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Hofgeismar / Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 24 Apr 2026

Voraussetzung für die Umstellung ist, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen bis dahin vorliegen. Am gemeinsamen Rechtsrahmen, den die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) entwickelt, arbeitet die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) mit.

Generationengerechtigkeit und finanzielle Verantwortung

Ein zentrales Argument für den Systemwechsel sind die langfristigen finanziellen Folgen öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse. Diese binden die Landeskirche häufig über 60 bis 70 Jahre an Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen, erklärte Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel. Sie führte vor Augen: „Mit jedem neuen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis verlagern wir finanzielle Verpflichtungen in die Zukunft.“ Angesichts sinkender Kirchensteuereinnahmen und steigender Versorgungsverpflichtungen habe die Landeskirche hier eine Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Auch im Verwaltungsbereich der EKKW wird es keine Verbeamtungen mehr geben: Ab 2029 erfolgen Neueinstellungen nur noch privatrechtlich.

Bestehende öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse bleiben weiterhin umfassend geschützt; die Landeskirche sichere die Verpflichtungen in Besoldung, Versorgung und Beihilfe zuverlässig ab, verdeutlichte die Vizepräsidentin. Zugleich sollen hier aber rechtlich mögliche Einsparpotenziale mit Blick auf das Alimentationsprinzip ausgelotet werden.

Kulturwandel im Verkündigungsdienst

Trotz knapper werdender Ressourcen eine attraktive Kirche sein: Dieser Leitgedanke liegt dem 2022 gestarteten Veränderungsprozesses der EKKW zugrunde. Dazu zählt auch der Teilprozess „Profilierung der kirchlichen Ämter und Berufe“, über den die Synodalen am Freitag intensiv diskutierten. Er stoße einen Kulturwandel an, erläuterte Prälat zur Nieden: „Ziel ist es, die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen und der Ehrenamtlichen so zu gestalten, dass wir regionale Teams bilden, die professionell zusammenarbeiten und sich im Sinne einer gestalteten Mehrberuflichkeit mit ihren spezifischen Kompetenzen und Begabungen ergänzen.“ Um diese Zusammenarbeit zu erleichtern und um den Pfarrberuf zukunftsfähig zu machen, sollen strukturelle Hürden abgebaut werden. Eben dazu zählt neben den Anstellungsverhältnissen auch die Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells, über das die Synodalen am Samstag (25. April) entscheiden.

Überarbeitung der Grundordnung: Kirche vor Ort wird gestärkt

Wie kirchliche Berufe und Strukturen innerhalb der EKKW verändert werden, zeigt sich zudem in einem weiteren Teilprozess: dem der „Überarbeitung der Grundordnung“, über dessen Weiterentwicklung das Kirchenparlament ebenfalls am Freitag diskutierte. Basis der neuen Ordnung („Kirchenverfassung“) ist der funktionale Gemeindebegriff. „Dort, wo Menschen miteinander Evangelium feiern, lehren und lernen sowie im Geist der Nächstenliebe leben und ihre Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen, dort findet Gemeinde statt“, erläuterte Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel und ergänzte: „Wir wollen die Gemeinde, die ‚Kirche vor Ort‘, stärken.

Für die Kirchenvorstände – die lokalen Leitungsgremien in den Gemeinden der Landeskirche – sieht die künftige Grundordnung neue Rollen für Pfarrerinnen und Pfarrer vor: Auch in Zukunft sollen sie dem Kirchenvorstand angehören, aber nicht mehr zwingend den Vorsitz oder die Geschäftsführung übernehmen müssen. Beschlüsse sollen auch ohne ihre Anwesenheit möglich sein. Diese Eckpunkte werden nun weiterentwickelt. Ziel ist eine zukunftsfähige, partizipative und transparente Gemeindeleitung.

Anders Kirche werden

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck will trotz knapper werdender Ressourcen eine Kirche mit starker Ausstrahlung sein. Dafür verändern Haupt- und Ehrenamtliche ihre Arbeit und Zusammenarbeit, die Nutzung unserer Gebäude, die Grundordnung, den Finanzhaushalt, die Verwaltung: