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Naturkatastrophen, Blackout, Bündnisfall – welche Rolle spielt die Kirchengemeinde?

Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich verändert. Erstmals seit Jahrzehnten gehört auch die Möglichkeit eines Bündnisfalls wieder zu den Szenarien, die Kommunen, Hilfsorganisationen und staatliche Stellen in ihre Planungen einbeziehen. Welche Verantwortung erwächst daraus für Kirchengemeinden?

Die Rahmenkonzeption „Evangelische Kirchengemeinden als Akteurinnen im Zivilschutz“ lädt Kirchenvorstände und Pfarrpersonen dazu ein, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Sie beschreibt, wie Kirchengemeinden gemeinsam mit Kommunen und Zivilgesellschaft zu Orten des Schutzes, der Orientierung und der Hilfe werden können – nicht nur im Bündnisfall, sondern ebenso bei Stromausfällen, Naturkatastrophen und anderen Krisen.

Ein herausfordernder Impuls für Kirchenvorstände und Pfarrpersonen: Was bedeutet es heute, kirchliche Verantwortung für die Menschen und den Zusammenhalt vor Ort wahrzunehmen?

Die Konzeption enthält weitreichende Überlegungen, die Zustimmung, Nachfragen und Widerspruch gleichermaßen hervorrufen können. Drei Thesen mögen die Diskussion in Kirchenvorständen, Pfarrkonferenzen und Gemeinden eröffnen:

  1. Kirchengemeinden sind nicht allein Orte des Glaubens, sondern auch Orte gesellschaftlicher Resilienz.
     
  2. Die Vorbereitung auf Krisen- und Bündnisfälle gehört heute zur Verantwortung von Gemeinde- und Kirchenleitung. 
     
  3. Wirksame Nächstenliebe im Katastrophenfall verlangt von Kirchengemeinden, sich fest in die Netzwerke von Kommunen, Hilfsorganisationen und Zivilgesellschaft einzubinden.
Diakon Dr. Ralph Fischer

Referat Gemeindeentwicklung

Fachreferent für Kirchenvorstände
Landeskirchenamt, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
0561 9378-282