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GEMA-Meldung von Filmvorführungen

Eventuell fällige Gema-Gebühren für die Musikrechte sind mit der erworbenen Vorführlizenz nicht abgegolten!

Filmvorführungen in Kirchen und Gemeinden sind im Rahmen des bis 31.12.2024 geltenden Pauschalvertrags zwischen EKD und GEMA kostenlos, wenn kein Eintritt verlangt wird. 
Dies gilt nur für rein kirchliche/gemeindliche Vorführungen ohne nicht-kirchliche Kooperationspartner.

Bitte beachten Sie: Sie müssen die Filmvorführung trotzdem bei der GEMA anmelden! Denn seit 1.1.2024 müssen Filmvorführungen bei der GEMA angemeldet werden, auch wenn kein Eintritt verlangt wird und sie im Rahmen des Pauschalvertrags der EKD mit der GEMA kostenlos sind.
https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen 
Der Pauschalvertrag ist derzeit im Meldeportal der GEMA noch nicht abgebildet. Sollten Sie obige Bedingungen erfüllen und wider Erwarten eine Rechnung der GEMA erhalten, wenden Sie sich bitte an uns.
Wichtig: Die Veranstaltungen sind nur dann über den Pauschalvertrag abgegolten, wenn sie spätestens zehn Tage nach der Veranstaltung der GEMA gemeldet werden.

Für Schule und Unterricht bestehen entsprechende Rahmenverträge zwischen der GEMA und den Kultusministerien.

Alle anderen Entleiher*innen müssen sich vor der öffentlichen Filmvorführung mit Filmen der Medienzentralen der EKKW und EKHN erkundigen, ob für ihre Einrichtung Pauschalverträge mit der GEMA existieren oder ob eine Einzelanmeldung bei der GEMA notwendig ist.

Bei Fragen zu Filmvorführungen, insbesondere auch bei Fragen zur GEMA, können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung. Rechtliche Auskünfte können wir Ihnen hierbei leider nicht geben, wir kennen jedoch die jeweils zuständigen Expert*innen und können an diese weiterverweisen.