Die Mitglieder der neu strukturierten Anerkennungskommission – sie arbeiten unabhängig und weisungsfrei – werden in den nächsten Tagen berufen und können dann ihre Arbeit aufnehmen beziehungsweise fortsetzen. «Uns ist wichtig, dass wir mit dem neuen System im regionalen Verbund und EKD-weit einheitlich vorgehen, um die Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt noch zügiger und konsequenter umsetzen zu können; die bisherige gute Arbeit der Anerkennungskommission der EKHN wird jetzt in einem gemeinsamen Verbund weitergeführt», so die Kirchenpräsidentin der EKHN, Prof. Dr. Christiane Tietz. Erklärtes Ziel sei es, so Tietz, das Verfahren deutschlandweit betroffenenorientierter zu gestalten und weiter zu vereinheitlichen.
Neue Anerkennungskommission ist wichtiger Meilenstein
Dass Kirche und Diakonie jetzt miteinander und mit gemeinsamen Regeln Anerkennungsverfahren für Betroffene von sexualisierter Gewalt gestalten, bezeichnet die Bischöfin der EKKW, Prof. Dr. Beate Hofmann, als Meilenstein: Damit werde der Wunsch vieler Betroffenenvertretungen nach einheitlichen Standards in der evangelischen Kirche deutschlandweit umgesetzt. «Die segensreiche Wirkung der Arbeit einer unabhängigen Anerkennungskommission haben wir in Kurhessen-Waldeck in den vergangenen sechs Jahren schon erlebt. Ich bin dafür sehr dankbar und hoffe weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit», betont die Bischöfin.
Kirche und Diakonie übernehmen weiterhin Verantwortung
Auch der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Carsten Tag, begrüßt, dass Kirche und Diakonie nun in Hessen eine gemeinsame Anerkennungskommission etabliert haben: «Diese stellt die Bedürfnisse betroffener Menschen klar in den Mittelpunkt und folgt einheitlichen Standards. Damit übernehmen Kirche und Diakonie weiterhin sichtbar Verantwortung.» Nach dem Start der unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) im Frühjahr 2025 sei dies ein weiterer wichtiger Schritt.
Die bundesweit vereinheitlichten Regelungen waren in den bisherigen Kommissionen von EKHN und EKKW größtenteils bereits Standard. Nun entfallen auch bundesweit mit der neuen Anerkennungsrichtlinie Beschränkungen gegenüber nicht-verjährten Fällen, Fällen aus dem Kontext von Pfarrfamilien oder zum Tatzeitpunkt erwachsenen Personen. Betroffene Personen haben die Möglichkeit, ihre Erfahrungen des Unrechts der Anerkennungskommission zu schildern – bei Bedarf begleitet durch dritte Personen.
Die mit unabhängigen Personen besetzte Anerkennungskommission hört das erfahrene Unrecht und spricht eine Anerkennungsleistung zu. Diese setzt sich aus einer individuellen Leistung und aus einer pauschalen Summe von 15.000 Euro für Taten, die strafbar sind, zusammen. Berücksichtigt werden dabei auch die individuellen Folgen der Tat für die antragstellende Person. Betroffene Personen, die bereits Anerkennungsleistungen erhalten haben, haben die Möglichkeit einer erneuten individuellen Prüfung nach den neuen Standards.

