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Papierblatt mit dem Schriftzug Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Der Vertrag bringt für alle Beschäftigten neue tarifliche Leistungen wie eine Urlaubssonderzahlung und einen zusätzlichen Urlaubstag ab 2027.

Kassel / Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 26 Jun 2025

Bekannt, vergleichbar und attraktiv – dies seien entscheidende Argumente für den Wechsel gewesen, skizziert die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Landeskirche, die die Änderung in ihrer jüngsten Sitzung am 25. Juni beschlossen hat. Mit dem TVöD wird im kommenden Jahr der Tarifvertrag der Länder (TV-L) abgelöst, der bisher gilt. 

Portraitfoto von Felicitas Becker-Kasper
«Der Tarifwechsel bringt Änderungen mit sich. Es wird aber niemand im Januar 2026 weniger Gehalt bekommen als im Dezember 2025.»
Felicitas Becker-Kasper

«Der Tarifwechsel bringt Änderungen mit sich. Es wird aber niemand im Januar 2026 weniger Gehalt bekommen als im Dezember 2025», erläutert Felicitas Becker-Kasper, Vorsitzende der ARK und Vertreterin der Dienstnehmerseite. Zudem gebe es für alle Beschäftigten neue tarifliche Leistungen wie eine Urlaubssonderzahlung und einen zusätzlichen Urlaubstag ab 2027. Darüber hinaus erhielten die Beschäftigten bereits im Mai 2026 noch einmal mehr Geld, wenn die vereinbarten Tariferhöhungen wirksam werden.  

Dr. Anne-Ruth Wellert, Dezernentin für Arbeitsrecht und stellvertretende Vorsitzende der ARK, unterstreicht die Signalwirkung des Wechsels: «In Zeiten von Veränderungsprozessen setzen wir mit einem bekannten, im öffentlichen Dienst vergleichbaren Tarif ein sichtbares Zeichen, dass Kirche ein attraktiver Arbeitgeber ist und bleibt.» Die Vergleichbarkeit gerade mit kommunalen Arbeitgebern erleichtere es, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Ein Pluspunkt sei ferner die Effizienz: Durch die dynamische Anwendung des Tarifwerks würden künftige Tarifabschlüsse unmittelbar gelten.

Portraitfoto von Dr. Anne-Ruth Wellert
«Sichtbares Zeichen, dass Kirche ein attraktiver Arbeitgeber ist und bleibt.»
Dr. Anne-Ruth Wellert

Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck regelt die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis beschäftigt sind. Weiterhin nimmt sie zu Kirchengesetzen und Ordnungen mit arbeitsrechtlicher Bedeutung Stellung. Ihr gehören auf Dienstnehmerseite und auf Dienstgeberseite jeweils vier Mitglieder an. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertretung benannt. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen einem Mitglied der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite. Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission dauert jeweils vier Jahre. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.