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Hofgeismar / Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 11 Nov 2025

Den Auftakt bildet am Montag (24.11.) der Bericht der Bischöfin, gefolgt von zwei Kirchengesetzen zur Änderung der Grundordnung. Diese Gesetzesvorhaben zielen auf die Weiterentwicklung kirchlicher Strukturen und Regelungen. Ergänzt werden die Beratungen durch Berichte zum Reformprozess 2026 unter dem Leitgedanken „Anders Kirche werden – Anders Kirche sein“. Hier werden die aktuellen Veränderungsprozesse innerhalb der Landeskirche vorgestellt und diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zukunft der Kirchenverwaltung, zu der ein Sachstandsbericht und eine Beschlussvorlage präsentiert werden. Der Nachmittag und Abend sind zudem von Wahlen und weiteren Gesetzesberatungen geprägt.

Am Dienstag (25.11.) stehen die Finanzen der Landeskirche im Fokus. Die Synodalen befassen sich mit dem Finanzbericht der Vizepräsidentin, der Weiterentwicklung der Haushaltskonsolidierung sowie dem Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027. Ergänzend werden verschiedene Kirchengesetze beraten, darunter Änderungen im Kirchenbeamtengesetz und im Gesetz über Mitarbeitervertretungen. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 sowie die Haushalts- und Stellenplanung für die kommenden Jahre sind weitere Themen des Tages.

Am Mittwoch (26.11.) stehen Einzelberichte im Mittelpunkt: Die Synode berät über die Überarbeitung der Grundordnung, erhält einen Bericht der Vorsitzenden aus dem Rat der Landeskirche und einen Bericht von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Ein Kurzbericht blickt zudem auf die Kirchenvorstandswahl zurück, die einen Monat zuvor stattgefunden hat.

Verleihung des Gottesdienstpreises

Ein besonderer Höhepunkt ist die feierliche Verleihung des Gottesdienstpreises der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes – Karl-Bernhard-Ritter-Stiftung – am Dienstagabend, die den Rahmen der Synode in besonderer Weise gestaltet. Der Preis steht in diesem Jahr unter dem Motto „Gottesdienste und Feiern zum Valentinstag“. Ausgezeichnet werden kreative Gottesdienstformate, die das Zusammensein und die Beziehung von Lieblingsmenschen – etwa Ehe- und Liebespaare, aber auch Eltern und Kinder – in den Mittelpunkt stellen. Mitarbeitende aus den Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) konnten Gottesdienste oder Andachten einreichen, die zwischen 2023 und 2025 im deutschen Sprachraum gefeiert wurden. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert.

Gottesdienstlicher Rahmen und Öffentlichkeit

Die Tagung beginnt mit einem Eröffnungsgottesdienst mit Prälat Burkhard zur Nieden in der Brunnenkirche und wird von weiteren geistlichen Impulsen wie Bibelarbeiten, Abendgebeten und einem Abendmahlsgottesdienst mit Pröpstin Sabine Kropf-Brandau (Bad Hersfeld) begleitet. Die Tagung ist öffentlich und wird im Livestream auf ekkw.de übertragen.

ekkw.de/synode
Blick in den Synodalsaal in der Evangelischen Tagungsstätte in Hofgeismar

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) mit Sitz in Kassel ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der EKKW gehören mehr als 687.000 Menschen in 620 Gemeinden an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.

Das sind ihre Aufgaben und Kompetenzen der Landessynode: Die Synode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Die geistliche und rechtliche Leitung der Landeskirche teilt sie mit der Bischöfin, den Pröpstinnen und dem Propst, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Synode wählt den Bischof / die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte den Rat der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt und schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.     
  
So setzt sich die Synode zusammen: Der aktuellen, 14. Landessynode gehören 78 Mitglieder an; dabei sind die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen von Amts wegen die Bischöfin, die Vizepräsidentin als juristische Stellvertreterin und der Prälat als theologischer Stellvertreter, die Pröpstinnen bzw. der Propst der drei Sprengel sowie die Direktoren des Evangelischen Studienseminars und der Evangelischen Akademie. Der Rat der Landeskirche beruft zwölf weitere Mitglieder der Landessynode, von denen mindestens acht Laien sein müssen. Bei deren Berufung sollen laut Grundordnung «die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte» vertreten sein.     
  
So oft tagen die Synodalen: Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Die Amtszeit der 14. Landessynode hat am 5. Mai 2022 begonnen; sie endet im Frühjahr 2028. 

Diese Personen stehen der Synode vor: Präses (Vorsitzender) ist Dr. Michael Schneider aus Schlüchtern. Erste Beisitzerin ist Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau), zweiter Beisitzer ist Pfarrer Kristof Weisheit (Edermünde-Besse).