichen Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an die Fachstelle der EKKW zum Umgang mit sexualisierter Gewalt.