Das Modell, das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, böte die Chance, Arbeitszeiten realistisch zu gestalten und Überlastungen sichtbar zu machen, erläuterte Prälat Burkhard zur Nieden. Es sei ein wichtiger Schritt zu einem attraktiven Pfarrberuf der Zukunft. Das neue Planungsinstrument sieht eine feste Zahl von Terminstunden, die direkten Kontakt mit Menschen beinhalten, vor (Gottesdienste, Seelsorge, Sitzungen, etc.). Hinzu kommen geplante Zeiten für Vor- und Nachbereitung. Die konkrete Ausgestaltung soll in den kommenden Monaten entwickelt werden.
Zum Hintergrund
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat den Landeskirchen aufgegeben, bis Ende des Jahres 2026 Regelungen zu Ordnung, Umfang und Planbarkeit des Pfarrberufs zu erlassen. In der EKKW galt bisher die Empfehlung für eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe für eine Sechs-Tage-Woche. Diese Regelungen wurden jedoch kaum umgesetzt, weil sie die berufliche Wirklichkeit im Pfarrdienst nicht angemessen abbildeten. Außerdem fehlte eine rechtlich verbindliche Regelung.
TOP 11: Viertes Kirchengesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zum Pfarrdienstgesetz der EKD (AG.EKKW-PfDG.EKD)
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