Der Kirchenvorstand ist das zentrale Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er gestaltet das Gemeindeleben und trägt die Verantwortung für Finanzen, Gebäude, Gottesdienste, Personal, Konfirmandenarbeit und vieles mehr. «Ohne den Kirchenvorstand läuft nichts in der Gemeinde. Er ist das oberste Leitungsorgan und Motor der Kirchengemeinde», betont Pfarrerin Ulrike Joachimi, Beauftragte für die Kirchenvorstandswahl 2025.

Joachimi macht Mut zur Kandidatur – auch für Menschen ohne kirchliches Vorwissen: «Sie brauchen keine besonderen beruflichen Voraussetzungen. Eine theologische Ausbildung ist also nicht erforderlich». Wichtig ist der Wille, sich einzubringen, mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen – im Team mit anderen Engagierten und Hauptamtlichen vor Ort.
So geht die Kandidatur
Kandidieren kann, wer am Wahltag volljährig und Mitglied der jeweiligen Kirchengemeinde ist. Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein – in kleinen Gemeinden mit unter 1.000 Mitgliedern genügen fünf. Die Unterlagen sind im Pfarramt und im ekkw.de-Servicebereich erhältlich. Auch eine Eigenbewerbung ist möglich.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre – ein langer Zeitraum, der aber nicht verpflichtend durchgestanden werden muss. «Wir ermutigen ausdrücklich dazu, sich von der langen Amtszeit nicht abschrecken zu lassen. Es ist absolut in Ordnung, wenn man aus privaten oder beruflichen Gründen vorzeitig zurücktritt».

Kirche verändern
Gerade in den aktuellen Veränderungsprozessen unserer Kirche sind Kirchenvorstände von besonderer Bedeutung. Diakonin Esther Koch vom KV-Wahl-Team betont, wie wichtig Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher für das Leben in den Gemeinden vor Ort sind.
Was macht ein Kirchenvorstand konkret?
Die Aufgaben sind vielfältig: Der KV entwickelt Perspektiven, stellt Haushaltspläne auf, achtet auf Schutzbedürftige, organisiert das Gemeindeleben, wirkt in Gottesdiensten mit und entscheidet mit über Bauprojekte, Veranstaltungen oder die Zusammenarbeit mit Vereinen. In vielen Gemeinden übernehmen Kirchenvorstände auch Küsterdienste, koordinieren die Kollekten oder vertreten ihre Gemeinde in Gremien.

Um die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu erleichtern, hat die Landessynode der EKKW folgende Gesetzesänderungen beschlossen:
Berufungen wurden entfristet, die Zahl neu geregelt: In Kirchenvorständen mit bis zu sieben gewählten Mitgliedern dürfen drei weitere Mitglieder berufen werden. In Kirchenvorständen mit acht oder mehr gewählten Mitgliedern darf die Zahl der Berufenen die Hälfte der Zahl der Gewählten nicht überschreiten.
Die Beteiligung von Jugendmitgliedern im Kirchenvorstand ist ausdrücklich gewünscht und jetzt auch rechtlich fixiert: Um jungen und interessierten Gemeindegliedern unter 18 Jahren die Mitarbeit im Kirchenvorstand zu ermöglichen, sollen unter den Berufenen zwei Personen im Alter von 14 bis 27 Jahren sein. Stimmberechtigt sind sie ab 18 Jahren.
Anzahl auf Stimmlisten: Um die Wahl zu erleichtern, müssen Stimmlisten in jeder Kirchengemeinde insgesamt nur noch zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten mehr als zu wählende Mitglieder enthalten.
Familienmitglieder: Auch miteinander verwandte Personen können sich zur Wahl stellen beziehungsweise im selben Kirchenvorstand mitwirken.
Zeichen setzen – mit deiner Kandidatur
Die Kirchenvorstandswahl 2025 steht unter dem Motto «Zeichen setzen». Dieser Aufruf ist mehr als nur ein Wahlplakat – er ist Einladung und Ermutigung zugleich: für alle, die ihre Kirche mitgestalten wollen. Auch junge Menschen ab 14 Jahren können als berufene Mitglieder mitarbeiten, stimmberechtigt sind sie ab 18.
«Komm ins Team» – so lautet einer der Slogans, der aktuell für eine Mitarbeit im Kirchenvorstand wirbt. Und dieses Team braucht viele Perspektiven, Talente und Stimmen. Wer sich fragt, ob das was für ihn oder sie sein könnte, sollte nicht zögern – sondern sich informieren, Menschen ansprechen oder selbst vorgeschlagen werden.
Pfarrerin Ulrike Joachimi
Referat Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste

Diakonin Esther Koch
Referat Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste
