Stiftungsaufsicht und Stiftungsberatung werden im Dezernat der Vizepräsidentin vom Referat Recht, Spendenwesen und Mitgliedschaft wahrgenommen. Die Stiftungsaufsicht umfasst derzeit 67 kirchliche Stiftungen im Bereich unserer Landeskirche. Die Stiftungen decken dabei das gesamte Spektrum kirchlichen Lebens ab. Gefördert werden kirchengemeindliche Aktivitäten und Gebäudeunterhaltung genauso wie Kirchenmusik oder Diakonie.
Daneben berät das Referat Recht, Spendenwesen und Mitgliedschaft Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und Werke sowie private Stifterinnen und Stifter in Fragen der Errichtung, Verwaltung und Aufsicht kirchlicher Stiftungen. Wenn Sie Fragen rund um das Thema Stiftungen haben, wenden Sie sich gerne an das Team des Referates Recht, Spendenwesen und Mitgliedschaft.