Kassel (medio). Die Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck prüfen derzeit, wie sie die Feier von Gottesdiensten in ihren Kirchenräumen unter Corona-Bedingungen ermöglichen können, teilte die Pressestelle der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck mit.
Auftrag, die Nächsten und sich selbst zu schützen, besteht weiterhin
Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in einer am Montag veröffentlichten Rundverfügung den Kirchenvorständen Kriterien an die Hand gegeben, mit denen sie sich auf eine Wiederaufnahme der Gottesdienste in den Kirchen und im Freien vorbereiten können. Prälat Bernd Böttner machte deutlich, dass bei allen Überlegungen der bestmögliche Infektionsschutz in Vordergrund stehen müsse. Niemand solle sich infizieren: «Der Auftrag, unsere Nächsten und uns selbst zu schützen, gehört zum Wesen unseres christlichen Glaubens», so Bernd Böttner. Daher bestehe die Möglichkeit, aber keine Verpflichtung, die Gottesdienste wieder in den Kirchen oder anderen Orten zu feiern.
Angebot an medialen Gottesdienstformaten wird fortgeführt
Böttner unterstrich die Notwendigkeit, die vielfältigen medialen Gottesdienstformate fortzuführen und weiterzuentwickeln. Man müsse die Menschen im Blick behalten, die (noch) nicht zum Gottesdienst im Kirchenraum kommen wollen oder können.
Wie sieht der Infektionsschutz bei Gottesdiensten im Kirchenraum aus?
Wenn sich ein Kirchenvorstand dazu entschließt, Gottesdienste wieder in Kirchenräumen stattfinden zu lassen, müssen Maßnahmen des Infektionsschutzes getroffen werden, die die Teilnehmerzahl und die Hygienevorschriften betreffen. So wird in der Rundverfügung definiert, dass nur so viele Besucherinnen und Besucher am Gottesdienst teilnehmen könnten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter nach allen Seiten gewährleistet sei. Auch beim Betreten und Verlassen der Kirche müsse der Abstand gewahrt bleiben. Dies könne zum Beispiel über getrennte Ein- und Ausgänge geregelt werden. An die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher gehe die dringende Bitte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Welche Auswirkungen hat der Infektionsschutz auf die Gottesdienstgestaltung?
Die Infektionsschutz wirkt sich aber nicht nur auf die Zugangsvoraussetzungen zum Gottesdienst aus, sondern auch auf dessen Gestaltung. So wird festgelegt, dass zurzeit ein gemeinsames Singen der Gemeinde und der Einsatz von Chören nicht möglich sei, da beides ein besonderes Infektionsrisiko bedeute. Auch von Abendmahlsfeiern rate man derzeit dringend ab. Um den Abstand zu wahren, müsse jeder Körperkontakt vermieden werden. Ein Friedensgruß mit Handschlag oder eine Handauflegung beim Segen seien daher nicht möglich.
Als Einstieg empfiehlt die Landeskirche kürzere Gottesdienstformen. Diese könnten helfen, sich mit den besonderen Bedingungen vertraut zu machen. (28.04.2020)