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GEMA-Meldung von Filmvorführungen

Eventuell fällige Gema-Gebühren für die Musikrechte sind mit der erworbenen Vorführlizenz nicht abgegolten!

Ab 1.1.2025 sind kirchengemeindliche Filmvorführungen melde- und kostenpflichtig, da der Rahmenvertrag zwischen GEMA & EKD bzgl. Filmvorführungen in Kirchgemeinden leider nicht verlängert wurde.

Die Meldung ist ausschließlich über das Online-Meldeportal der GEMA möglich: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen 

Für Schule und Unterricht bestehen entsprechende Rahmenverträge zwischen der GEMA und den Kultusministerien.

Alle anderen Entleiher*innen müssen sich vor der öffentlichen Filmvorführung mit Filmen der Medienzentralen der EKKW und EKHN erkundigen, ob für ihre Einrichtung Pauschalverträge mit der GEMA existieren oder ob eine Einzelanmeldung bei der GEMA notwendig ist.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtliche Auskünfte können wir Ihnen hierbei leider nicht geben, wir kennen jedoch die jeweils zuständigen Expert*innen und können an diese weiterverweisen.